Jahresrechnung 2005
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Bericht des Magistrats vom 08.08.2008, B 501
Betreff: Jahresrechnung 2005 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1486 - A 509 FAG - zu Frage 1: Das Verfahren der Entlastung des Gemeindevorstands richtet sich nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung und ist in § 114 HGO geregelt. Beinhaltet ist, dass die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließt und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands entscheidet. Zu den Ausführungen im Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung der Jahresrechnung sind vor Beschluss in den Gremien umfangreiche, sorgfältige, und damit einhergehend, zeitaufwändige Prüfungen in den Ämtern und Dezernaten notwendig, um eine fundierte Stellungnahme des Magistrats abgeben zu können. zu Frage 2: Die zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigten und vom Revisionsamt monierten überplanmäßigen Ausgaben betrugen im Haushaltsjahr 2005 insgesamt rd. 28 Mio. €. Dem überwiegenden Teil (über 26 Mio. €) lagen Einzelbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu Grunde. Insbesondere wurden rd. 21 Mio. € für die Verlustabdeckung der Städtischen Kliniken bewilligt. Dies war aufgrund der positiven Haushaltslage möglich, obschon im Budgetbereich des zuständigen Dezernates keine Mittel zur Deckung - etwa aus Minderausgaben oder Mehreinnahmen - herangezogen werden konnten. Eine Ausweitung des planerischen Fehlbetrages durch die genehmigten Mehrausgaben war infolge von Gewerbesteuermehreinnahmen jederzeit auszuschließen. Eine enge Auslegung des Haushaltsrechtes in der vom Revisionsamt propagierten Form würde die Etathoheit der Stadtverordnetenversammlung insofern einschränken, als dass nicht kurzfristig auf neue oder veränderte (Haushalts-)Situationen (in diesem Fall das Erfordernis der Verlustabdeckungen bei den Kliniken einerseits und die deutlich verbesserte Haushaltslage durch erhebliche Steuermehreinnahmen andererseits) reagiert werden kann. zu Frage 3: Den Bestrebungen, sowohl in der Planung als auch im Haushaltsvollzug einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, stehen die vom Gesetzgeber auf die Kommunen übertragenen Pflichtaufgaben (z.B. Leistungen der Sozialhilfe, die dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich bestimmt sind; Betreuungsangebote für Kinder) aber auch freiwillig von der Stadt übernommene Leistungen (z.B. Frankfurt Pass; beitragsfreies letztes Kindergartenjahr oder Reduzierung Elternentgelte bei Kinderbetreuung; Kultur- und Freizeitangebote) gegenüber. Bei den Pflichtaufgaben ist eine (Kosten-) Prüfung meist beschränkt auf die Art und Weise der Ausführung. Gegebenenfalls kann auch der Umfang der Leistung oder der Leistungsempfänger zu hinterfragen sein. Einsparungen sind im Rahmen konsequenter Konsolidierungsbemühungen (und durch Umsetzung meist organisatorischer Maßnahmen) möglich und auch in den letzten Jahren realisiert worden (Beispiel Umorganisation Gesundheitsverwaltung, Eigenbetrieb städtische Kitas). Dagegen ist bei den freiwilligen Leistungen bei einer Kosten - / Nutzen- Abwägung auch immer zu hinterfragen, ob sie zukünftig weiter angeboten werden. In den zurückliegenden Haushaltsjahren wurden - auch im Hinblick auf die Vorgaben der Aufsichtsbehörde - gerade die Leistungen einer besonderen Betrachtung unterzogen, die nicht zur originären Aufgabenerfüllung der Kommune unabdingbar waren. Hier gilt es kurzfristige Kosteneinsparungen bei Einstellung der Leistung und langfristigen Nutzen für die Stadt, ihre Bürger und die Region bei Fortführung der Angebote abzuwägen. Dies geschieht - und kann nur geschehen - durch Einzelfallprüfungen und Einzelfallentscheidungen. Letztere werden jedoch nicht nur vom Gemeindevorstand, sondern im Rahmen der Haushaltsberatungen vorrangig von der Gemeindevertretung vorgenommen. Die Gemeindevertretung setzt so über die vom Gesetzgeber verlangten Pflichtleistungen hinaus Schwerpunkte bei Leistungen und Angeboten insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Wirtschaft. Letztlich sind es auch die freiwilligen Leistungen - seien es reduzierte Entgelte bei der Kinderbetreuung oder ein vielfältiges Kulturangebot -, die das Bild der Stadt prägen und Anreize für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Wirtschaft und Forschung bieten. zu Frage 4: Das systematisierte Vorgangskontrollverfahren im Bürgeramt, Statistik und Wahlen ist fertig gestellt und wird im Juli und August 2008 einem Praxistest unterzogen. Direkt im Anschluss daran wird das Verfahren im Einvernehmen mit dem Revisionsamt in den dauerhaften Einsatz übernommen. zu Frage 5: Mit der Information über den Mangel wurden die Verhaltensweisen der Betroffenen dahingehend geändert und den Erfordernissen angepasst, dass zukünftig die städtischen Vergabevorschriften eingehalten werden, damit vergleichbare Sachverhalte nicht erneut auftreten können. Zu Frage 6: Soweit die Regelungen zur Datenverarbeitung, die in AGA II zusammengefasst sind, der Ergänzung bedürfen, ist der ASCI tätig geworden. So sind eine IT-Sicherheitsleitlinie sowie Regelungen für den Einsatz mobiler DV-Geräte erarbeitet worden. Beide Regelungen befinden sich im Geschäftsgang. Mit ihrem Inkrafttreten ist in Kürze zu rechnen. Im Übrigen geht der Magistrat davon aus, dass im Rahmen der Realisierung der Beschlüsse zum Projekt net.ffm sowie des Neubaus eines Rechenzentrums die geltenden Regeln zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten und Arbeitsverfahren anzupassen sind. Im ersten Schritt sind dazu bereits Regelungen für E-Mail-Verkehr und -Konventionen angepasst worden und werden im Zuge der Einführung eines zentralen E-Mail (Exchange-) Services umgesetzt. Zu Frage 7: Das Revisionsamt hat 8 Server- und Technikräume verschiedener Ämter geprüft und seine Feststellungen ausführlich beschrieben. Zur Einschätzung der Gesamtsituation muss aber deutlich gemacht werden, dass bei der Stadtverwaltung derzeit insgesamt 12 größere Server- und Technikräume in Betrieb sind. Darüber hinaus verfügen ca. 20 Ämter und Betriebe über kleinere Server- und Technikräume, für die Sicherheitsanforderungen wie beispielsweise Zugangssicherungen, Kühlung, unterbrechungsfreie Stromversorgung und Datensicherung ebenfalls bestehen. Um diese verschieden großen Server- und Technikräume auf den vom Revisionsamt beschriebenen angemessenen Stand der Technik zu bringen, wären enorme Aufwendungen zu leisten. Der Magistrat hat daher den M-Vortrag 230 vom 26.10.2007 "Anmietung der Liegenschaft Zanderstraße/Speicherstraße für ein neues Rechenzentrum und die Verkehrsleitzentrale" unterbreitet. Dieser neue Standort für das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik mit einem Rechenzentrum auf dem aktuellen Stand der Technik, der die Vorgaben des IT-Grundschutzhandbuches des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt, ist in der Lage, die Datenhaltung für die meisten Ämter und Betriebe als Serviceleistung zu erbringen. So können Investitionen in zahlreichen Bürogebäuden vermieden werden. Weiterhin wurde zwischenzeitlich die Funktion eines IT-Sicherheitsbeauftragten geschaffen und dem Referat Datenschutz und IT-Sicherheit angegliedert. Hierdurch besteht die Möglichkeit für alle IT-Verantwortlichen, sich in Sicherheitsfragen beraten zu lassen. Der Magistrat geht davon aus, dass auf diese Weise den IT-Sicherheitsbelangen in hervorragender Weise Rechnung getragen wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2008AA 509Jahresrechnung 2005STVV-Anfrage · FAG
- 8. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 501Jahresrechnung 2005Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)