Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Den lokalen Einzelhandel unterstützen

Vorlagentyp: B
135 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels durch die Festlegung von Gebühren für Warenauslagen. Es soll ein Pilotprojekt initiiert werden, bei dem Einzelhändler direkt angesprochen werden, um im Frühjahr 2024 eine Evaluation der Erfahrungen durchzuführen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Bericht

Zwischenbericht: Das Amt für Straßenbau und Erschließung, Bereich Sondernutzung und die Wirtschaftsförderung, sind aktuell in der Vorplanung, um den Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2023, § 2948, umzusetzen. Die Rahmenbedingungen dafür, welche Einzelhandelsgeschäfte infrage kommen könnten, wurden inzwischen festgelegt.

Der Beschluss regelt unter anderem, dass sich "die Gebühren für genehmigte Nutzungen an den Gebühren für die Nutzung der Außengastronomie orientieren sollen". Die Gebühren für eine Warenauslage sind in der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren geregelt, die sich im Geschäftsgang befindet. Ziffer 4.5 des Gebührenverzeichnisses legt fest, dass für Warenauslagen jährlich 25 Euro pro Quadratmeter zu erheben sind. Eine Gleichstellung in den Gebühren mit einer Außengastronomie ist nicht sachgerecht und kann so nicht umgesetzt werden.

Außerdem sieht der Beschluss vor, dass es eine "einheitliche Gestaltungsvorgabe des Magistrates für die Möblierung dieser Fläche geben" soll. Eine solche Regelung ist über eine Sondernutzungserlaubnis nicht möglich. Würde allerdings eine dafür nötige Gestaltungsrichtlinie oder Satzung noch vor der Umsetzung auf den Weg gebracht, könnte der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 nicht zeitnah umgesetzt werden. Der Magistrat ist daher der Auffassung, dass zunächst auf eine einheitliche Möblierung verzichtet werden sollte. Insbesondere da davon auszugehen ist, dass Einzelhändler:innen unterschiedliche Anforderungen an die Präsentation ihrer Waren haben (zum Beispiel Karten-/Kleiderständer, Körbe oder Bücherregale).

Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung ist vorgesehen, Einzelhändler:innen mit den nötigen örtlichen Voraussetzungen zu finden und diese direkt anzusprechen. Ziel ist es, dann im Frühjahr 2024 mit einem Pilotprojekt zu starten. Die daraus resultierenden Erfahrungen werden evaluiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2023NRNR 584Den lokalen Einzelhandel unterstützenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 22. September 2023BB 360Den lokalen Einzelhandel unterstützenMagistratsbericht
  3. 26. Januar 2024Sie sind hier
    BB 48Den lokalen Einzelhandel unterstützen
    Magistratsbericht
  4. 17. Mai 2024BB 187Den lokalen Einzelhandel unterstützenMagistratsbericht
  5. 17. März 2025BB 111Den lokalen Einzelhandel unterstützenMagistratsbericht
  6. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 135 WochenBB 327Den lokalen Einzelhandel unterstützenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 24 · 19.02.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 48 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 48 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen