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Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.09.2013, B 460

Betreff: Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße Vorgang: A 383/13 RÖMER zu

  1. Das Gebäude Goethestraße 34 befindet sich vom Opernplatz kommend an der Ecke Freßgass' und Goethestraße. Es ist Teil eines Ensembles von Gebäuden, die städtebaulich aus westlicher Richtung den Stadteingang bilden. Innerhalb des Ensembles nimmt das in Rede stehende Gebäude aufgrund der Lage städtebaulich eine hervorgehobene Position ein. Es wird vom Opernplatz her besonders wahrgenommen und bildet in diesem Bereich den Platzabschluss zum Opernplatz. Mit dem Projekt ergibt sich die Chance, das Stadtbild an dieser von Passanten besonders frequentierten Lage aufzuwerten. Darüber hinaus führt die Nutzung des Erdgeschosses für den Einzelhandel zu einer stärkeren Belebung des Stadtumfelds. zu
  2. Für die entfallenden Fahrradabstellmöglichkeiten werden als Ersatz am Rand des nördlichen Gehwegs der Goethestraße neue Fahrradständer aufgestellt. Die Einziehung der öffentlichen Widmung als Verkehrsfläche ist bereits erfolgt und wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.04.2013 rechtswirksam. zu 3., 4. und
  3. Die Platane wurde bereits mittels eines Geräts zur Großbaumverpflanzung entfernt und an anderer Stelle im Stadtgebiet für die Zeit der Baumaßnahme aufgeschult. Sie wird nach Fertigstellung des Gebäudes am bisherigen Standort, um einige Meter nach Westen versetzt, wieder eingepflanzt. Ein Lageplan zum neuen Standort von Fahrradständern und Baum ist als Anlage beigefügt. Ein vorliegendes Baumgutachten hat eine erfolgreiche Verpflanzung prognostiziert. Die im Gutachten vorgeschlagene Vorgehensweise wurde mitgetragen, das Risiko des Absterbens kann nicht ausgeschlossen werden. Das betreffende Baumgutachten wurde von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Weiterhin muss sich der Investor vertraglich verpflichten, die Anwachsgarantie für den verpflanzten Baum zu übernehmen, bzw. die Kosten für eine Neupflanzung zu tragen. zu
  4. Die Wiederherstellung historischer Raumkanten ist ein städtebauliches Ziel des Magistrats, das - je nach gegebener Situation - auch bei anderen Projekten verfolgt wird, so zum Beispiel bei der Neubebauung des Dom-Römer-Areals. zu
  5. Die Raumkanten von Freßgass', Goethestraße, Opernplatz und Neue Mainzer Straße / Hochstraße werden durch den Gebäudeanbau an diesem bedeutenden Stadteingang klarer gefasst. zu
  6. Das Gebäude schafft einen angemessenen stadträumlichen Auftakt, der dem Umfeld und dem benachbarten Gebäudeensemble entspricht. Vom Opernplatz aus wird der Zugang zu Freßgass' und Goethestraße akzentuiert. zu
  7. Die Bewertung des Magistrats erfolgt sowohl auf Grundlage der zuvor unter Ziffer 6. beschriebenen städtebaulichen Ziele als auch auf Basis der unter Ziffer 7. und 8. beschriebenen architektonischen Aufwertung der Platzsituation. Ein Gutachten ist in diesem Fall für die Beurteilung der Baumaßnahme durch den Magistrat nicht erforderlich, da hierfür eigene Sachkompetenz vorhanden ist. zu
  8. Die angegebenen Bodenrichtwerte wurden der Bodenrichtwertkarte für das Jahr 2012 entnommen. Dieser wurde vom Gutachterausschuss für die jeweilige Wertzone als Durchschnittswert - sowohl mit Bezug auf den Kaufpreis als auch auf die angegebene Geschossflächenzahl (GFZ) - ermittelt. Diese Werte wurden um die Zuschläge ergänzt, die für die tatsächlich erzielte GFZ vom Gutachterausschuss für angemessen gehalten werden. zu
  9. Die in Ziffer 10 bezeichneten Bodenrichtwerte spiegeln den vom Gutachterausschuss ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der jeweiligen grundstücksspezifischen Situation dar. Darüber hinaus sind besondere wertmindernde/ -steigernde Eigenschaften - wie im vorliegenden Fall die Kosten der Freimachung - der Grundstücke bei der Kaufpreisfindung zu berücksichtigen. Durch die Begrenzung der Kostenbeteiligung ist sichergestellt, dass ein angemessener Kaufpreis erzielt wird. zu
  10. Verkaufsvorlagen sind grundsätzlich nicht vertraulich. Der Vertragspartner kann jedoch gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.1975, § 2525 (M 85) eine vertrauliche Behandlung wünschen, ohne weitere Gründe angeben zu müssen. Unser Vertragspartner hat um vertrauliche Behandlung gebeten. Besondere Beweggründe sind nicht bekannt. Anlage 1 (ca. 172 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2013MM 102Grundstücksverkauf in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1Magistratsvortrag
  2. 24. Juni 2013AA 383Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer StraßeSTVV-Anfrage · RÖMER
  3. 20. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 460Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage B 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 20.01.2014
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Römer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 28.01.2014
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Römer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Zurückweisung)

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