Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße

Vorlagentyp: ARÖMER
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Goethestraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Goethestraße per E-Mail

Inhalt

Anfrage vom 24.06.2013, A 383

Betreff: Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße Mit der Vorlage M 102 vom 14.06.2013 beantragt der Magistrat den Verkauf einer Grundstücksfläche im Bereich Goethestraße/Große Bockenheimer Straße mit einer Fläche von ca. 105 qm. Die Fläche ist derzeit Bestandteil der Fußgängerzone und soll vom Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft Goethestraße 34 erworben werden, der das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude durch einen Anbau erweitern möchte. Die Vorlage wirft mehrere Fragen auf. Zunächst stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Fläche überhaupt veräußert werden soll. Die Fläche ist Bestandteil einer der am stärksten frequentierten Fußgängerzonen der Stadt. Alleine aus diesem Grund ist eine Herausnahme der Fläche mit Übergang in Privateigentum und Überbauung grundsätzlich abzulehnen. Der Verkauf dient somit ausschließlich privaten Interessen und keinesfalls im Interesse der Stadt Frankfurt bzw. der Öffentlichkeit. Die Fläche wird derzeit intensiv öffentlich genutzt, zudem befindet sich dort ein Baum, der beseitigt werden müsste. Der Magistrat versucht, den Verkauf damit zu begründen, dass durch die Verlängerung des bestehenden Gebäudes mit einem Anbau "die historische Situation des Straßenzuges aufgenommen" werde. Dadurch würden "die Straßenzüge der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße klarer ausgebildet werden" und die "die städtebauliche Situation deutlich verbessert". Es mag zutreffen, dass mit dem geplanten Anbau tatsächlich die historische Situation nachgebildet wird. Dies kann jedoch kein Planungsziel sein. Die Stadtplaner haben nach dem Krieg in den zerstörten Stadtteilen ganz bewusst nicht die historische Situation mit engen Straßen wieder aufgenommen, sondern sich für eine Bebauung mit größeren Freiflächen und breiteren Straßen entschieden. Dies erfolgte zwar seinerzeit auch mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr, führte im Ergebnis jedoch in Bereichen mit Fußgängerzonen zu weitläufigen und intensiv genutzten Flächen. Insofern ist völlig unverständlich, aus welchen Gründen der Magistrat in einer Reduzierung dieser Freiflächen eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Situation sieht. Ganz offensichtlich dient diese angebliche Verbesserung nur der Rechtfertigung eines äußerst fragwürdigen Verkaufs öffentlicher Flächen. Mit der vom Magistrat formulierten Begründung könnte auch die Veräußerung des Paulsplatzes an einen Investor begründet werden, da dies der historischen Situation entspricht. Unklar ist weiterhin, wie der Kaufpreis für das zu veräußernde Grundstück ermittelt wurde. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen dem Kaufpreis eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt für die Freimachung des Grundstücks (Leitungen, Baum) gegengerechnet werden soll, da die Veräußerung des Grundstückes ausschließlich im Interesse des Käufers liegt. Die Vorlage selbst wurde vom Magistrat als vertraulich eingestuft. Das ist im Hinblick auf die Fragwürdigkeit des gesamten Vorganges zwar verständlich, jedoch nicht einmal ansatzweise begründet. Der Magistrat verweist nur auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.1975 (§ 2525). Dieser Beschluss bestimmt, dass Grundstücksverkäufe der Stadt grundsätzlich öffentlich zu machen sind. Im Beschluss wird hierzu ausgeführt: " ... das Anrecht der Öffentlichkeit auf Unterrichtung über die Hergabe städtischer Grundstücke und die dabei zugrunde gelegten Maßstäbe ist vorrangiger zu werten. Dennoch sind auch in solchen Fällen natürlich Ausnahmen denkbar, bei denen es begründet sein könnte, auf Wunsch des Vertragspartners oder aber im Interesse der Stadt die Vertraulichkeit zu wahren". Vorliegend ist nicht zu erkennen, ob die Vertraulichkeit auf Wunsch des jeweiligen Käufers oder im Interesse der Stadt gewahrt werden soll. Abgesehen davon kann der Wunsch des Vertragspartners auch grundsätzlich keine Vertraulichkeit begründen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welchen Nutzen hat der geplante Verkauf der Fläche für die Stadt Frankfurt bzw. die Öffentlichkeit?
  2. Wohin soll die derzeitige Funktion der Fläche (Abstellplatz für Fahrräder/Motorräder) verlagert werden (Planzeichnung)?
  3. Wohin soll der sich auf der Fläche befindliche Baum verlagert werden (Planzeichnung)?
  4. Hat der Magistrat geprüft, ob der Baum tatsächlich ohne Risiko des Absterbens versetz werden kann?
  5. Falls 4. zutreffend: durch wen und mit welchem Ergebnis?
  6. Hält es der Magistrat für ein städteplanerisches Ziel, durch Anbauten "die historische Situation des Straßenzuges" wieder aufzunehmen?
  7. Was versteht der Magistrat konkret unter dem Begriff einer "klareren Ausbildung von Straßenzügen"?
  8. Aus welchen Gründen glaubt der Magistrat, dass sich durch den Anbau auf der zu veräußernden Fläche "die städtebauliche Situation deutlich verbessern" wird?
  9. Beruht die unter 8. angeführte Bewertung des Magistrats auf einer subjektiven Einschätzung oder hat der Magistrat zu dieser Frage ein Gutachten anfertigen lassen?
  10. Durch wen und mit welcher Methodik wurde der vom Magistrat angesetzte Kaufpreis ermittelt?
  11. Aus welchen Gründen rechnet der Magistrat die Kosten für die Freimachung des Grundstückes gegen den Kaufpreis auf, da die Veräußerung ausschließlich im Interesse des Investors liegt?
  12. Aus welchem Grund hat der Magistrat die Vorlage als vertraulich eingestuft, d.h. in wessen Interesse liegt eine vertrauliche Behandlung?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2013MM 102Grundstücksverkauf in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1Magistratsvortrag
  2. 24. Juni 2013Sie sind hier
    AA 383Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer Straße
    STVV-Anfrage · RÖMER
  3. 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 460Grundstücksverkauf Goethestraße/Große Bockenheimer StraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen