Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in Gemeinschaftsunterkünften
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem Umgang mit Corona in Gemeinschaftsunterkünften und beschreibt die bereits umgesetzten Maßnahmen sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Ziel ist es, die Infektionsrisiken zu minimieren und die Gesundheit der Bewohner_innen zu schützen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBericht
Der Empfehlungskatalog des Robert Koch-Instituts ist dem Magistrat bekannt. Die darin verankerten Prinzipien sind schon während des größeren COVID-19-Ausbruchs in einer Flüchtlingsunterkunft in Rödelheim, also vor der Veröffentlichung des Dokumentes, weitgehend umgesetzt worden. Auch bei künftigen Ausbrüchen werden die Empfehlungen soweit wie möglich befolgt. Im Folgenden werden einige der getroffenen Maßnahmen genauer beschrieben: 1) Prävention Den Betreibern der Unterkünfte (im Folgenden auch als Träger bezeichnet) wurden frühzeitig relevante Informationen zu COVID-19 in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Die Betreiber klärten die Bewohner_innen über das Virus, Hygieneschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen auf und hängten entsprechende Informationen in Form von Aushängen mit Piktogrammen aus. Wo notwendig, wurden Reinigungs- und Desinfektionsintervalle erhöht. Bis einschließlich 05.07.2020 galt gemäß der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 vom HMSI ein Betretungsverbot von Gemeinschaftsunterkünften. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wurde mit den Trägern frühzeitig abgestimmt, das Unterkunftspersonal auf ein Mindestmaß zu reduzieren und dennoch das nötige Maß an Betreuung zu gewährleisten. Die Unterkünfte weisen unterschiedliche bauliche Strukturen auf. Daraus ergeben sich wiederum unterschiedliche Anforderungen an präventive Maßnahmen. Einige Unterkünfte sind mit abschließbaren Wohneinheiten inklusive eigener Sanitäranlagen ausgestattet. Dies minimiert das Infektionsrisiko erheblich. Risikogruppen wurden, wo dies räumlich möglich war, separat in eigens dafür frei gehaltenen Zimmern untergebracht. In der 13. Sitzung des Verwaltungsstabes der Stadt Frankfurt am Main vom 26.05.2020 wurde eine Maskenpflicht für Gemeinschaftsunterkünfte bzw. die dort gemeinschaftlich genutzten Flächen beschlossen. Das Gesundheitsamt stand den Trägern außerdem bei allen Fragen zu Covid-19 beratend zur Seite. 2.1) Separate Unterbringung der Infizierten Die Art der Unterbringung infizierter Personen hängt maßgeblich davon ab, ob in den jeweiligen Unterkünften die Möglichkeit besteht, die Menschen zu isolieren. Die vom RKI empfohlene räumliche Trennung einer Unterkunft in drei Bereiche (Gesunde, Infizierte, Kontaktpersonen) zur Vermeidung einer Massenquarantäne konnte durch die Anmietung zweier Hotels gelöst werden, wenn eine Trennung innerhalb der Unterkunft nicht möglich ist. Infizierte Bewohner_innen und deren unmittelbaren Kontakte werden seit April 2020 bis zu ihrer Negativtestung in diesen Hotels untergebracht. Es wurde ein Ablaufplan für alle beteiligten Akteure erstellt, der ein reibungsloses und klares Vorgehen im Falle einer Infektion sicherstellen sollte und den Gegebenheiten ständig angepasst wurde. 2.3) Beispiele aus den Unterkünften Alle Unterkünfte erarbeiteten einen einrichtungsspezifischen Pandemieplan, der der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge vorliegt. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt trafen sie neben den bereits erwähnten Kommunikationsmaßnahmen verschiedene Maßnahmen für gemeinschaftliche genutzte Räume, um sogenannte Infektionshotspots zu vermeiden. Höhere Reinigungsintervalle, eine klar geregelte Nutzung der Sanitär- und Küchenanlagen und sichtbare Markierungen des Mindestabstandes seien hier beispielhaft genannt. Um die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen gewährleisten zu können, wurde in mehreren Unterkünften in den Gemeinschaftsküchen lediglich eine gewisse Anzahl an Personen gleichzeitig erlaubt. In einer anderen Großunterkunft wurde ein neuer Infopoint bestimmt, um die Ein- und Ausgänge - und somit den Bewohnerverkehr - zu steuern. Die Installierung von Plexiglasscheiben während der Beratung sorgten für einen sicheren Umgang zwischen Unterkunftspersonal und Bewohnerschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2020NRNR 1221Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in GemeinschaftsunterkünftenSTVV-Antrag · LINKE.
- 11. September 2020Sie sind hierBB 459Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in GemeinschaftsunterkünftenMagistratsbericht
- 27. Oktober 2020NRNR 1312Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und ÜbergangsunterkünfteSTVV-Antrag · FDP
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 35Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und ÜbergangsunterkünfteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (B 459 = Kenntnis, NR 1312 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 459 = Zurückweisung, NR 1312 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)