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Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit den Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser sowie Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte. Es wird eine nationale Teststrategie vorgestellt, die Hygienekonzepte der sozialen Einrichtungen erläutert und die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt hervorgehoben. Ziel ist es, die Sicherheit der Bewohnerinnen zu gewährleisten und Infektionsausbrüche zu vermeiden.

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Bericht

Es besteht eine nationale Teststrategie. In der Testverordnung vom 14.10.2020 des Bundesministeriums für Gesundheit ist festgelegt, welche Personen in welchen Situationen mit welcher Art von Tests getestet werden können. Die sozialen Einrichtungen haben gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Hygienekonzepte erarbeitet und passen diese an neue Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und Verordnungen des Landes Hessen an. In dem Frauenhaus des Trägers Frauen helfen Frauen e.V. werden keine Tests bei der Aufnahme durchgeführt. Die Frauen gehen unmittelbar in ein Quarantänehaus und verlassen dieses nur zum Einkaufen. Kontakte zu anderen Bewohnerinnen sind für den Zeitraum von zwei Wochen nicht erwünscht. Das Schutzkonzept ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Es gab in der bisherigen Pandemie nur einen Verdachtsfall. Die Frauenhäuser des Trägers Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. führen ebenso keine anlasslosen Testungen durch. Das Hygienekonzept ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und beruht auf den bisherigen Erkenntnissen und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die sozialen Einrichtungen haben gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Hygienekonzepte erarbeitet und passen diese an neue Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und Verordnungen des Landes Hessen an. Bei den Gemeinschafts- und Übergangsunterkünften werden anfallende Kosten für die Umsetzung der Hygienekonzepte mit der Stadt abgerechnet. Materialkosten für die Herstellung von selbst genähten Masken durch Bewohnerinnen und Bewohner wurden erstattet. Die Frauenhäuser haben ebenso die Hygienekonzepte mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die bestehenden Regeln werden mit den Bewohnerinnen kommuniziert. Bereits vor der Pandemie gab es Hygienekonzepte für die Einrichtungen. Zudem sind die Frauenhäuser ausreichend mit dem Material versorgt und die Kosten werden von der Stadt Frankfurt am Main übernommen. Bei einem Infektionsgeschehen in Unterkünften ist das Gesundheitsamt für die Nachverfolgung und Testung verantwortlich. Die Umsetzung der gesetzlichen Meldepflicht nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes erfolgt durch die einrichtungsbezogenen Funktionsteams im Gesundheitsamt ('Team Soziale Einrichtung'). Die Ansprechpersonen sind bekannt und Vorgänge in diesen Einrichtungen werden prioritär bearbeitet. Erforderliche Maßnahmen werden von dem Gesundheitsamt eingeleitet. In der wöchentlichen Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und trägerübergreifenden Koordinatoren werden aktuelle Themen beraten und an die Einrichtungen weitergeleitet. Die bereits monatelange Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt und den Trägern ist vertrauensvoll und effektiv. Mit den abgestimmten Hygienekonzepten sollen Ausbrüche vermieden werden. In Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften werden verschiedene Wege der Aufklärung genutzt (Plakate, Aushänge, persönliche Ansprache). Eine persönliche Ansprache ist in großen Unterkünften nicht vollumfänglich leistbar. Derzeit wird an einer Kommunikationskampagne gearbeitet, welche die Kommunikation in Gemeinschaftsunterkünften nachhaltig und langfristig verbessern soll. Die Kommunikationsstrategie soll Sprach- und Kultur-Mittler, Bewohnerinnen und Bewohner stärker mit einbeziehen und besonders Onlinekanäle als Informationsquelle und zum Austausch erschließen. Zusätzlich werden die Gesundheitslotsen, welche bereits jahrelang in den Unterkünften aktiv waren, aktuell vom Gesundheitsamt zu Corona-Themen weitergebildet. Diese werden in den nächsten Wochen für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften ansprechbar sein. Sie ermöglichen eine direkte Kommunikation und können auf individuelle Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner eingehen. In Frauenhäusern werden die Klientinnen bei der Aufnahme und regelmäßig in persönlichen Gesprächen informiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2020BB 459Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in GemeinschaftsunterkünftenMagistratsbericht
  2. 27. Oktober 2020NRNR 1312Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und ÜbergangsunterkünfteSTVV-Antrag · FDP
  3. 22. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 35Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 44 · 25.02.2021
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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