Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Corona-Schutzmaßnahmen in Frauenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften. Dies ist notwendig, um die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu schützen und die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Stadt soll die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen übernehmen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
- Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Neuaufnahmen in Frauenhäusern und weiteren Gemeinschafts- sowie Übergangsunterkünften einen Corona-Test erhalten sofern durch einen Test oder eine "Absonderung" in der vorherigen Einrichtung eine Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kosten dafür soll die Stadt übernehmen.
- Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Frauenhäuser, Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte regelmäßig und für die Zahl der Bewohner und Mitarbeiter ausreichend mit Masken, Desinfektionsspendern sowie -mittel, Seife und Einwegpapierhandtüchern zu versorgen und die Kosten dafür zu übernehmen. Die Desinfektionsspender sollen an Ein- und Ausgängen sowie vor oder in Gemeinschaftsräumen angebracht werden.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, Mitarbeitern und Bewohnern in Frauenhäusern und Gemeinschafts- sowie Übergangsunterkünften zu ermöglichen, sich regelmäßig oder im konkreten Verdachtsfall auf das Corona-Virus testen zu lassen, um einen Ausbruch frühzeitig erkennen zu können. Die Kosten dafür soll die Stadt tragen.
- Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, die Bewohner in Frauenhäusern, Gemeinschafts- sowie Übergangsunterkünften explizit über Hygieneregeln etc. und die Nachverfolgung von möglichen Infektionen aufzuklären. Das soll nicht nur schriftlich über Flyer, Plakate etc. erfolgen, sondern auch in persönlichen Gesprächen, um eine unmittelbare Rückmeldung zu erhalten, ob die Informationen verständlich waren und um eventuelle Unsicherheiten bei den Bewohnern zu klären.
Begründung
Gerade in Sammelunterkünften besteht die Gefahr, dass diese sich rasant zu einem Corona-Hotspot entwickeln. Die Wohnfläche, auf der die Menschen zusammenleben, ist zu klein, um Abstände immer einhalten zu können. Verstärkt wird die Problematik ebenfalls durch gemeinschaftlich genutzte Koch- oder Sanitäranlagen. Aus diesen Gründen ist es in Gemeinschaftsunterkünften besonders wichtig, dass die Hygiene- und Schutzmaßnahmen unbedingt eingehalten werden damit Bewohner und Mitarbeiter so gut wie möglich geschützt werden. Deshalb müssen die Informationen rund um das Thema Corona, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch wirklich bei den Bewohnern ankommen und Fragen beantwortet werden. Das ist allein durch schriftliche Informationen auf Flyern, Plakaten etc. nicht möglich. Es müssen ergänzend persönliche Gespräche geführt werden. Zusätzlich stellt die Umsetzung und Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen (z. Bsp. Anschaffung von Masken, Aufbau von Desinfektionsspendern und regelmäßige Befüllung) die Bewohner und die Verwaltung der Unterkünfte vor einen nicht unerheblichen Kostenfaktor. Deshalb sollte die Stadt die Kosten für diese Maßnahmen übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2020BB 459Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in GemeinschaftsunterkünftenMagistratsbericht
- 27. Oktober 2020Sie sind hierNRNR 1312Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und ÜbergangsunterkünfteSTVV-Antrag · FDP
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 35Corona-Schutzmaßnahmen für Frauenhäuser, Gemeinschafts- und ÜbergangsunterkünfteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (B 459 = Kenntnis, NR 1312 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 459 = Zurückweisung, NR 1312 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)