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a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte…

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a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen

Vorlagentyp: B
135 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Kultur verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.09.2013, B 454

Betreff:

a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1444 - NR 257/12 FDP, NR 261/12 CDU und GRÜNE, l. B 121/13 - Die Verwendung der Spolien auf dem Dom-Römer-Areal wurde mit den verschiedenen Beteiligten weiter abgestimmt. Spolien in Privatbesitz: Spolien der ehemaligen Gebäude Goldene Waage, Markt 40 und Markt 14 befinden sich in Privatbesitz. Mit den Eigentümern wurde eine Vereinbarung über die Herausgabe der Spolien für die geplanten Gebäude Goldene Waage und Markt 40 geschlossen. Für beide Gebäude wurden insgesamt rund 40 Spolien angefragt. Die für die Planung der Gebäude notwendigen Untersuchungen und gutachterlichen Einschätzungen werden derzeit vor Ort durchgeführt. Hier ist noch zu klären, inwieweit nach deren Übergang in den Besitz der Stadt diese vom Historischen Museum mitbetreut werden.

Spolien des Historischen Museums: Die konservatorische Prüfung der vom Gestaltungsbeirat des Dom-Römer-Bereichs zur Wiederverwendung vorgeschlagenen Spolien fand im Frühjahr 2013 statt. Die Prüfung erfolgte durch Sachverständige eines fachlich anerkannten Unternehmens. 74 Stein- und Metallfragmente wurden begutachtet und auf ihren Zustand und eine Wiederverwendung im Außenbereich untersucht. Das Gutachten wurde durch die zuständigen Kuratoren und Konservatoren des Historischen Museums geprüft. Auf dieser Grundlage erfolgte eine verbindliche Stellungnahme des Historischen Museums. Das Museum hat im Einvernehmen mit den Sachverständigen diejenigen Fragmente von einer Wiederverwendung im Dom-Römer-Bereich ausgeschlossen, die starke Schäden in der Stein- oder Metallsubstanz aufweisen und deshalb einer Bewitterung nicht mehr ausgesetzt werden dürfen. Ein weiteres Ausschlusskriterium für das Museum war das Vorhandensein signifikanter Fassungsreste oder großflächiger Fassungen. Diese Fassungsreste ließen sich bei Bewitterung nicht dauerhaft sichern. Damit würden wertvolle Objektsubstanz und Informationen über die Farbgestaltung der Altstadtgebäude verloren gehen. Insgesamt hat das Museum aus den angeführten Gründen bisher in 35 von 74 Fällen der Verwendung von Fragmenten im Außenbereich deshalb nicht zugestimmt. In zwei weiteren Fällen hat das Museum vor, die Skulpturen in der eigenen Ausstellungsplanung zu verwenden. Die Auswahlkriterien für diese noch konkret zu benennenden Stücke und das damit verbundene Konzept werden vom Historischen Museum noch näher erläutert werden. Insgesamt stehen dem Dom-Römer-Projekt 37 Objekte zur Verfügung. Für einzelne Stücke hat der Gestaltungsbeirat Ersatzobjekte vorgeschlagen, die zeitnah vom Museum in Hinblick auf konservatorische Bedenken geprüft werden. Sechs Skulpturen der 37 positiv begut-achteten Spolien befinden sich derzeit im Abgang des U-Bahnhofs Dom-Römer und müssten im Fall der Verwendung für das Dom-Römer-Projekt dort entfernt werden. Für die fünf nicht bewitterungsfesten Holz- und Eisenfragmente des Hauses zur Goldenen Waage ist vorgesehen, Kopien anzufertigen. Die als verwendbar ausgewiesenen Original-Fragmente müssen noch von einem qualifizierten Steinrestaurator konservatorisch bearbeitet werden (Reinigung, Festigung und Sicherung von Steinsubstanz). Die Spolien werden von Steinrestauratoren mit fachgerechter Befestigungstechnik montiert. Der Einbau soll revidierbar sein. Alle Objekte bleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, was noch durch eine vertragliche Regelung zu vereinbaren ist. Der konkrete Umgang mit den Fragmenten bei der Montage wird noch geprüft. In den nächsten Planungsphasen werden sich die Architekten der Altstadthäuser mit den Einbausituationen der Spolien an den Gebäuden beschäftigen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Nach Vorlage der Detailplanungen der Einbausituationen wird die Vorgehensweise mit dem Historischen Museum abgestimmt. Sonstige Spolien: Die konservatorische Untersuchung des barocken Erdgeschosses, das sich derzeit im Garten des Liebieghauses befindet, hat ergeben, dass ein Einbau nach erfolgter restauratorischer Vorsicherung erfolgen kann. Die laufende Planung wird vor diesem Hintergrund konkretisiert.Nebenvorlage: Antrag vom 24.02.2014, NR 810

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2012NRNR 257Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des GestaltungsbeiratesSTVV-Antrag · FDP
  2. 9. März 2012NRNR 261Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 22. Juni 2012BB 285a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht
  4. 4. März 2013BB 121a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht
  5. 20. September 2013Sie sind hier
    BB 454a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen
    Magistratsbericht
  6. 24. Februar 2014NRNR 810Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-ArealSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  7. 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 135 WochenBB 387Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-ArealMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 16 · 09.12.2013
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 454 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 17 · 27.01.2014
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 454 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 18 · 24.02.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss Dom-Römer die Beratung der Vorlage NR 810 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 810 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
NPD (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Enthaltung)REP (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Enthaltung) REP (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 27.02.2014
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 810 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerNPDREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerREP
Ablehnung:
LinkePiraten
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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