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Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-Areal

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
54 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
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Begründung

Dom-Römer-Areal Vor dem in der Begründung erläuterten Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Realisierung und Verkauf optionale Rekonstruktionen vs. Neubauten gemäß Wettbewerb

  1. Die Gebäude Markt 13 ("Grüne Linde"), Markt 15 ("Neues Rotes Haus"), Markt 20 ("Zur Flechte"), Markt 22 ("Goldene Schere"), Markt 24 ("Eichhorn"), Markt 26 ("Schlegel"), Markt 28 ("Würzgarten") - alle sogenannten optionalen Rekonstruktionen - werden wie inzwischen geplant als Rekonstruktionen umgesetzt.
  2. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Erstellungskosten und den erwarteten Einnahmen für diese Gebäude, die sich nach gegenwärtiger Kalkulation der DomRömer GmbH auf rund 7,5 Millionen Euro belaufen, trägt zunächst die Dom-Römer GmbH, die dafür von der Stadt mit den nötigen Mitteln versehen wird. Die Dom-Römer GmbH wird jedoch beauftragt, in den Verkaufsverhandlungen die tatsächliche Differenz zu den Baukosten so gering wie möglich zu halten. Sollten die bisher ausgewählten Investoren nicht bereit sein, die Mehrkosten für Ihr Haus zu tragen, soll der Bieterkreis geöffnet und in einem für das jeweilige Haus geeigneten Verfahren nach Käufern gesucht werden, die einen höheren Preis bieten Soweit dabei mehrere Bieter zu demselben Preis anbieten, sind bei der Auswahl dieselben Kriterien zugrunde zulegen, die bei der ursprünglichen Vergabe angewendet wurden und auf dieser Grundlage ist im Zweifel den bisher ausgewählten Investoren der Vorzug zu geben. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah über die Ergebnisse zu berichten. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, das in den Verträgen mit den Investoren eine Klausel eingefügt wird, die eventuelle Veräußerungsgewinne beim späteren Weiterverkauf der Gebäude bis zur Höhe des von der Stadt getragenen Anteils abschöpft.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, die DomRömer GmbH mit der Umsetzung zu beauftragen. Begründung: Mit den anstehenden Entscheidungen zu den nun vorliegenden Entwürfen für die einzelnen Rekonstruktions-Gebäude geht die Stadtverordnetenversammlung einen bedeutsamen Schritt. Einen Teil der Geschichte Frankfurts wollen und können wir damit wieder sichtbar machen. Wie in B 433/2010 ausgeführt, wurde neben der beschlossenen oder geplanten Rekonstruktion der acht Altstadthäuser die Rekonstruktion weiterer 13 Häuser als denkbar beurteilt, sofern sich bis zum
  4. Juli 2010 hierfür Investoren finden. Der Bericht führte aus: "Bei den Häusern handelt es sich im Einzelnen um folgende Gebäude: Braubachstraße 25, Braubachstraße 29 / Zum Glauburger Hof, Neugasse 4 / Goldenes Kreuz, Hühnermarkt 24 / Eichhorn bzw. Goldene Schere, Markt 7 / Weißer Bock bzw. Klein Cöln oder Falkenstein, Markt 13 / Grüne Linde bzw. Alte Münze, Markt 15 / Neues Rotes Haus, Markt 18 / Haus Schildknecht bzw. Spiegel, Markt 20 / Zur Flechte bzw. Alt oder Klein Friesenstein, Markt 22 / Goldene Schere, Markt 26 / Schlegel sowie Markt 28 / Würzgarten. Das Alte Kaufhaus, Markt 30 könnte mit dem Hinterhaus Hinter dem Lämmchen 3 zusammengefasst werden. Für eine Rekonstruktion dieser Häuser sprechen neben der historischen Datenlage auch der Parzellenzuschnitt und die Tatsache, dass einer Rekonstruktion keine baulichen Beschränkungen im Wege stehen. Darüber hinaus tragen die Gebäude dem "Ensemble-Gedanken" Rechnung und haben eine raumgebende Funktion, da die Häuser nicht für sich alleine stehen, sondern in Verbindung miteinander wirken. Ebenso können mit dieser Auswahl alle Epochen und Baustile abgebildet werden, ob Gotik, Renaissance, Barock oder Klassizismus. Die Auswahl der vorstehenden Gebäude stellt jedoch keine abschließende Festlegung dar. Auch weitere Rekonstruktionen sind denkbar, sofern sich hierfür geeignete Investoren finden." Letztere Festlegung hat die Stadtverordnetenversammlung - in Bezug auf M 112 (§2441/2007) - mit B 269/2011 (Beschluss (§ 498/2011) nochmals zur Kenntnis genommen. Wie im B 543/2012 dann vermerkt haben sich im Jahr 2011 für diverse Parzellen private Investoren gefunden, welche eine Rekonstruktion umsetzen wollen. Insgesamt sollen nun 15 Gebäude auf dem Areal rekonstruiert werden (acht nach städtischem Beschluss und sieben auf private Initiative), weitere Rekonstruktionen sind nicht vorgesehen. Anschließend hat eine Jury nach vorher festgelegten Kriterien mit notarieller Aufsicht bestimmte Bewerber ausgewählt. Die im Sonderausschuss Dom-Römer am
  5. Januar 2014 vorgestellte Kostenberechnung der DomRömer GmbH für die sogenannten optionalen Rekonstruktionen (Markt 13, 15, 20, 22, 24, 26 und 28) zeigt, dass die Erstellungskosten aufgrund der hohen Qualität und Rekonstruktionstiefe nicht durch die Veräußerung gedeckt werden können. Nichtsdestotrotz strebt die DomRömer GmbH an, in den Verkaufsverhandlungen die Differenz zu den tatsächlichen Baukosten so gering wie möglich zu halten. Zugleich kommt die Variantenuntersuchung der DomRömer GmbH zu dem Ergebnis, dass der Bau der Markt 13, Markt 15, Markt 20, Markt 22, Markt 24, Markt 26 und Markt 28 als Rekonstruktionen wirtschaftlicher ist als für diese Gebäude die prämierten Neubauentwürfe aus dem Wettbewerb zur Neubebauung des DomRömer-Areals zu realisieren. Die Realisierung der optionalen Rekonstruktionen stellt einen großen Gewinn für das erwünschte historische Erscheinungsbild des DomRömer-Quartiers dar und verbessert die angestrebte ausgewogene Mischung zwischen Rekonstruktionen und zeitgenössischen Neubauten. Freilich hat die Stadtverordnetenversammlung - auch im Blick auf vorausgegangene Festlegungen zu den städtischen Kosten für diese Gebäude - dafür Sorge zu tragen, dass alle Möglichkeiten einer Kosten-Reduzierung soweit möglich ausgeschöpft werden. Dies wird aufgrund der spezifischen Lage und Wohnqualität der einzelnen Häuser nur in unterschiedlichem Umfang möglich sein.

Inhalt

Antrag vom 24.02.2014, NR 810

Betreff: Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-Areal Vor dem in der Begründung erläuterten Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Realisierung und Verkauf optionale Rekonstruktionen vs. Neubauten gemäß Wettbewerb

  1. Die Gebäude Markt 13 ("Grüne Linde"), Markt 15 ("Neues Rotes Haus"), Markt 20 ("Zur Flechte"), Markt 22 ("Goldene Schere"), Markt 24 ("Eichhorn"), Markt 26 ("Schlegel"), Markt 28 ("Würzgarten") - alle sogenannten optionalen Rekonstruktionen - werden wie inzwischen geplant als Rekonstruktionen umgesetzt.
  2. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Erstellungskosten und den erwarteten Einnahmen für diese Gebäude, die sich nach gegenwärtiger Kalkulation der DomRömer GmbH auf rund 7,5 Millionen Euro belaufen, trägt zunächst die Dom-Römer GmbH, die dafür von der Stadt mit den nötigen Mitteln versehen wird. Die Dom-Römer GmbH wird jedoch beauftragt, in den Verkaufsverhandlungen die tatsächliche Differenz zu den Baukosten so gering wie möglich zu halten. Sollten die bisher ausgewählten Investoren nicht bereit sein, die Mehrkosten für Ihr Haus zu tragen, soll der Bieterkreis geöffnet und in einem für das jeweilige Haus geeigneten Verfahren nach Käufern gesucht werden, die einen höheren Preis bieten Soweit dabei mehrere Bieter zu demselben Preis anbieten, sind bei der Auswahl dieselben Kriterien zugrunde zulegen, die bei der ursprünglichen Vergabe angewendet wurden und auf dieser Grundlage ist im Zweifel den bisher ausgewählten Investoren der Vorzug zu geben. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah über die Ergebnisse zu berichten. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, das in den Verträgen mit den Investoren eine Klausel eingefügt wird, die eventuelle Veräußerungsgewinne beim späteren Weiterverkauf der Gebäude bis zur Höhe des von der Stadt getragenen Anteils abschöpft.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, die DomRömer GmbH mit der Umsetzung zu beauftragen. Begründung: Mit den anstehenden Entscheidungen zu den nun vorliegenden Entwürfen für die einzelnen Rekonstruktions-Gebäude geht die Stadtverordnetenversammlung einen bedeutsamen Schritt. Einen Teil der Geschichte Frankfurts wollen und können wir damit wieder sichtbar machen. Wie in B 433/2010 ausgeführt, wurde neben der beschlossenen oder geplanten Rekonstruktion der acht Altstadthäuser die Rekonstruktion weiterer 13 Häuser als denkbar beurteilt, sofern sich bis zum
  4. Juli 2010 hierfür Investoren finden. Der Bericht führte aus: "Bei den Häusern handelt es sich im Einzelnen um folgende Gebäude: Braubachstraße 25, Braubachstraße 29 / Zum Glauburger Hof, Neugasse 4 / Goldenes Kreuz, Hühnermarkt 24 / Eichhorn bzw. Goldene Schere, Markt 7 / Weißer Bock bzw. Klein Cöln oder Falkenstein, Markt 13 / Grüne Linde bzw. Alte Münze, Markt 15 / Neues Rotes Haus, Markt 18 / Haus Schildknecht bzw. Spiegel, Markt 20 / Zur Flechte bzw. Alt oder Klein Friesenstein, Markt 22 / Goldene Schere, Markt 26 / Schlegel sowie Markt 28 / Würzgarten. Das Alte Kaufhaus, Markt 30 könnte mit dem Hinterhaus Hinter dem Lämmchen 3 zusammengefasst werden. Für eine Rekonstruktion dieser Häuser sprechen neben der historischen Datenlage auch der Parzellenzuschnitt und die Tatsache, dass einer Rekonstruktion keine baulichen Beschränkungen im Wege stehen. Darüber hinaus tragen die Gebäude dem "Ensemble-Gedanken" Rechnung und haben eine raumgebende Funktion, da die Häuser nicht für sich alleine stehen, sondern in Verbindung miteinander wirken. Ebenso können mit dieser Auswahl alle Epochen und Baustile abgebildet werden, ob Gotik, Renaissance, Barock oder Klassizismus. Die Auswahl der vorstehenden Gebäude stellt jedoch keine abschließende Festlegung dar. Auch weitere Rekonstruktionen sind denkbar, sofern sich hierfür geeignete Investoren finden." Letztere Festlegung hat die Stadtverordnetenversammlung - in Bezug auf M 112 (§2441/2007) - mit B 269/2011 (Beschluss (§ 498/2011) nochmals zur Kenntnis genommen. Wie im B 543/2012 dann vermerkt haben sich im Jahr 2011 für diverse Parzellen private Investoren gefunden, welche eine Rekonstruktion umsetzen wollen. Insgesamt sollen nun 15 Gebäude auf dem Areal rekonstruiert werden (acht nach städtischem Beschluss und sieben auf private Initiative), weitere Rekonstruktionen sind nicht vorgesehen. Anschließend hat eine Jury nach vorher festgelegten Kriterien mit notarieller Aufsicht bestimmte Bewerber ausgewählt. Die im Sonderausschuss Dom-Römer am
  5. Januar 2014 vorgestellte Kostenberechnung der DomRömer GmbH für die sogenannten optionalen Rekonstruktionen (Markt 13, 15, 20, 22, 24, 26 und 28) zeigt, dass die Erstellungskosten aufgrund der hohen Qualität und Rekonstruktionstiefe nicht durch die Veräußerung gedeckt werden können. Nichtsdestotrotz strebt die DomRömer GmbH an, in den Verkaufsverhandlungen die Differenz zu den tatsächlichen Baukosten so gering wie möglich zu halten. Zugleich kommt die Variantenuntersuchung der DomRömer GmbH zu dem Ergebnis, dass der Bau der Markt 13, Markt 15, Markt 20, Markt 22, Markt 24, Markt 26 und Markt 28 als Rekonstruktionen wirtschaftlicher ist als für diese Gebäude die prämierten Neubauentwürfe aus dem Wettbewerb zur Neubebauung des DomRömer-Areals zu realisieren. Die Realisierung der optionalen Rekonstruktionen stellt einen großen Gewinn für das erwünschte historische Erscheinungsbild des DomRömer-Quartiers dar und verbessert die angestrebte ausgewogene Mischung zwischen Rekonstruktionen und zeitgenössischen Neubauten. Freilich hat die Stadtverordnetenversammlung - auch im Blick auf vorausgegangene Festlegungen zu den städtischen Kosten für diese Gebäude - dafür Sorge zu tragen, dass alle Möglichkeiten einer Kosten-Reduzierung soweit möglich ausgeschöpft werden. Dies wird aufgrund der spezifischen Lage und Wohnqualität der einzelnen Häuser nur in unterschiedlichem Umfang möglich sein.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.09.2013, B 454

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2013BB 454a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht
  2. 24. Februar 2014Sie sind hier
    NRNR 810Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-Areal
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 387Optionale Rekonstruktion auf dem Dom-Römer-ArealMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 18 · 24.02.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss Dom-Römer die Beratung der Vorlage NR 810 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 810 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
NPD (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Enthaltung)REP (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Enthaltung) REP (B 454 = Kenntnis, NR 810 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 27.02.2014
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 810 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerNPDREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerREP
Ablehnung:
LinkePiraten
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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