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Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
80 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Begründung

Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, 1. die Geschäftsführung der DomRömer GmbH zu bitten, den im Sonderausschuss und Aufsichtsrat DomRömer vorgestellten Vorschlag des Gestaltungsbeirats - "zur Verwendung von Spolien im Dom-Römer-Bereich - Grundsätze, verbindliche Vorschläge und weitere Empfehlungen" - vollständiger Text mit Anlagen - im Einzelnen zu prüfen und den städtischen Gremien zu berichten, darunter: - welche technische Umsetzung bei den Spolien im städtischen Besitz möglich ist, - wie mögliche konservatorischen Probleme gelöst werden könnten, - welche Umsetzung von den beauftragten Architekten realisiert wird, - welche voraussichtlichen Kosten entstehen, und was erste Gespräche mit dem privaten Eigentümer einzelner Spolien erbracht haben (zur Überlassung der Originalspolien bzw. zur Herstellung einer Kopie), 2. dazu beizutragen, dass durch die Kooperation der Ämter und Museen die überlieferten Spolien möglichst umfänglich in ihrem ursprünglichen Kontext ab Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum präsentiert und von den Bürgerinnen und Bürgern als historische Zeugnisse erlebt werden können, 3. zu berichten, welches museumsdidaktische Konzept geeignet erscheint, um Spolien aus dem betreffenden Altstadtareal, die nicht im öffentlichen Raum Verwendung finden, im Raum des Stadthaus / Archäologischer Garten zu präsentieren. Begründung: Mit einer besonderen Maßgabe zum Gesellschaftsvertrag "DomRömer GmbH" (M 106/2009, § 10, vordem bereits grundsätzlich M 112/2007) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Gestaltungsbeirat DomRömer die Aufgabe zugewiesen, "als unabhängiges Sachverständigengremium" unter anderem den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung mit dem Ziel zu beraten, "ein stimmiges Erscheinungsbild gemäß der Gestaltungssatzung des zu bebauenden Areals herbeizuführen". Unter anderem sind in dieser Gestaltungssatzung insbesondere § 2 Allgemeine Anforderungen und §§ 3 und 4 zu Gliederung und Gestaltung der Fassaden von Belang, darunter (5) "Wo historisch oder gestalterisch begründbar werden originale Baureste der früheren Altstadt (Spolien) in die neuen Gebäude eingefügt. Dabei wird jeweils auf die Herkunft dieser Spolie verwiesen.". Der Gestaltungsbeirat hat, nach mehreren Zwischenberichten im Sonderausschuss Dom-Römer, inzwischen die Thematik der Verwendung von Spolien detailliert und abschließend beraten - abgestimmt auf die im VOF-Verfahren ausgewählten Architekturleistungen (Wettbewerb und anschließend erste Bearbeitungsschritte der ausgewählten Büros) sowie auf die allgemeinen und besonderen Anforderungen der Gestaltungssatzung. Als Ergebnis hat er nunmehr seine Empfehlungen vorgelegt (ANLAGEN Text "Stellungnahme zur Verwendung von Spolien im DomRömer-Bereich - Grundsätze, verbindliche Vorschläge und weitere Empfehlungen..." und Aufstellung). Es handelt sich um Vorschläge und nicht Vorschriften des Gestaltungsbeirats, doch ist bereits im Wettbewerb für die Architekten die bindende Vorgabe gemacht worden, Spolien in ihre Fassadenentwürfe zu integrieren. Umgekehrt hat der Gestaltungsbeirat bei seinen Vorschlägen sorgfältig darauf geachtet, Spolien als Ergänzung vorzuschlagen, die die Entwurfsidee nicht beeinträchtigen, sondern stützen und bereichern. Wichtig ist dem Gestaltungsbeirat, dass - diese Gesichter Frankfurts im öffentlichen Raum als Geschichte Frankfurts erlebbar werden, und nicht als Kultobjekte in Museen, - auf jeden Fall die Spolien von den zur Rekonstruktion vorgesehenen Häusern Verwendung finden, aber auch die Verwendung von Spolien aus dem weiteren Umfeld des DomRömer-Areals wünschenswert ist, - jede Hausfassade eine oder mehrere Spolien erhält, - Spolien, die nicht einem bestimmten Haus sinnvoll zugeordnet werden können, aber charakteristisch für die Altstadt sind, an anderen Häuern verwendet werden (ähnlich den Spolien die in das Rathaus Römer integriert wurden, obwohl sie aus dem weiteren Umfeld und nicht vom direkten Standort der neuen Bauten stammten). - Spolien, die nicht an den einzelnen Gebäuden Verwendung finden, in einer ergänzenden Ausstellung im Untergeschoss des Stadthauses präsentiert und erläutert werden. In dieser Ausstellung könnten auch weitergehende Informationen über die im Quartier verteilten Spolien präsentiert werden. Für diese Ausstellung sollte von Fachleuten aus dem Historischen und Archäologischen Museum sowie dem Gestaltungsbeirat ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirats wurden am 17.02.2012 im Aufsichtsrat vorgestellt, der sich seinerseits übereinstimmend für eine Beschlussempfehlung im Sinne des obigen Tenors ausgesprochen hat. Sie wurden sodann am 24.02.2012 im Sonderausschuss vorgestellt. Der Sonderausschuss bekräftigt nunmehr die vom Gestaltungsbeirat vorgelegten Grundsätze und unterstützt die weiteren Empfehlungen. Nicht zuletzt wünscht er vonseiten der einzelnen Ämter eine kooperative, tatkräftige und zügige Bearbeitung. Anhang: Gestaltungsbeirat Dom-Römer: Vorlage für den Bericht an den Aufsichtsrat und DR - Ausschuss Grundsätzliches zur Verwendung von Spolien

  1. Allgemeines Grundsätze: 1. Die baulichen Zeugnisse der Stadtgeschichte gehören in den Stadtraum. Sie sind unverzichtbarer identitätsstiftender Bestandteil desselben. Dies bedeutet: die vorhandenen Spolien zur Altstadt sollen soweit irgend möglich aus den Beständen von Museen oder Privatbesitz für den öffentlichen Raum des Dom-Römer-Areals zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Geschichte des Ortes soll damit über die reine Bildwirkung hinaus erlebbar werden. 3. Es sollen auf jeden Fall die Spolien von den zur Rekonstruktion vorgesehenen Häusern Verwendung finden. Auch die Verwendung von Spolien, die aus dem weiteren Umfeld des Planungsgebiets stammen, ist grundsätzlich möglich und wünschenswert, wenn damit ein Erkenntnisgewinn über die untergegangene Altstadt einhergeht. Erläuterung: Spolien sind neben den wenigen erhaltenen Kulturdenkmälern die einzigen authentischen baulichen Reste, die von der zerstörten Frankfurter Altstadt als Erinnerungsträger erhalten sind. Als historische Bruchstücke geben sie trotz ihrer Beschädigungen wertvolle und bewegende Verweise auf die Geschichte des Ortes und gerade in ihrer Brüchigkeit Hinweise auf dessen Zerstörung. Sie sind Erinnerungsträger, die als die letzten physisch gegenwärtigen, sinnlich greifbaren Relikte der Vergangenheit zu fesselnden Identifikationsobjekten für die Besucher und Bewohner des Dom-Römer-Quartiers werden können. Sie regen das Vorstellungsvermögen des Betrachters an, laden zur Auseinandersetzung mit dem betrachteten Gegenstand und der in ihm manifestierten Geschichte ein und wecken nicht zuletzt Emotionen bei denen, die sie wahrnehmen. Als Einzelstücke an Neubauten erhalten Spolien die Aufgabe an das zerstörte Haus zu erinnern, auch um damit den Verlust der früheren Altstadt darzustellen. Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Umgangsformen mit den historischen Bauteilen denkbar: Die Spolien können gleich Reliquien (Kultobjekte) in musealen oder neuen baulichen Zusammenhängen präsentiert werden. Sie können aber auch als einzigartige architektonische Bestandteile des Quartiers in den unmittelbaren Lebenszusammenhang, und damit in die geplanten Neubauten und den öffentlichen Raum integriert werden.
  2. Architektonische Einbindung Grundsätze: 1. Grundsätzlich erhält jede Hausfassade eine oder mehrere Spolien. 2. Die Arbeit an einer ersten vorläufigen Zusammenstellung der vorhandenen Spolien aus Privatbesitz und historischem Museum zu sinnvollen Gruppierungen mit jeweils passenden Materialtypen, Stilen, Epochen und Themen (z. B. Kaiserkrönung, Messewesen, Religion, Migration, Zunftwesen) dient als notwendige Grundlage für die weitere Diskussion einer passenden Zuordnung der Spolien zu den einzelnen Gebäuden des Dom-Römer-Areals. 3. Aufgrund einer detaillierten Diskussion des vorhandenen Materials und der im VOF-Verfahren für die weitere vertiefende Bearbeitung ausgewählten Entwürfe der einzelnen Gebäude sollen folgende Gesichtspunkte als Entscheidungskriterien für die Auswahl einzelner Spolien als verbindlich gelten: a) Zu einem bestimmten Haus gehörige Spolien müssen an diesem auch in entsprechender Weise Verwendung finden. b) Spolien, die nicht bestimmten Häusern zugeordnet, aber charakteristisch für die Altstadt und besonders die Areale zwischen Dom und Römer sind, sollen an anderen Häusern verwendet werden. c) Darauf zu achten ist dabei, dass diese Spolien nur aus einer gemeinsamen Epoche stammen und von gleicher Materialität sind. d) Spoliengruppen sollen nicht auseinandergerissen werden. e) Bei Spolien mit klarem tektonischen Bezug (Türbalken, Rahmen, Schlusssteine, Kragsteine etc.) soll der Strukturzusammenhang respektiert werden. f) Spolien aus einem skulpturalen Bildprogramm ohne unmittelbaren tektonischen Bezug (Skulpturen, Figuren) sollten eine ihrer schmückenden und dokumentierenden Funktion gerechte Platzierung finden, die ihnen gebührende Geltung verschafft. 4. In Berücksichtigung dieser Kriterien werden folgende Spolien für die einzelnen Gebäude vorgeschlagen (siehe ANLAGE). 5. Für die Fassaden der Häuser Markt 32 und Markt 38 werden für die Rückfronten in der Gasse "Hinter dem Lämmchen" keine konkreten Vorgaben gemacht. In diesen Fällen stehen den Architekten die in der Ergänzungsliste (siehe Anlage) aufgeführten Spolien zur Verfügung. Gleiches gilt für die Häuser Braubachstraße 25 und 29. 6. Zu vermeiden ist ein rein dekoratives "Bestreuen" der Fassaden, die damit zum Lapidarium (Steinfriedhof) gemacht würden. 7. Für weitere Spolien, die nicht an den einzelnen Gebäuden Verwendung finden, wird eine museale Aufarbeitung und Darbietung vorgesehen als erklärende Ausstellung zum Quartier im Stadthaus angestrebt, wo auch der jeweilige Herkunftsort und -zusammenhang der Spolien erklärt werden kann. Erläuterung: Bezogen auf die in I genannten grundsätzlichen Möglichkeiten können im Dom-Römer-Areal Spolien als eigenständige bauliche Elemente durch Rahmungen etc. herausgehoben und isoliert werden; es ist auch denkbar, sie als objet trouvé (Zufallsfund) fantasievoll in einen neuen baulichen Kontext einzubinden und mit diesem auf vielfältige Weise in Beziehung treten zu lassen. Aus gestalterischer Sicht ist die Verwendung und Einbeziehung von Spolien in den neuen Altstadthäusern unbedingt und grundsätzlich notwendig. Spolien tragen dazu bei, Geschichte ins Stadtbild zu bringen. Durch die Verwendung von Spolien profitiert insbesondere die Ausbildung der Erdgeschosse. Sie sind dafür nicht nur aus Sicht der historischen Vorbilder besonders geeignet, sondern auch deswegen, weil sie quasi in unmittelbarem Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen. Darüber hinaus bieten Spolien für Architekten einen entwurflichen Anreiz, um den Charakter eines Hauses deutlicher herauszuarbeiten. Sie fordern dazu heraus, sich mit dem kleinteiligen architektonischen Maßstab, der in ihnen erhalten geblieben ist, auseinanderzusetzen. So können Entwürfe im Sinne des genius loci konkretisiert und verfeinert werden. Frankfurt am Main, dem 16.2.2012 Gestaltungsbeirat Dom-Römer in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Dom-Römer-Ausschusses Stadtverordneter Uli Baier

Inhalt

Antrag vom 09.03.2012, NR 261

Betreff: Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, 1. die Geschäftsführung der DomRömer GmbH zu bitten, den im Sonderausschuss und Aufsichtsrat DomRömer vorgestellten Vorschlag des Gestaltungsbeirats - "zur Verwendung von Spolien im Dom-Römer-Bereich - Grundsätze, verbindliche Vorschläge und weitere Empfehlungen" - vollständiger Text mit Anlagen - im Einzelnen zu prüfen und den städtischen Gremien zu berichten, darunter: - welche technische Umsetzung bei den Spolien im städtischen Besitz möglich ist, - wie mögliche konservatorischen Probleme gelöst werden könnten, - welche Umsetzung von den beauftragten Architekten realisiert wird, - welche voraussichtlichen Kosten entstehen, und was erste Gespräche mit dem privaten Eigentümer einzelner Spolien erbracht haben (zur Überlassung der Originalspolien bzw. zur Herstellung einer Kopie), 2. dazu beizutragen, dass durch die Kooperation der Ämter und Museen die überlieferten Spolien möglichst umfänglich in ihrem ursprünglichen Kontext ab Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum präsentiert und von den Bürgerinnen und Bürgern als historische Zeugnisse erlebt werden können, 3. zu berichten, welches museumsdidaktische Konzept geeignet erscheint, um Spolien aus dem betreffenden Altstadtareal, die nicht im öffentlichen Raum Verwendung finden, im Raum des Stadthaus / Archäologischer Garten zu präsentieren.

Begründung: Mit einer besonderen Maßgabe zum Gesellschaftsvertrag "DomRömer GmbH" (M 106/2009, § 10, vordem bereits grundsätzlich M 112/2007) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Gestaltungsbeirat DomRömer die Aufgabe zugewiesen, "als unabhängiges Sachverständigengremium" unter anderem den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung mit dem Ziel zu beraten, "ein stimmiges Erscheinungsbild gemäß der Gestaltungssatzung des zu bebauenden Areals herbeizuführen". Unter anderem sind in dieser Gestaltungssatzung insbesondere § 2 Allgemeine Anforderungen und §§ 3 und 4 zu Gliederung und Gestaltung der Fassaden von Belang, darunter (5) "Wo historisch oder gestalterisch begründbar werden originale Baureste der früheren Altstadt (Spolien) in die neuen Gebäude eingefügt. Dabei wird jeweils auf die Herkunft dieser Spolie verwiesen.".

Der Gestaltungsbeirat hat, nach mehreren Zwischenberichten im Sonderausschuss Dom-Römer, inzwischen die Thematik der Verwendung von Spolien detailliert und abschließend beraten - abgestimmt auf die im VOF-Verfahren ausgewählten Architekturleistungen (Wettbewerb und anschließend erste Bearbeitungsschritte der ausgewählten Büros) sowie auf die allgemeinen und besonderen Anforderungen der Gestaltungssatzung. Als Ergebnis hat er nunmehr seine Empfehlungen vorgelegt (ANLAGEN Text "Stellungnahme zur Verwendung von Spolien im DomRömer-Bereich - Grundsätze, verbindliche Vorschläge und weitere Empfehlungen..." und Aufstellung). Es handelt sich um Vorschläge und nicht Vorschriften des Gestaltungsbeirats, doch ist bereits im Wettbewerb für die Architekten die bindende Vorgabe gemacht worden, Spolien in ihre Fassadenentwürfe zu integrieren. Umgekehrt hat der Gestaltungsbeirat bei seinen Vorschlägen sorgfältig darauf geachtet, Spolien als Ergänzung vorzuschlagen, die die Entwurfsidee nicht beeinträchtigen, sondern stützen und bereichern. Wichtig ist dem Gestaltungsbeirat, dass - diese Gesichter Frankfurts im öffentlichen Raum als Geschichte Frankfurts erlebbar werden, und nicht als Kultobjekte in Museen, - auf jeden Fall die Spolien von den zur Rekonstruktion vorgesehenen Häusern Verwendung finden, aber auch die Verwendung von Spolien aus dem weiteren Umfeld des DomRömer-Areals wünschenswert ist, - jede Hausfassade eine oder mehrere Spolien erhält, - Spolien, die nicht einem bestimmten Haus sinnvoll zugeordnet werden können, aber charakteristisch für die Altstadt sind, an anderen Häuern verwendet werden (ähnlich den Spolien die in das Rathaus Römer integriert wurden, obwohl sie aus dem weiteren Umfeld und nicht vom direkten Standort der neuen Bauten stammten). - Spolien, die nicht an den einzelnen Gebäuden Verwendung finden, in einer ergänzenden Ausstellung im Untergeschoss des Stadthauses präsentiert und erläutert werden. In dieser Ausstellung könnten auch weitergehende Informationen über die im Quartier verteilten Spolien präsentiert werden. Für diese Ausstellung sollte von Fachleuten aus dem Historischen und Archäologischen Museum sowie dem Gestaltungsbeirat ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirats wurden am 17.02.2012 im Aufsichtsrat vorgestellt, der sich seinerseits übereinstimmend für eine Beschlussempfehlung im Sinne des obigen Tenors ausgesprochen hat. Sie wurden sodann am 24.02.2012 im Sonderausschuss vorgestellt. Der Sonderausschuss bekräftigt nunmehr die vom Gestaltungsbeirat vorgelegten Grundsätze und unterstützt die weiteren Empfehlungen. Nicht zuletzt wünscht er vonseiten der einzelnen Ämter eine kooperative, tatkräftige und zügige Bearbeitung. Anhang: Gestaltungsbeirat Dom-Römer: Vorlage für den Bericht an den Aufsichtsrat und DR - Ausschuss Grundsätzliches zur Verwendung von Spolien

  1. Allgemeines Grundsätze: 1. Die baulichen Zeugnisse der Stadtgeschichte gehören in den Stadtraum. Sie sind unverzichtbarer identitätsstiftender Bestandteil desselben. Dies bedeutet: die vorhandenen Spolien zur Altstadt sollen soweit irgend möglich aus den Beständen von Museen oder Privatbesitz für den öffentlichen Raum des Dom-Römer-Areals zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Geschichte des Ortes soll damit über die reine Bildwirkung hinaus erlebbar werden. 3. Es sollen auf jeden Fall die Spolien von den zur Rekonstruktion vorgesehenen Häusern Verwendung finden. Auch die Verwendung von Spolien, die aus dem weiteren Umfeld des Planungsgebiets stammen, ist grundsätzlich möglich und wünschenswert, wenn damit ein Erkenntnisgewinn über die untergegangene Altstadt einhergeht. Erläuterung: Spolien sind neben den wenigen erhaltenen Kulturdenkmälern die einzigen authentischen baulichen Reste, die von der zerstörten Frankfurter Altstadt als Erinnerungsträger erhalten sind. Als historische Bruchstücke geben sie trotz ihrer Beschädigungen wertvolle und bewegende Verweise auf die Geschichte des Ortes und gerade in ihrer Brüchigkeit Hinweise auf dessen Zerstörung. Sie sind Erinnerungsträger, die als die letzten physisch gegenwärtigen, sinnlich greifbaren Relikte der Vergangenheit zu fesselnden Identifikationsobjekten für die Besucher und Bewohner des Dom-Römer-Quartiers werden können. Sie regen das Vorstellungsvermögen des Betrachters an, laden zur Auseinandersetzung mit dem betrachteten Gegenstand und der in ihm manifestierten Geschichte ein und wecken nicht zuletzt Emotionen bei denen, die sie wahrnehmen. Als Einzelstücke an Neubauten erhalten Spolien die Aufgabe an das zerstörte Haus zu erinnern, auch um damit den Verlust der früheren Altstadt darzustellen. Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Umgangsformen mit den historischen Bauteilen denkbar: Die Spolien können gleich Reliquien (Kultobjekte) in musealen oder neuen baulichen Zusammenhängen präsentiert werden. Sie können aber auch als einzigartige architektonische Bestandteile des Quartiers in den unmittelbaren Lebenszusammenhang, und damit in die geplanten Neubauten und den öffentlichen Raum integriert werden.
  2. Architektonische Einbindung Grundsätze: 1. Grundsätzlich erhält jede Hausfassade eine oder mehrere Spolien. 2. Die Arbeit an einer ersten vorläufigen Zusammenstellung der vorhandenen Spolien aus Privatbesitz und historischem Museum zu sinnvollen Gruppierungen mit jeweils passenden Materialtypen, Stilen, Epochen und Themen (z. B. Kaiserkrönung, Messewesen, Religion, Migration, Zunftwesen) dient als notwendige Grundlage für die weitere Diskussion einer passenden Zuordnung der Spolien zu den einzelnen Gebäuden des Dom-Römer-Areals. 3. Aufgrund einer detaillierten Diskussion des vorhandenen Materials und der im VOF-Verfahren für die weitere vertiefende Bearbeitung ausgewählten Entwürfe der einzelnen Gebäude sollen folgende Gesichtspunkte als Entscheidungskriterien für die Auswahl einzelner Spolien als verbindlich gelten: a) Zu einem bestimmten Haus gehörige Spolien müssen an diesem auch in entsprechender Weise Verwendung finden. b) Spolien, die nicht bestimmten Häusern zugeordnet, aber charakteristisch für die Altstadt und besonders die Areale zwischen Dom und Römer sind, sollen an anderen Häusern verwendet werden. c) Darauf zu achten ist dabei, dass diese Spolien nur aus einer gemeinsamen Epoche stammen und von gleicher Materialität sind. d) Spoliengruppen sollen nicht auseinandergerissen werden. e) Bei Spolien mit klarem tektonischen Bezug (Türbalken, Rahmen, Schlusssteine, Kragsteine etc.) soll der Strukturzusammenhang respektiert werden. f) Spolien aus einem skulpturalen Bildprogramm ohne unmittelbaren tektonischen Bezug (Skulpturen, Figuren) sollten eine ihrer schmückenden und dokumentierenden Funktion gerechte Platzierung finden, die ihnen gebührende Geltung verschafft. 4. In Berücksichtigung dieser Kriterien werden folgende Spolien für die einzelnen Gebäude vorgeschlagen (siehe ANLAGE). 5. Für die Fassaden der Häuser Markt 32 und Markt 38 werden für die Rückfronten in der Gasse "Hinter dem Lämmchen" keine konkreten Vorgaben gemacht. In diesen Fällen stehen den Architekten die in der Ergänzungsliste (siehe Anlage) aufgeführten Spolien zur Verfügung. Gleiches gilt für die Häuser Braubachstraße 25 und 29. 6. Zu vermeiden ist ein rein dekoratives "Bestreuen" der Fassaden, die damit zum Lapidarium (Steinfriedhof) gemacht würden. 7. Für weitere Spolien, die nicht an den einzelnen Gebäuden Verwendung finden, wird eine museale Aufarbeitung und Darbietung vorgesehen als erklärende Ausstellung zum Quartier im Stadthaus angestrebt, wo auch der jeweilige Herkunftsort und -zusammenhang der Spolien erklärt werden kann. Erläuterung: Bezogen auf die in I genannten grundsätzlichen Möglichkeiten können im Dom-Römer-Areal Spolien als eigenständige bauliche Elemente durch Rahmungen etc. herausgehoben und isoliert werden; es ist auch denkbar, sie als objet trouvé (Zufallsfund) fantasievoll in einen neuen baulichen Kontext einzubinden und mit diesem auf vielfältige Weise in Beziehung treten zu lassen. Aus gestalterischer Sicht ist die Verwendung und Einbeziehung von Spolien in den neuen Altstadthäusern unbedingt und grundsätzlich notwendig. Spolien tragen dazu bei, Geschichte ins Stadtbild zu bringen. Durch die Verwendung von Spolien profitiert insbesondere die Ausbildung der Erdgeschosse. Sie sind dafür nicht nur aus Sicht der historischen Vorbilder besonders geeignet, sondern auch deswegen, weil sie quasi in unmittelbarem Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen. Darüber hinaus bieten Spolien für Architekten einen entwurflichen Anreiz, um den Charakter eines Hauses deutlicher herauszuarbeiten. Sie fordern dazu heraus, sich mit dem kleinteiligen architektonischen Maßstab, der in ihnen erhalten geblieben ist, auseinanderzusetzen. So können Entwürfe im Sinne des genius loci konkretisiert und verfeinert werden. Frankfurt am Main, dem 16.2.2012 Gestaltungsbeirat Dom-Römer in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Dom-Römer-Ausschusses Stadtverordneter Uli Baier

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. März 2012Sie sind hier
    NRNR 261Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machen
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 22. Juni 2012BB 285a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht
  3. 4. März 2013BB 121a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht
  4. 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 80 WochenBB 454a) Verwendung der Spolien im Dom-Römer-Bereich gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates b) Spolien auf dem Dom-Römer-Areal: Die Zeugnisse der Geschichte möglichst im öffentlichen Raum zugänglich und erlebbar machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 261 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 6 · 26.03.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 261 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerREP
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARLNPD
Enthaltung:
LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 257); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 29.03.2012
TO II, TOP 1
Angenommen
Punkt 3: Der Vorlage NR 257 wird im Rahmen der Vorlage NR 261 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 107 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 124 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 257 wird im Rahmen der Vorlage NR 261 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 261 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDÖkoLinX-ARLNPDFDPFreie WählerPiratenREP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD, Piraten und NPD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 257); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 257) sowie ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung); LINKE. und Piraten (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 14 · 16.04.2012
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 261 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1444,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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