Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten
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Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 446
Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2479 Ziffer II. - NR 529/18 FDP, l. B 303/18 - Es fand eine ordnungsgemäß angemeldete Versammlung im Zeitraum vom 25.09.2019 bis 03.11.2019 statt. Die Versammlungsfreiheit mit dem Recht zur Durchführung einer Demonstration ist ein elementares Grundrecht, das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Demonstrationsrecht als wesentliches Element demokratischer Offenheit und ursprünglicher ungebändigter Demokratie bezeichnet und weiter ausgeführt, dass dieses Grundrecht eine grundsätzliche Pflicht des Staates enthält, die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen zu ermöglichen. Der Staat habe sein Ermessen in grundrechtfreundlicher Weise auszuüben. Dazu gehört auch, dass dieses Grundrecht das Recht des Veranstalters einschließt, frei über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung selbst zu bestimmen. Die Versammlungs-freiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechtes ergibt, dass dies zum Schutz anderer, jedoch mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist. Bei der Berücksichtigung von Drittinteressen hat die weitere Rechtsprechung bei Prüfung entsprechender Vorgänge zwischen dem Anspruch auf Versammlungsfreiheit und einer vorübergehenden Einschränkung anderer Grundrechte bisher in der Regel zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. Verbote oder sonstige Einschränkungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur möglich, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen. Im Einzelfall sind demnach nur Eingriffe mit individuellen Auflagen (analog der vergangenen Versammlungslagen) möglich. Dazu ist grundsätzlich zu erwähnen, dass in solchen Fällen stets eine erkennbare auf Tatsachen beruhende unmittelbare Gefahrenprognose notwendig ist. Bekanntlich hat die Versammlungsbehörde aktuell für den Herbst dieses Jahres eine Auflagenverfügung erlassen, mit dieser den "Abtreibungsgegnern" konkretisierte Beschränkungen erteilt wurden. Einhergehend dazu hat die Versammlungsbehörde im Rahmen der Kooperation versucht einen Versammlungsort zu finden, der den Vorgaben der Handreichung des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 07.06.2019 inklusive der Ergänzung vom 20.08.2019 genügt. Die für die Versammlungsbehörde rechtlich bindenden Inhalte des Erlasses wurden angewandt und entsprechend nach § 15 Abs. 1 VersG verfügt. Demzufolge konnte die Versammlung im Zeitraum vom 25.09. bis 03.11.2019 - an den Tagen außerhalb der Öffnungszeiten der Beratungsstelle (samstags, sonn- und feiertags) - auf dem Plateau der Palmengartenstraße stattfinden. An den Tagen während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle (montags bis freitags) - ausschließlich auf dem Gehweg der Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße (östlich).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2018NRNR 529Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 21. September 2018BB 303Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
- 22. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 89 WochenBB 446Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)