Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder abgesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten:
- Wer sind die Veranstalter dieser Mahnwachen? Liegen dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vor?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten auf Seiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmgartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar christliche Lieder. Initiatoren dieser Mahnwachen sollen die Organisationen "SOS Leben" bzw. eine "Aktionsgemeinschaft 40 Tage" sein. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es den Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen, in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentral und öffentlichkeitswirksamen, Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den ratsuchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation, christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung in Anspruch nehmen. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2018, NR 529
Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder abgesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten:
- Wer sind die Veranstalter dieser Mahnwachen? Liegen dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vor?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten auf Seiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmgartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar christliche Lieder. Initiatoren dieser Mahnwachen sollen die Organisationen "SOS Leben" bzw. eine "Aktionsgemeinschaft 40 Tage" sein. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es den Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen, in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentral und öffentlichkeitswirksamen, Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den ratsuchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation, christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung in Anspruch nehmen. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2018Sie sind hierNRNR 529Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 21. September 2018BB 303Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 89 WochenBB 446Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 529 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER