Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 303
Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2479 - NR 529/18 FDP - "pro familia" ist der führende Verband in Deutschland zu den Themen Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung und betreibt flächendeckend das größte Beratungsnetz in der Bundesrepublik. Die 180 Beratungsstellen von pro familia bieten Sexual-, Schwangerschafts-, und Paarberatung, ein Angebot, das von mehr als 200.000 Menschen pro Jahr in Anspruch genommen wird. Die Beratungsschwerpunkte reichen von der Sexualpädagogik, Kinderwunschberatung über Verhütung bis zu Schwangerschaftskonfliktberatungen. Dabei ist die Sexualpädagogik ein zentrales Arbeitsgebiet der pro familia, in dem die Organisation seit rund fünfzig Jahren wegbereitend tätig ist. Hierbei werden Menschen aller Altersgruppen, von Jugendlichen bis hin zu Senioren, einfühlsam und fachkundig Informationen, Begleitung und Unterstützung in sexuellen und partnerschaftsbezogenen Lernprozessen angeboten. Insofern leistet pro familia wertvolle Arbeit vor allem auch in den Schulen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, haben das Recht und auch die Pflicht, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Damit der Grundgedanke der ergebnisoffenen Beratung greift, muss eine vertrauensvolle Atmosphäre gegeben sein und es darf nicht zu einer Einflussnahme von außen kommen (§ 5 Abs. SchKG). In Frankfurt am Main sehen sich Frauen, die auf dem Weg zur Beratung bei einer Beratungsstelle von pro familia sind, mit einer Gruppe von Menschen konfrontiert, die sie moralisch verurteilt. Die wiederholten "Mahnwachen" werden als Beeinträchtigung für die ratsuchenden Frauen empfunden. Die in Rede stehende Mahnwache fand vom 14.02. bis 25.03.2018 statt und wurde von einer Privatperson ordnungsgemäß als Versammlung angemeldet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz genießen als elementare Grundrechte einen sehr hohen Stellenwert. Die Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechtes ergibt, dass dies zum Schutz anderer, jedoch mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist. Verbote oder sonstige Einschränkungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur möglich, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen. Diese sind vorliegend nicht erkennbar. In diesem Zusammenhang empfiehlt allerdings das Frankfurter Frauenreferat die Übertragung und Anwendung des "Freiburger Urteils" zu "Gehsteigbelästigungen" für Frankfurt am Main zu prüfen und ggf. umzusetzen. Das VG Freiburg (Urteil vom 01.12.2011 - 4 K 1112/11) sowie im Nachgang der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.10.2012 - 1 S 36/12) haben sich mit "Gehsteigberatungen" vor Beratungsstellen gemäß Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsäußerungen) in Verbindung mit dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht beschäftigt. In den Urteilen werden als allgemein zulässige Verhaltensweisen, die dem verfassungs-rechtlichen Schutz der Meinungsäußerung unterliegen, beispielhaft Mahnwachen, Gebetsvigilien, Hochhalten von Transparenten und Spruchbändern aufgeführt. Diese Verhaltensweisen dürfen entsprechend der Rechtsansicht von einer verwaltungs-behördlichen Verfügung nicht erfasst sein. Nur die ausdrücklich individualisierte, gezielte bzw. beratende Ansprache von bewusst ausgesuchten Personen führe zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Frauen. Der VGH Baden-Württemberg urteilte zudem, dass "Gehsteigberatungen" nicht unter das Versammlungsrecht fallen. In Frankfurt am Main fanden solche "Gehsteigberatungen" nachweislich bisher nicht statt. Der Versammlungsbehörde ist keine Beschwerde einer betroffenen Person bekannt. Vor dem Hintergrund der sogenannten Mahnwachen haben Ratsuchende möglicherweise eine andere Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Frankfurt am Main aufgesucht, um den Belästigungen durch die sogenannten Mahnwachen nicht ausgesetzt zu sein. Die angemeldeten Mahnwachen unterfielen im Gegensatz zu "Gehsteigberatungen" dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz. Eine Versammlung wird dadurch charakterisiert, dass mehrere Personen zu gemeinschaftlicher, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen. Falls zukünftig in Frankfurt am Main "Gehsteigberatungen" vor Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen durchgeführt werden sollten, sind die Entscheidungen der o. g. Gerichte erneut im Individualfall auszulegen bzw. zu prüfen. Die von verschiedenen Institutionen geforderten Schutzzonen sind dagegen nicht so einfach einzurichten. Dazu fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage. Dennoch hat der Magistrat auch jetzt bereits darauf geachtet, dass ein angemessener Abstand vom Eingang der Beratungsstelle gewahrt wird. Im Rahmen der Kooperation der Versammlungsbehörde mit den Anmeldern wurde das Gespräch gesucht, um ggf. eine Verlegung des Versammlungsorts (auf dem Plateau in der Palmengartenstraße) zu erwirken. Die Organisatoren stimmten diesem Versammlungsort zu. Dieser Ort ist ca. 15 Meter vom Eingang der Beratungsstelle entfernt. Unabhängig davon werden für erneut angemeldete Mahnwachen bzw. Demonstrationen sowohl die Anmelderin als auch "pro familia" von der Versammlungsbehörde zu einem Kooperationsgespräch eingeladen. Dem Magistrat ist es sehr wichtig, dass eine Kompromisslösung erarbeitet werden kann, die darauf zielt, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben und eine Eskalation der Situation verhindert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2018NRNR 529Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 21. September 2018Sie sind hierBB 303Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 89 WochenBB 446Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle pro familia erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 4 CDU und SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; AfD (= kein Votum)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlage B 303 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 303 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlagen B 93, NR 916 und OA 399 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 916 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; AfD (= kein Votum) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme)