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Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht

Vorlagentyp: B
58 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 436

Betreff: Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1721 - OA 149/17 OBR 2 - Zu 1. bis 2. Wir verweisen hierzu auf den Bericht des Magistrats "Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim" zum Stadtverordnetenbeschluss §1640 vom 31.08.2017 sowie auf die Stellungnahme zur Ortsbeiratsanfrage V 536 vom 21.08.2017 "Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu -verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln". Die Vergabe der Flächen für genossenschaftlichen Wohnungsbau in Erbpacht wurde im Rahmen der Planungswerkstätten 2012, der anschließenden Arbeitsgruppen zum gemeinschaftlichen Wohnen sowie bei den Sitzungen des Runden Tischs Kulturcampus zwar mehrfach angesprochen, aber nicht grundsätzlich entschieden. Nach Kenntnis des Magistrats wurden im Sinne vielfältiger Angebote von Wohnformen unterschiedliche Rechts-und Finanzierungsformen diskutiert, die dem gemeinschaftlichen Wohnen zugrunde liegen können. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags mit der ABG Frankfurt Holding wurden keine Vereinbarungen zur Vergabe der Grundstücke in Erbpacht getroffen. Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen aber aus städtebaulicher Sicht vorstellbar.

Zu 3. bis 5. Im Sinne einer sozialverträglichen Quartiersmischung wurde im Städtebaulichen Vertrag vom 27.11.2015 vereinbart, einen 30 prozentigen Anteil an geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus vorzusehen. Ziel ist es, diese geförderten Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus zu verteilen. Dies betrifft insbesondere die ausgewiesenen "Allgemeinen Wohngebiete" zwischen Bockenheimer Landstraße, Mertonstraße, Senckenberganlage und Gräfstraße sowie im Bereich zwischen Mertonstraße, Gräfstraße, Robert-Mayer-Straße und Robert-Mayer-Straße/Ecke Emil-Sulzbach-Straße. Eine Entwicklung von Arealen, die ausschließlich dem geförderten Wohnungsbau dienen, ist nicht vorgesehen, da in den Diskussionen und Entscheidungen zum Kulturcampus von Beginn an immer das Leitbild einer sozialen Mischung unstreitig war ("Leitbild Wohnen für Alle"). Allerdings ist eine objektgenaue bindende Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau nicht vorgesehen. Flexibilität in der Wohnraumplanung ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und möglicher städtischer Kultureinrichtungen im Baufeld zwischen Senckenberganlage und Jügelstraße notwendig. Der Magistrat wird sich dafür einsetzen, dass mit Beginn der Wohnbauentwicklung durch die ABG Frankfurt Holding auf dem Kulturcampus die vereinbarte Quote von gefördertem Wohnungsbau Berücksichtigung findet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2016OFOF 155/2Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Campus Bockenheim-Gelände Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in ErbpachtOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. April 2017OAOA 149Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in ErbpachtAnregung
  3. 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 Wochen
    BB 436Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 18 · 22.01.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 436 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 18 · 19.02.2018
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 436 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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