Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Campus Bockenheim-Gelände Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Initiativgruppen auf dem Campus Bockenheim-Gelände Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt
- Die Flächen, auf denen genossenschaftlicher Wohnungsbau stattfinden soll, werden baldmöglichst festgelegt, um den Wohnungsbauinitiativen Planungssicher- heit zu geben.
- Die Flächen für den genossenschaftlichen Wohnungsbau werden in Erbpacht vergeben, um günstige Mieten zu ermöglichen.
- Die Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden auf dem gesamten Campus- Areal verteilt.
- Bei jedem Projekt ist mindestens der vorgesehene Anteil von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum auf dem Campus- Areal auszuweisen.
- Es werden keine Areale auf dem Campus geschaffen, in denen nur öffentlich geförderter Wohnungsbau stattfindet. Begründung: Bei der Vorstellung der Wohnungsbauinitiativen im Ortsbeirat wurde festgestellt, dass die Gruppen, die auf dem Kultur -Campus bauen wollen, seit zwei Jahren auf die Zuweisung der Grundstücke warten. Um zu gewährleisten, dass die Initiativen weiterhin existieren, ist es dringend notwendig, ihnen Planungssicherheit zu geben. Weiterhin ist es erforderlich, die Grundstücke in Erbpacht zu vergeben, um günstige Mietpreise bzw. Nutzungsentschädigungen zu ermöglichen. Es wurde auf der Ortsbeiratssitzung auch deutlich, dass bei den bereits realisierten und in Bau befindlichen Projekten wie Wohnen hinter dem Depot, dem Philosophicum und dem Hochhaus auf dem Areal des ehemaligen AFE-Turms nicht die notwendigen Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ausgewiesen wurden. Es ist unter diesen Umständen unklar, wie der auf dem Kultur- Campus festgelegte Anteil von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau realisiert werden soll.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2016, OF 155/2
Betreff: Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Campus Bockenheim-Gelände Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in Erbpacht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt
- Die Flächen, auf denen genossenschaftlicher Wohnungsbau stattfinden soll, werden baldmöglichst festgelegt, um den Wohnungsbauinitiativen Planungssicher- heit zu geben.
- Die Flächen für den genossenschaftlichen Wohnungsbau werden in Erbpacht vergeben, um günstige Mieten zu ermöglichen.
- Die Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden auf dem gesamten Campus- Areal verteilt.
- Bei jedem Projekt ist mindestens der vorgesehene Anteil von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum auf dem Campus- Areal auszuweisen.
- Es werden keine Areale auf dem Campus geschaffen, in denen nur öffentlich geförderter Wohnungsbau stattfindet. Begründung: Bei der Vorstellung der Wohnungsbauinitiativen im Ortsbeirat wurde festgestellt, dass die Gruppen, die auf dem Kultur -Campus bauen wollen, seit zwei Jahren auf die Zuweisung der Grundstücke warten. Um zu gewährleisten, dass die Initiativen weiterhin existieren, ist es dringend notwendig, ihnen Planungssicherheit zu geben. Weiterhin ist es erforderlich, die Grundstücke in Erbpacht zu vergeben, um günstige Mietpreise bzw. Nutzungsentschädigungen zu ermöglichen. Es wurde auf der Ortsbeiratssitzung auch deutlich, dass bei den bereits realisierten und in Bau befindlichen Projekten wie Wohnen hinter dem Depot, dem Philosophicum und dem Hochhaus auf dem Areal des ehemaligen AFE-Turms nicht die notwendigen Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ausgewiesen wurden. Es ist unter diesen Umständen unklar, wie der auf dem Kultur- Campus festgelegte Anteil von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau realisiert werden soll.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016Sie sind hierOFOF 155/2Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Campus Bockenheim-Gelände Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in ErbpachtOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. April 2017OAOA 149Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in ErbpachtAnregung
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 436Planungssicherheit für die Initiativgruppen auf dem Gelände Campus Bockenheim Realisierung preiswerten Wohnraums durch Vergabe der Flächen in ErbpachtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 2. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffer 3. und 5.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)