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Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!

Vorlagentyp: B
112 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 42

Betreff: Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben! Vorgang: A 47/16 FRANKFURTER, B 247/17 Zwischenbericht: Zu 1 - 3) Dezernatsübergreifend hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main aktiv sein hohes Interesse unter Beweis gestellt, den Betrieb der W. Brandenburg und deren Mitarbeiter in Frankfurt am Main zu halten. In zahlreichen Gesprächsterminen vor Ort und bei der REWE Group wurde das im Sommer 2016 vom Unternehmen vorgelegte Strategieprojekt zur Kernsanierung und Steigerung der Effizienz durch die Bündelung der 4 Standorte der Großmetzgerei in allen Belangen von den zuständigen Stellen auf Umsetzbarkeit geprüft. Für das Sonderprojekt mit dem hohen Anforderungsprofil eines zusammenhängenden 15ha-Grundstücks mit optimalen Voraussetzungen für ein lebensmittelproduzierendes und logistisch anspruchsvolles Unternehmen - mit hoher Taktfrequenz durch Zu- und Abfahrten und guter ÖPNV-Anbindung - konnte allein im Satzungsgebiet Frankfurt am Main kein für das Unternehmen geeignet erscheinendes Grundstück sondiert werden. So war es ein im Verbund erarbeiteter Erfolg des Frankfurter Magistrats sowie der Stadt Maintal und den beteiligten Ämtern, Gesellschaften, Behörden und Verbänden, dem Unternehmen im Mai 2017 ein konkretes Angebot für ein ca. 13 ha große grenzüberschreitende Gewerbegrundstück an der östlichen Frankfurter Grenze im interkommunalen Zusammenhang mit der Stadt Maintal für die innovative Weiterentwicklung von Brandenburg anbieten zu können. Seitens des Unternehmens wurde das Angebot erfreut aufgenommen und betont, der angebotene Standort Frankfurt am Main / Maintal habe starke Vorteile bei der nahezu perfekten ÖPNV-Anbindung, die sich in den nächsten Jahren noch entwickeln würde, sowie eine starke Unterstützung durch Betriebsrat und die Gewerkschaft NGG. Es könnten alle Mitarbeiter im Betrieb ohne Wohnortwechsel oder langen Fahrten bleiben. Gleichzeitig kommunizierte Brandenburg, dass es noch weitere Standortangebote geben würde. Nach abschließender interner Prüfung gab die REWE Group in einer Pressemitteilung am 17.08.2017 öffentlich bekannt, die Firma Wilhelm Brandenburg favorisiere Erlensee als neuen Standort für eine Produktionsstätte samt Firmenzentrale. Die Firma Wilhelm Brandenburg bedanke sich ausdrücklich bei der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Maintal für das Engagement und die gute Zusammenarbeit in der Planungsphase. Das eigens geschaffene interkommunale Gewerbegebiet zeige eindrucksvoll, wie handlungsstark Wirtschaftsförderung sein kann, so das Unternehmen. Die Firma Brandenburg/REWE teilte dem Magistrat in einem vertraulichen Gespräch seine Standortentscheidung vorab mit. zu 4) Im Juni 2017 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet (M 121 Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg). Der Bebauungsplan wird aktuell zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB vorbereitet, welche für 2018 vorgesehen ist. Durch die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets mit Maintal sollen Gewerbeflächen von insgesamt etwa 15 Hektar für klassische produzierende Gewerbebetriebe bereitgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2016AA 47Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 29. August 2016BB 220Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!Magistratsbericht
  3. 17. Februar 2017BB 55Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!Magistratsbericht
  4. 7. August 2017BB 247Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!Magistratsbericht
  5. 9. Februar 2018Sie sind hier
    BB 42Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!
    Magistratsbericht
  6. 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 112 WochenBB 226Es geht um die Wurst - Die Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg muss in Frankfurt bleiben!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 20 · 12.03.2018
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 42 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 20 · 17.04.2018
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 42 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 23 · 14.08.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 42 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP

Mitdiskutieren

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