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Seniorenbeirat

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren26 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 423

Betreff: Seniorenbeirat Vorgang: A 483 FAG Zu 1.: Der Magistrat bewertet das Ergebnis der Umfrage als nicht negativ. Immerhin kennen 44,8 % der Befragten den Seniorenbeirat dem Namen nach. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in die seinerzeitige Umfrage Bürger ab 50 Jahre einbezogen waren, also Personen von denen sich viele zu diesem Zeitpunkt wohl noch kaum mit ihren Plänen für die in einem Jahrzehnt oder noch länger anstehende Pensionierung befassen. Die geringe Inanspruchnahme kann durchaus darauf zurückzuführen sein, dass die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Bedürfnisse auf anderen, eigenen Wegen und in ihrem sozialen Umfeld zur Sprache bringen bzw. erfüllen können.

Zu 2.: Über die Arbeit des Seniorenbeirates wird regelmäßig in der Senioren Zeitschrift (SZ) berichtet. Der Vorsitzende des Seniorenbeirates nimmt ebenso regelmäßig an den Redaktionssitzungen teil. Die SZ wird vom Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Sport herausgegeben und erscheint viermal jährlich in einer Auflage von 60.000 Exemplaren. Sie liegt in Apotheken, Arztpraxen, Bürgerhäusern, Kirchengemeinden, Seniorenclubs usw. zur kostenlosen Mitnahme aus. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die SZ kostenlos als Hör-CD erhältlich. Zurzeit ist ein Flyer, bezogen auf den jeweiligen Ortsbezirk, für den Seniorenbeirat in Arbeit. Dieser soll noch in diesem Jahr fertiggestellt und an exponierten Stellen der jeweiligen Ortsbezirke ausgelegt werden. Überdies wird auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen wie z.B. Messe "Fit ab 60" oder der Aktionswoche "Älter werden in Frankfurt", regelhaft über Aufgaben und Wirkungskreis des Seniorenbeirates informiert.

Zu 3.: Gegenwärtig findet sich nur die Adresse der Geschäftsstelle und des Vorstandes im städtischen Web-Auftritt. Eine Hinzufügung der Namen der Seniorenbeiräte zu den Web-Seiten der Ortsbeiräte ist vorgesehen.

Zu 4.: Es gibt nicht bei allen Ortsbeiräten den Tagesordnungspunkt "Bericht des Seniorenbeirates". Das Teilnahme- und Rederecht des Seniorenbeirates bei Ortsbeiratssitzungen regelt § 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte. Hiernach ist das Seniorenbeiratsmitglied zu den Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen und erhält auf Wunsch das Wort zum Gegenstand der Verhandlung. Die Einrichtung eines standardmäßigen Tagesordnungspunktes "Bericht des Seniorenbeirates" ist grundsätzlich möglich, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Ortsbeirates.

Zu 5.: Der Seniorenbeirat tagt nicht öffentlich. Die Sitzungstermine und die aktuelle Tagesordnung werden nicht im Internet und Amtsblatt veröffentlicht.

Zu 6.: Gemäß § 4 der Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat sind die Mitglieder verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Ist ein Mitglied verhindert, unterrichtet es das jeweilige Ersatzmitglied, das solange stellvertretend tätig wird, wie das Mitglied verhindert ist. Die Ersatzmitglieder des Seniorenbeirates erhalten die Einladungen und Protokolle, nehmen aber nur an den Sitzungen teil, und zwar mit Stimmrecht, wenn der Vertretungsfall gegeben ist. Der Seniorenbeirat selbst wünscht in dieser Frage aus Gründen der Arbeitsfähigkeit auch keine Änderung. Ausweislich des Protokolls der Sitzung vom 13.02.2008 hat der Seniorenbeirat verschiedene ihn selbst betreffende Anträge von Fraktionen des Stadtparlaments behandelt und sich gegen die darin vorgesehenen weitergehenden Regelungen ausgesprochen, da er die bestehenden Regelungen für ausreichend erachtet.

Zu 7.: Eine Vorstellung und öffentliche Diskussion des Wiesbadener Wahlmodells zur Direktwahl des Seniorenbeirates fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Gesundheit der Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.

Zu 8.: Gemäß § 3 der Geschäftsanweisung hört der Magistrat den Seniorenbeirat in wichtigen Angelegenheiten, die die Belange in Frankfurt lebender älterer Menschen betreffen. Er unterrichtet ihn rechtzeitig, soweit dies für seine Aufgaben erforderlich ist. Der Seniorenbeirat konstituierte sich in seiner Sitzung am 07.02.2007 und ist seit dem in einer Vielzahl von Aufgabenfeldern beratend involviert. Beispielsweise wurde er unter Hinweis auf den Antrag NR 398 vom 28.03.2007 - generationenübergreifende Freizeitangebote: Alt & Jung-Spielplätze - befragt oder über die Aktionswoche "Älter werden in Frankfurt", den Stand der Partizipativen Altersplanung, die Einrichtung einer "Koordinierungsstelle Wohnen und Pflege zuhause" in den Seniorenbeiratssitzungen unterrichtet. Die regelmäßigen Beratungen zwischen Magistrat und Seniorenbeirat fördern die Sensibilität für die Belange der in Frankfurt lebenden älteren Menschen und beeinflussen damit das Handeln des Magistrats, auch beim Erstellen von Magistratsvorlagen- und berichten.

Zu 9.: In nächster Zeit steht die Konzeption zur Einrichtung "generationsübergreifende Freizeitangebote: Alt & Jung-Spielplätze" an. Wie schon im Bericht des Magistrats B 738 vom 08.10.2007 erwähnt, wird mit Unterstützung der Fachhochschule Wiesbaden/Campus Geisenheim und dem Grünflächenamt begonnen, planerische Grundlagen zu erarbeiten. Zusätzlich ist auch das Frauenreferat miteingebunden. In der Sitzung des Seniorenbeirates am 07.05.2008 wurde das Projekt den Seniorenbeiratsmitgliedern durch die Fachhochschule Wiesbaden/Campus Geisenheim vorgestellt. Mitglieder des Seniorenbeirates haben sich für die von der Fachhochschule vorgesehenen Interviews von ca. 180 Seniorinnen und Senioren zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat der Seniorenbeirat selbst in seiner Sitzung am 13.02.2008 eine Anregung bezüglich seniorengerechter Sitzbänke in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, auf Spielplätzen, an Haltestellen des ÖPNV und in Friedhöfen verabschiedet. Diese wurden über die Sozialdezernentin an den Magistrat herangetragen, wie es in § 3 der Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat geregelt ist.

Zu 10.: Es gibt keine Aussagen des Seniorenbeirates zu den in § 2 Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat genannten Aufgabenfeldern. In der Regel beziehen sich Anregungen der Seniorenbeiräte auf den jeweiligen Ortsbezirk, werden dort eingebracht und aufgegriffen. Der Seniorenbeirat war und ist in die Partizipative Altersplanung und deren Weiterführung einbezogen.

Zu 11.: Bei Planungen für den öffentlichen Raum werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit regelmäßig mit einbezogen. Im Zuge größerer Baumaßnahmen - insbesondere bei den Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt - wurden und werden in regelmäßigen Gesprächen mit der Behindertenbeauftragten bzw. mit Vertretern des Blinden und Sehbehindertenbundes diese Anforderungen erörtert. Dabei wird jeweils bezogen auf den konkreten Einzelfall nach Lösungen gesucht, die Belange von mobilitätsbehinderten und sehbehinderten Menschen im Zusammenspiel mit den anderen technischen und gestalterischen Anforderungen möglichst adäquat zu berücksichtigen. Die Bedürfnisse der älteren Menschen finden somit bereits Berücksichtigung.

Zu 12.: Der Magistrat geht davon aus, dass auch im Bereich der Platzfolge Rathenauplatz - Goetheplatz - Rossmarkt sowie im Steinweg die Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum berücksichtigt sind. Das in den angesprochenen Bereichen verlegte Naturstein-Kleinpflaster erfüllt im Grundsatz auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Bei der Ausführung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, starke Unebenheiten zu vermeiden. Steine mit größeren Unebenheiten wurden aussortiert. Für den Bereich der o. g. Platzfolge wurde in enger Abstimmung mit den Vertretern des Blinden und Sehbehindertenbundes ein Konzept zur Berücksichtigung der Belange der Blinden und Sehbehinderten entwickelt. Das Konzept wird im Zuge der Baumaßnahmen schrittweise realisiert. Das Konzept sieht u. a. Aufmerksamkeitsfelder an den - in der Regel lichtsignalgeregelten und mit akustischem Signal versehenen - Fußgängerquerungen der an die Platzfläche angrenzenden Straßen vor. Darüber hinaus ist ein so genannter "Blindenleitstreifen" zur Querung der Platzflächen in Ost-West-Richtung als Verbindung vom Steinweg zur Goethestraße vorgesehen. Der Seniorenbeirat selbst hat sich noch kein grundsätzliches Urteil über die gesamte Thematik gebildet. Diesbezüglich auftretende Probleme können vom zuständigen Seniorenbeiratsmitglied in dem jeweiligen Ortsbeirat zur Sprache gebracht werden.

Zu 13.: Der Seniorenbeirat liefert keinen jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat enthält hierzu auch keine Regelung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2008AA 483SeniorenbeiratSTVV-Anfrage · FAG
  2. 7. Juli 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 423Seniorenbeirat
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf26 Beratungen
KAV
Sitzung 28 · 04.08.2008
TO II, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 25 · 11.08.2008
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 26 · 12.08.2008
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 25 · 12.08.2008
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 25 · 12.08.2008
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 24 · 12.08.2008
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 12.08.2008
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 24 · 12.08.2008
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 24 · 12.08.2008
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDWBEFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, WBE und FDP gegen GRÜNE und fwf (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 24 · 14.08.2008
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 14.08.2008
TO I, TOP 48
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 423 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 24 · 15.08.2008
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 15.08.2008
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 15.08.2008
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 24 · 18.08.2008
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 23 · 18.08.2008
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 23 · 21.08.2008
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 26 · 18.09.2008
TO I, TOP 41
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 423 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 24 · 18.09.2008
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 27 · 23.10.2008
TO I, TOP 48
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 423 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 27.11.2008
TO I, TOP 36
Beraten
Die Vorlage B 423 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 22.01.2009
TO I, TOP 36
Beraten
a) Die Ortsvorsteherin wir gebeten, Herrn Zandee zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 3 einzuladen, um weitere Informationen zur Vorlage B 423 zu erhalten. b) Die Vorlage B 423 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 12.02.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage B 423 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 12.03.2009
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Vorlage B 423 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage B 609 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 32 · 23.04.2009
TO II, TOP 5
Beraten
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 33 · 14.05.2009
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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