Seniorenbeirat
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- Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage16.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum24.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 423
Betreff: Seniorenbeirat Vorgang: A 483 FAG Zu 1.: Der Magistrat bewertet das Ergebnis der Umfrage als nicht negativ. Immerhin kennen 44,8 % der Befragten den Seniorenbeirat dem Namen nach. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in die seinerzeitige Umfrage Bürger ab 50 Jahre einbezogen waren, also Personen von denen sich viele zu diesem Zeitpunkt wohl noch kaum mit ihren Plänen für die in einem Jahrzehnt oder noch länger anstehende Pensionierung befassen. Die geringe Inanspruchnahme kann durchaus darauf zurückzuführen sein, dass die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Bedürfnisse auf anderen, eigenen Wegen und in ihrem sozialen Umfeld zur Sprache bringen bzw. erfüllen können.
Zu 2.: Über die Arbeit des Seniorenbeirates wird regelmäßig in der Senioren Zeitschrift (SZ) berichtet. Der Vorsitzende des Seniorenbeirates nimmt ebenso regelmäßig an den Redaktionssitzungen teil. Die SZ wird vom Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Sport herausgegeben und erscheint viermal jährlich in einer Auflage von 60.000 Exemplaren. Sie liegt in Apotheken, Arztpraxen, Bürgerhäusern, Kirchengemeinden, Seniorenclubs usw. zur kostenlosen Mitnahme aus. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die SZ kostenlos als Hör-CD erhältlich. Zurzeit ist ein Flyer, bezogen auf den jeweiligen Ortsbezirk, für den Seniorenbeirat in Arbeit. Dieser soll noch in diesem Jahr fertiggestellt und an exponierten Stellen der jeweiligen Ortsbezirke ausgelegt werden. Überdies wird auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen wie z.B. Messe "Fit ab 60" oder der Aktionswoche "Älter werden in Frankfurt", regelhaft über Aufgaben und Wirkungskreis des Seniorenbeirates informiert.
Zu 3.: Gegenwärtig findet sich nur die Adresse der Geschäftsstelle und des Vorstandes im städtischen Web-Auftritt. Eine Hinzufügung der Namen der Seniorenbeiräte zu den Web-Seiten der Ortsbeiräte ist vorgesehen.
Zu 4.: Es gibt nicht bei allen Ortsbeiräten den Tagesordnungspunkt "Bericht des Seniorenbeirates". Das Teilnahme- und Rederecht des Seniorenbeirates bei Ortsbeiratssitzungen regelt § 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte. Hiernach ist das Seniorenbeiratsmitglied zu den Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen und erhält auf Wunsch das Wort zum Gegenstand der Verhandlung. Die Einrichtung eines standardmäßigen Tagesordnungspunktes "Bericht des Seniorenbeirates" ist grundsätzlich möglich, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Ortsbeirates.
Zu 5.: Der Seniorenbeirat tagt nicht öffentlich. Die Sitzungstermine und die aktuelle Tagesordnung werden nicht im Internet und Amtsblatt veröffentlicht.
Zu 6.: Gemäß § 4 der Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat sind die Mitglieder verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Ist ein Mitglied verhindert, unterrichtet es das jeweilige Ersatzmitglied, das solange stellvertretend tätig wird, wie das Mitglied verhindert ist. Die Ersatzmitglieder des Seniorenbeirates erhalten die Einladungen und Protokolle, nehmen aber nur an den Sitzungen teil, und zwar mit Stimmrecht, wenn der Vertretungsfall gegeben ist. Der Seniorenbeirat selbst wünscht in dieser Frage aus Gründen der Arbeitsfähigkeit auch keine Änderung. Ausweislich des Protokolls der Sitzung vom 13.02.2008 hat der Seniorenbeirat verschiedene ihn selbst betreffende Anträge von Fraktionen des Stadtparlaments behandelt und sich gegen die darin vorgesehenen weitergehenden Regelungen ausgesprochen, da er die bestehenden Regelungen für ausreichend erachtet.
Zu 7.: Eine Vorstellung und öffentliche Diskussion des Wiesbadener Wahlmodells zur Direktwahl des Seniorenbeirates fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Gesundheit der Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Zu 8.: Gemäß § 3 der Geschäftsanweisung hört der Magistrat den Seniorenbeirat in wichtigen Angelegenheiten, die die Belange in Frankfurt lebender älterer Menschen betreffen. Er unterrichtet ihn rechtzeitig, soweit dies für seine Aufgaben erforderlich ist. Der Seniorenbeirat konstituierte sich in seiner Sitzung am 07.02.2007 und ist seit dem in einer Vielzahl von Aufgabenfeldern beratend involviert. Beispielsweise wurde er unter Hinweis auf den Antrag NR 398 vom 28.03.2007 - generationenübergreifende Freizeitangebote: Alt & Jung-Spielplätze - befragt oder über die Aktionswoche "Älter werden in Frankfurt", den Stand der Partizipativen Altersplanung, die Einrichtung einer "Koordinierungsstelle Wohnen und Pflege zuhause" in den Seniorenbeiratssitzungen unterrichtet. Die regelmäßigen Beratungen zwischen Magistrat und Seniorenbeirat fördern die Sensibilität für die Belange der in Frankfurt lebenden älteren Menschen und beeinflussen damit das Handeln des Magistrats, auch beim Erstellen von Magistratsvorlagen- und berichten.
Zu 9.: In nächster Zeit steht die Konzeption zur Einrichtung "generationsübergreifende Freizeitangebote: Alt & Jung-Spielplätze" an. Wie schon im Bericht des Magistrats B 738 vom 08.10.2007 erwähnt, wird mit Unterstützung der Fachhochschule Wiesbaden/Campus Geisenheim und dem Grünflächenamt begonnen, planerische Grundlagen zu erarbeiten. Zusätzlich ist auch das Frauenreferat miteingebunden. In der Sitzung des Seniorenbeirates am 07.05.2008 wurde das Projekt den Seniorenbeiratsmitgliedern durch die Fachhochschule Wiesbaden/Campus Geisenheim vorgestellt. Mitglieder des Seniorenbeirates haben sich für die von der Fachhochschule vorgesehenen Interviews von ca. 180 Seniorinnen und Senioren zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat der Seniorenbeirat selbst in seiner Sitzung am 13.02.2008 eine Anregung bezüglich seniorengerechter Sitzbänke in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, auf Spielplätzen, an Haltestellen des ÖPNV und in Friedhöfen verabschiedet. Diese wurden über die Sozialdezernentin an den Magistrat herangetragen, wie es in § 3 der Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat geregelt ist.
Zu 10.: Es gibt keine Aussagen des Seniorenbeirates zu den in § 2 Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat genannten Aufgabenfeldern. In der Regel beziehen sich Anregungen der Seniorenbeiräte auf den jeweiligen Ortsbezirk, werden dort eingebracht und aufgegriffen. Der Seniorenbeirat war und ist in die Partizipative Altersplanung und deren Weiterführung einbezogen.
Zu 11.: Bei Planungen für den öffentlichen Raum werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit regelmäßig mit einbezogen. Im Zuge größerer Baumaßnahmen - insbesondere bei den Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt - wurden und werden in regelmäßigen Gesprächen mit der Behindertenbeauftragten bzw. mit Vertretern des Blinden und Sehbehindertenbundes diese Anforderungen erörtert. Dabei wird jeweils bezogen auf den konkreten Einzelfall nach Lösungen gesucht, die Belange von mobilitätsbehinderten und sehbehinderten Menschen im Zusammenspiel mit den anderen technischen und gestalterischen Anforderungen möglichst adäquat zu berücksichtigen. Die Bedürfnisse der älteren Menschen finden somit bereits Berücksichtigung.
Zu 12.: Der Magistrat geht davon aus, dass auch im Bereich der Platzfolge Rathenauplatz - Goetheplatz - Rossmarkt sowie im Steinweg die Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum berücksichtigt sind. Das in den angesprochenen Bereichen verlegte Naturstein-Kleinpflaster erfüllt im Grundsatz auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Bei der Ausführung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, starke Unebenheiten zu vermeiden. Steine mit größeren Unebenheiten wurden aussortiert. Für den Bereich der o. g. Platzfolge wurde in enger Abstimmung mit den Vertretern des Blinden und Sehbehindertenbundes ein Konzept zur Berücksichtigung der Belange der Blinden und Sehbehinderten entwickelt. Das Konzept wird im Zuge der Baumaßnahmen schrittweise realisiert. Das Konzept sieht u. a. Aufmerksamkeitsfelder an den - in der Regel lichtsignalgeregelten und mit akustischem Signal versehenen - Fußgängerquerungen der an die Platzfläche angrenzenden Straßen vor. Darüber hinaus ist ein so genannter "Blindenleitstreifen" zur Querung der Platzflächen in Ost-West-Richtung als Verbindung vom Steinweg zur Goethestraße vorgesehen. Der Seniorenbeirat selbst hat sich noch kein grundsätzliches Urteil über die gesamte Thematik gebildet. Diesbezüglich auftretende Probleme können vom zuständigen Seniorenbeiratsmitglied in dem jeweiligen Ortsbeirat zur Sprache gebracht werden.
Zu 13.: Der Seniorenbeirat liefert keinen jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Geschäftsanweisung für den Seniorenbeirat enthält hierzu auch keine Regelung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2008AA 483SeniorenbeiratSTVV-Anfrage · FAG
- 7. Juli 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 423SeniorenbeiratMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, WBE und FDP gegen GRÜNE und fwf (= Zurückweisung)
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)