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Seniorenbeirat

Vorlagentyp: AFAG
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Inhalt

Anfrage vom 01.04.2008, A 483

Betreff: Seniorenbeirat Der Seniorenbeirat, sowie seine Aufgaben und Tätigkeiten sind wenig bekannt. Zum geringen Bekanntheitsgrad des Seniorenbeirats gibt es folgende Zahlen: % Bekanntheitsgrad Seniorenbeirat 1,1 Habe ich schon in Anspruch genommen 6,1 Kenne ich, habe ich aber noch nicht in Anspruch genommen 37,6 Kenne ich nur dem Namen nach 55,2 Kenne ich nicht Quelle: Tabelle 4, S. 25 in Partizipative Altersplanung, Ergebnisse der Bürgerbefragungen (in 2003 und 2004), Materialenreihe Jugend und Soziales 3, 2007 Die Aufgabe des Seniorenbeirats wird so definiert: "Er berät den Magistrat der Stadt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Belange älterer Menschen in Frankfurt betreffen." Zu den Aufgabenfeldern heißt es im Internet unter dem Stichwort Seniorenbeirat: "So befasst sich der Seniorenbeirat beispielsweise mit: - Grundsätzen der Altenpolitik in Frankfurt, - der Planung und Durchführung von Programmen für Ältere, - Fragen zur Gestaltung der ambulanten und stationären Pflege, - Sicherheit im Verkehr und im Wohnumfeld für Senioren, - Angeboten der Beratungsdienste, - Angeboten der Freizeitgestaltung, z.B. Tageserholungen oder Kulturveranstaltungen." Nicht nur der Seniorenbeirat, sondern auch die tatsächliche Arbeit einzelner Seniorenbeirät/innen ist nur wenigen Menschen in Frankfurt bekannt. Sie findet in der Regel auf Ortsbeiratsebene statt. In einigen Kommunen in Hessen gibt es aufgrund eines Parlamentsbeschlusses gewählte Seniorenbeirät/innen, in Frankfurt jedoch noch nicht, weil der wünschenswerte Parlamentsbeschluss zu einer demokratischen Wahl noch aussteht. Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Wie beurteilt der Magistrat den geringen Bekanntheitsgrad der Seniorenbeirät/-innen?
  2. Wie wird der Magistrat in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat die Arbeit der Seniorenbeirät/innen bekannter machen?
  3. Werden im Internet die Mitglieder und die Vertreter/innen des Seniorenbeirats sowie die Ortsbeiratszugehörigkeit mit Kontaktmöglichkeit (Telefon, Mailadresse) veröffentlicht?
  4. Gibt es bei allen Ortsbeiräten den Tagesordnungspunkt: Bericht des Seniorenbeirats?
  5. Werden die Sitzungstermine und die aktuelle Tagesordnung des Seniorenbeirats im Internet und Amtsblatt veröffentlicht?
  6. Werden die Vertreter/innen des Seniorenbeirats zu den Sitzungen (ohne Stimm-berechtigung) eingeladen, damit sie zur Meinungsbildung beitragen können? Wenn bisher nicht: Sollte die Einladung auch an die Vertreter/innen für die nächsten Sitzungen erfolgen, weil verschiedene Anträge von Fraktionen des Stadtparlaments zur demokratischen Veränderung des Seniorenbeirats dem Seniorenbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen und dafür alle Seniorenbeirät/innen Stellung beziehen sollten?
  7. Könnte das Wiesbadener Wahlmodell des Seniorenbeirats (oder einer anderen Kommune) in einer Magistrats-Veranstaltung dargestellt und für Frankfurt öffentlich diskutiert werden?
  8. Welche benennbaren Aufgabenfelder hat der Magistrat zu welchem Zeitpunkt mit dem nach der Kommunalwahl 2006 von den Ortsbeiräten bestimmten und anschließend vom Magistrat berufenen Seniorenbeirat bisher abgestimmt? Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Finden sich die Ergebnisse in bestimmten Magistrats-vorlagen oder Berichten wieder? Wenn ja, in welchen? Wenn nein, weshalb nicht?
  9. Welche Themen und Beschlüsse stehen in nächster Zeit zur Abstimmung zwischen dem Magistrat und dem Seniorenbeirat an?
  10. Welche Aussagen gibt es zu dem im Internet genannten Aufgabenfeld des Seniorenbeirats: Grundsätze der Altenpolitik? Gehört dazu die Partizipative Altersplanung und wie sie sich vollziehen soll?
  11. Wie erreicht der Seniorenbeirat in Abstimmung mit dem Magistrat, dass bei allen Baumaßnahmen entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluss die Barrierefreiheit eingehalten wird?
  12. Wie beurteilen Magistrat und Seniorenbeirat die neue Kopfsteinpflasterung großer öffentlicher Flächen und das fehlende taktile Leitsystem für blinde Menschen (Beispiel Platzfolge Goethe-, Rathenauplatz, Roßmarkt, Steinweg) unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit?
  13. Werden den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des Stadtparlaments die jährlichen Tätigkeitsberichte des Seniorenbeirats (seit Beginn der Amtsperiode 2006) zur Verfügung gestellt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2008Sie sind hier
    AA 483Seniorenbeirat
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 7. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 423SeniorenbeiratMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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