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Verbesserung der Bedingungen für Lieferdienste

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 413

Betreff: Verbesserung der Bedingungen für Lieferdienste Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3632 - NR 712/18 FDP - Zu 1.: Der Magistrat geht davon aus, dass durch den steigenden Internetwarenverkehr der Bedarf an Anlieferungsflächen für Paket- und Kurierdienste im gesamten Stadtgebiet in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen und daher als Bewohnerparkbereiche ausgewiesen sind, dürften die Probleme für Paket- und Kurierdienste, einen geeigneten Stellplatz zu finden, größer sein als in anderen Stadtteilen.

Zu 2.: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bietet nicht die Möglichkeit, für die genannten Dienste Sonderparkplätze auszuweisen. In den Bewohnerparkgebieten werden jedoch bereits in der Regel Parkplätze auf der Fahrbahn mit den Verkehrszeichen (VZ) 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen 1020-32 StVO (Bewohner mit Parkausweis frei) beschildert. Es ist nur schwer vorstellbar, ein flächendeckendes System von reinen Ladezonen auszuweisen. Die Erfahrung zeigt, dass die Paket- und Kurierdienste möglichst nah an der Auslieferungsadresse halten wollen. Ob dann eine Ladezone zu Beginn einer Straße für eine Auslieferung am Ende der Straße in Anspruch genommen wird, ist fraglich. Vor dem Hintergrund, dass der Magistrat beabsichtigt, innerhalb des Alleenrings ein flächendeckendes bewirtschaftetes Parken einzurichten, könnte diese Maßnahme einen Beitrag zur Verbesserung der Lieferdienste leisten. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es eine Kooperation zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Logistikunternehmen DHL und UPS gibt. Dabei werden öffentliche Flächen für sogenannte Mikrodepots zur Verfügung gestellt. Diese befinden sich in der Meisengasse/Parkhaus Börse und in der Heiligkreuzgasse/Klapperfeldstraße. Diese Mikrodepots leisten bereits einen Beitrag zur Verringerung des Lieferverkehrs in der Innenstadt. Im neu eingerichteten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Friedens-/Kaiserstraße hat das Thema "Städtischer Liefer- und Ladeverkehr" durch eine veränderte Beschilderung mit VZ 283 StVO (Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen 1026-35 StVO (Lieferverkehr frei) und einer entsprechenden Markierung einen höheren Stellenwert bekommen. In der Frankfurter Innenstadt sind weitere verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche vorgesehen.

Zu 3.: Nach gültiger Gesetzeslage ist es nicht möglich, Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum, außer für Verkehrsteilnehmende mit Behindertenparkausweisen, zu reservieren. Parksensoren erkennen nicht, warum die Fläche belegt ist. Durch eine Baumaßnahme oder eine andere Sondernutzung wäre ein solcher Parkplatz nicht verfügbar, würde jedoch als frei angezeigt werden. Die Parksensoren sind teuer in der Anschaffung und müssten nach einer gewissen Laufzeit ersetzt werden.

Zu 4.: Auf der Webseite www.mainziel.de wird schon heute die aktuelle Verkehrslage (von frei = grün bis Stau = rot und gesperrt = schwarz) und weitere Verkehrsinformationen, wie z. B. Baustellen und Reisezeiten, auf den Einfallsachsen auf einer Karte der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Zudem spiegelt das Fahrverhalten von Lieferdiensten nicht das reale Verkehrsgeschehen wider.

Zu 5.: Die straßenverkehrsbehördlichen Möglichkeiten umfassen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen auf Basis der StVO sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Bauliche Maßnahmen, wie die Abgrenzung der Ladezonen durch Schließpoller, für einen eingeschränkten Nutzerkreis sind rechtlich nicht möglich und in der Praxis auch kaum praktikabel.

Zu 6.: Die genauen Kosten können mit den im Moment vorliegenden Informationen nicht ermittelt werden.

Zu 7.: Der Testbetrieb der Mikrodepots hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Eine Aussage, inwieweit das Konzept der Mikrodepots flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet realisiert werden kann, kann erst nach Abschluss des Testbetriebs getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2018NRNR 712Verbesserung der Bedingungen für LieferdiensteSTVV-Antrag · FDP
  2. 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    BB 413Verbesserung der Bedingungen für Lieferdienste
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO II, TOP 43
Beraten
a) Die Vorlage B 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFDie Partei
Ablehnung:
U.b
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 37 · 21.01.2020
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 61
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 37 · 18.02.2020
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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