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Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B 407

Betreff: Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vorgang: A 644/14 RÖMER Der Magistrat beantwortet den Fragenkatalog wie folgt: Frage 1 bis 3 nach dem vorhersehbaren Straßen- und Fußgängerverkehr: Im Rahmen der im Jahre 2009 aufgestellten Planung wurde ein gemeinsames Verkehrsphasenkonzept zwischen dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung unter Berücksichtigung des örtlichen Verkehrs und bekannten Veranstaltungen im Frühling und Sommer erstellt. Durch geänderte Bauumstände und eine Bauzeitverlängerung in den Herbst 2011 hinein sowie zur Vermeidung von Baustillständen umgestellter Bauabfolgen erhöhte sich der Umfang der verkehrlichen Auflagen. Durch die notwendige Umstellung des geplanten Bauablaufs mit teilweise parallel laufenden Baustellenbereichen wurden zusätzliche Fußgängerquerungen, teils quer durch die Baufelder über das Maß der Ausschreibung hinaus, notwendig. Frage 4 bis 6 zur Untersuchung der Straßenentwässerung: Eine Untersuchung der Straßenentwässerungsleitungen war im Vorfeld nur zum Teil möglich. Wegen vorhandenen Geruchsverschlüssen konnte keine TV-Befahrung aller Anschlüsse erfolgen. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse konnten Annahmen über den Umfang der erforderlichen Arbeiten getroffen werden. Diese Annahmen zeigten sich im tatsächlichen Bauablauf als nicht hinreichend repräsentativ. Erst im Rahmen der Baudurchführung konnte das tatsächliche Maß der notwendigen Sanierung festgestellt werden. Frage 7 bis 10 zur nichtgebundenen Bauweise: Die Ergebnisse punktueller Bodenuntersuchungen geben einen Überblick über die zu entsorgenden Materialien und den vorhandenen Aufbau der Straße sowie der Nebenflächen. Im innerstädtischen Bereich mit vielen Werksaufbrüchen, geänderten Zufahrten oder Änderungen der Bordsteinführung lässt sich nicht jede vorhandene Bauweise erfassen, sodass Annahmen aus den Beprobungen getroffen werden müssen. Um die sich im Baufeld 3 befindlichen Trassen nicht zu beschädigen, wurde eine Probebohrung während der Planungsphase durchgeführt. An der Stelle der Bohrung war keine gebundene Bauweise festzustellen. Da die ungebundene Bauweise die Regelbauweise darstellt, wurde das Ergebnis der Bohrung für die benachbarten Bereiche als repräsentativ angenommen. Frage 11 bis 14 nach der Grundwasserversorgungsleitung: Die Behinderung durch eine Grundwasserversorgungsleitung der Baustelle "Westend F40" war im Vorfeld nicht bekannt. Dem Bauherrn des Projektes kann die Behinderung nicht in Rechnung gestellt werden, da die Grundwasserhaltung eine behördliche Auflage und genehmigt war. Es hat eine zeitliche Überschneidung zwischen der Genehmigung der Leitung und der Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme stattgefunden. Frage 15 bis 17 zu Asphaltarbeiten: Voruntersuchungen während der Planungsphase sind ebenso wie die Bauausführung an einer hochfrequentierten Kreuzung wie im Bereich der Bockenheimer Anlage mit größeren Auswirkungen auf den Verkehr verbunden. Das Ziel, möglichst genaue Kenntnisse über die Beschaffenheit des Baufeldes zu erhalten, konkurriert mit dem Ziel, die Auswirkungen der Maßnahmen für den Verkehr in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Beide Ziele müssen miteinander abgewogen werden. Dies führt dazu, dass aus den Beprobungen hochgerechnete Annahmen getroffen werden müssen. An Hand der vorhandenen Beprobungen war nicht erkennbar, dass teilweise in zwei Arbeitsgängen zu fräsen war. Die herangezogenen Proben vor allem aus den schwächer frequentierten Straßenbereichen schienen zum Zeitpunkt der Ausschreibung als plausibel. Frage 18 bis 21 nach der Bauausführung in der Nacht und an den Wochenenden: Aufgrund der in den vorstehenden Antworten genannten veränderten Bauumstände mussten die - im Vorfeld der Planung abgestimmten Verkehrsphasen - umgestellt werden. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile (kürzere Sperrpausen, schnellerer Einbau und bessere Qualität aufgrund größerer Flächen und weniger Nähte) wurde angeordnet, die Asphaltarbeiten am Wochenende und in Nachtarbeit auszuführen. Frage 22 bis 24 nach den Behinderungen durch Veranstaltungen: Während der Planungsphase waren Veranstaltungen (Messen und Feste) zwar bekannt, konnten jedoch aufgrund der zum Zeitpunkt der Planung nicht absehbaren Auswirkungen auf den tatsächlichen Bauablauf nicht umfänglich ausgeschrieben werden (FIFA Frauen WM und Opernplatzfest). Durch die Bauzeitverlängerung kamen weitere Veranstaltungen dazu (Messe Touristika, Briefmarkenmesse). Auch unvorhersehbare Demonstrationen wie z.B. Occupy im Oktober und November 2011 führten zu erheblichen Behinderungen. Auflagen der Polizei bei den Demonstrationen führten von verstärkter Baustellenabsicherung bis hin zur Räumung der Baufelder und Lagerplätze. Gleiches erfolgte im Rahmen der prominent besuchten Verabschiedung des EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet in der Alten Oper am 19. Oktober. Frage 25 und 26 nach Winterarbeit: Im Rahmen der Festlegung der Ausführungsfristen von Baumaßnahmen wird grundsätzlich die kalte Jahreszeit berücksichtigt, hierbei wird die Länge einer durchschnittlichen Kälteperiode zu Grunde gelegt. Auf Grund der priorisierten Fertigstellung der Straßenbereiche bis Dezember 2011 konnte ein wesentlicher Teil der Baumaßnahme vor dem Wintereinbruch abgeschlossen werden. Nach der Winterpause wurden die Gehwegbereiche saniert. Frage 27 und 28 zur örtlichen Bauleitung: Während der Baudurchführung kam es zu bauvertraglichen Konflikten zwischen der örtlichen Bauüberwachung als Vertretung des Bauherrn und der bauausführenden Firma, die in dieser Konstellation nicht mehr lösbar waren. Aufgrund der Größe des Ingenieurbüros konnte keine andere Bauüberwachung zur Verfügung gestellt werden. Um einen Baustillstand zu vermeiden, wurde im Einvernehmen ein anderes Büro mit der Restabwicklung der Maßnahme beauftragt. Frage 29 bis 31 nach der Garagenzufahrt Opernturm: In der Planungsphase war das vorhandene Betonfundament zur Garagenzufahrt Opernturm nicht bekannt. Aufgrund des Bauantrages ging man von einer normalen Parkhauseinfahrt mit leichtem PKW-Verkehr aus und nicht von einer für schweren LKW-Verkehr ausgeführten Zufahrt. Die entstandenen Mehrkosten hat die Stadt Frankfurt zu tragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2014AA 644Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 27. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 407Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 39 · 01.12.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 407 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 37 · 02.12.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 407 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 20.01.2015
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 407 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 27.01.2015
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 407 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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