Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
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Anfrage vom 12.08.2014, A 644
Betreff: Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Mit der Vorlage M 126 vom 28.07.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von insgesamt € 530.717,52 zur Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/ Bockenheimer Landstraße und Reuterweg. Bewilligt waren ursprünglich € 1.966.357,62. Auch wenn die Mehrkosten in Höhe von etwa 25 % des ursprünglichen Betrages im Hinblick auf die üblicherweise von Magistrat vorgelegten Vorlagen eher moderat sind, stellt sich die Frage, ob diese nicht bereits in der Planungsphase vorhersehbar waren. Der Magistrat begründet die Mehrkosten im Wesentlichen mit Mehrausgaben im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung und dem Markierungsplan, durch defekte Sinkkastenleitungen, Probleme beim Asphaltbau, Probleme im Baufeld 1 (Reuterweg, Opernturm) und Baufeld 3 (Bockenheimer Landstraße /Ecke Taunusanlage), der Umplanung der Lichtsignalanlagen, der Straßenbeleuchtung, dem Wechsel der Bauüberwachung sowie der aus den Problemen resultierenden Bauzeitverlängerung. Bei der verkehrsrechtlichen Anordnung führt der Magistrat aus, dass der "sehr starke Straßen- und Fußgängerverkehr gegenüber der Baustelle" abgesichert werden musste und daher "die kleineren Baufelder nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten bearbeitet werden durften, was eine mobile Absperreinrichtung zur Folge hatte, die täglich neu aufgestellt werden musste". Dabei wurde auch eine in der Planung nicht vorgesehene Fußgängerquerung der Baustelle ermöglicht werden. Weiter führt der Magistrat aus, dass zu Beginn der Baudurchführung die Straßenentwässerung untersucht wurde, wobei in vielen Anschlüssen bzw. Leitungen Schäden festgestellt wurden, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten behoben werden mussten. Im Bereich des Baufeldes 3 (Bockenheimer Landstraße /Ecke Taunusanlage) war der Plattenbelag - entgegen den Annahmen zur Ausschreibung - in gebundener Bauweise verlegt. Dies bedeutete, dass der Plattenbelag herausgestemmt werden musste und die Tragschicht dünner ausgeführt war. Somit entstand eine erhöhte Regulierung mit Schottereinbau in der Tragschicht. Dieser so nicht vorgesehene Altbestand verursachte Massenmehrungen in Zulagepositionen und Massenverschiebungen. Hinzu kam in diesem Baufeld eine Behinderung durch eine Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle. Diese musste während der Bauausführung im Baufeld 3 durch eine geeignete Fachfirma mehrfach umgesetzt werden, damit die Plattenarbeiten durchgeführt werden konnten. Weiterhin konnte der Asphaltbelag aufgrund des inhomogenen Aufbaus nicht wie geplant in einem sondern musste teilweise in zwei Vorgängen gefräst werden. Durch die Anpassung der Ausbaugrenzen an die Bestandsflächen entstanden weitere zu bearbeitende Flächen. Zum Ausgleich der inhomogenen Schichtstärken musste vor allem in den Randbereichen eine Ausgleichsschicht eingebaut werden. Aufgrund der Auflage durch die Straßenverkehrsbehörde konnten die Asphaltarbeiten nur am Wochenende inklusive der Nächte durchgeführt werden. Darüber hinaus ergab sich aus verschiedenen Gründen eine Verlängerung der Bauzeit, u.a. durch Streiks, Demos (Occupy), Veranstaltungen (Alte Oper) und den langen Winter von 6 auf 12 Monate. Aufgrund von Konflikten zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma wurde der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Ingenieurbüro mit beiderseitigem Einverständnis im August 2011 aufgelöst und ein anderes Ingenieurbüro mit den weiteren Leistungen zur Überwachung der Bauausführung beauftragt. Weiterhin musste aufgrund des Betonfundaments zur Garagenzufahrt Opernturm der geplante Gemeinschaftsgraben umgeplant und verlegt werden. Die Ausführungen des Magistrats lassen nicht erkennen, ob die Mehrkosten tatsächlich zum Zeitpunkt der Planung und Bewilligung der Mittel schon erkennbar waren. Teilweise erscheint zweifelhaft, ob die Stadt Frankfurt überhaupt die angeführten Kosten zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- War der sehr starke Straßen- und Fußgängerverkehr, der gegenüber der Baustelle abzusichern war, zum Zeitpunkt der Planung bereits vorhersehbar ?
- Falls 1. zutreffend: aus welchen Gründen wurde dies nicht bereits in der Planung entsprechend berücksichtigt ?
- Aus welchen Gründen war eine Fußgängerquerung der Baustelle erforderlich bzw. aus welchen Gründen war nicht in der Planungsphase erkennbar, dass diese erforderlich sein könnte ?
- Aus welchen Gründen wurde die Straßenentwässerung nicht bereits in der Planungsphase untersucht ?
- Konnte der Magistrat erwarten, dass die Straßenentwässerung in dem vom Bau betroffenen Bereich keine Schäden aufweist ?
- Falls 5. zutreffend: worauf stützte sich diese Vermutung ?
- Worauf stützte sich die Annahme bzw. Vermutung des Magistrats, dass der Plattenbelag im Bereich des Baufeldes 3 (Bockenheimer Landstraße /Ecke Taunusanlage) nicht in gebundener Bauweise verlegt war ?
- Hat der Magistrat im Vorfeld der Planung eine Begehung oder Untersuchung des Plattenbelags bzw. eine Sichtung der entsprechenden Unterlagen der zuständigen Behörde vorgenommen ?
- Falls 8. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
- Falls 8. unzutreffend: warum nicht ?
- War die Behinderung durch eine Grundwasserversorgungsleitung für eine andere Baustelle im Vorfeld erkennbar ?
- Um welche Baustelle handelte es sich dabei ?
- Hat der Magistrat geprüft, ob die unter 11. angeführte Behinderung dem Bauherrn der anderen Baustelle in Rechnung zu stellen ist ?
- Falls 13. unzutreffend: warum nicht ?
- War im Vorfeld der Planungen erkennbar, dass der Asphaltbelag aufgrund des inhomogenen Aufbaus nicht wie geplant in einem, sondern teilweise in zwei Vorgängen gefräst werden musste ?
- Falls 15. zutreffend: warum wurde dies nicht in der Planung entsprechend berücksichtigt ?
- Falls 15. unzutreffend: warum nicht ?
- Aus welchen Gründen wurde von der Straßenverkehrsbehörde verfügt, dass die Asphaltarbeiten nur am Wochenende inklusive der Nächte durchgeführt werden konnten ?
- War es für den Magistrat vorhersehbar, dass die unter 18. angeführte Auflage verfügt werden würde ?
- Falls 19. zutreffend: warum wurde dies nicht in der Planung entsprechend berücksichtigt ?
- Falls 19. unzutreffend: warum nicht ?
- Welche Veranstaltungen in der Alten Oper führten konkret zu einer Verzögerung der Bauarbeiten ?
- Waren die unter 22. aufgeführten Veranstaltungen in der Alten Oper für den Magistrat vorhersehbar ?
- Falls 23. zutreffend: warum wurden diese nicht in der Planung entsprechend berücksichtigt ?
- Ist es dem Magistrat bekannt, dass in Frankfurt der Winter - als eine von vier Jahreszeiten - sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der mittleren Temperaturen sehr variabel ist, d.h. dass es sowohl sehr milde und kurze als auch sehr harte und lange Winter gibt ?
- Falls 25. zutreffend: aus welchen Gründen hat der Magistrat in seiner Planung nicht berücksichtigt, dass der in der Bauphase liegende Winter ggf. länger als im langjährigen Durchschnitt sein könnte ?
- Welche Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma führten zur Auflösung des Vertrages zwischen der Stadt Frankfurt und dem Ingenieurbüro ?
- Aus welchen Gründen übernimmt die Stadt Frankfurt die zusätzlichen Kosten, die durch einen von ihr nicht zu verantwortenden Konflikt entstanden sind ?
- War dem Magistrat in der Planungsphase die Lage des Betonfundaments zur Garagenzufahrt Opernturm bekannt ?
- Falls 29. zutreffend: aus welchen Gründen wurde dieses Fundament nicht bereits in der Planungsphase entsprechend berücksichtigt ?
- Falls 29. unzutreffend: aus welchen Gründen wurden die Mehrkosten für die Umplanung und Verlegung des Gemeinschaftsgrabens nicht dem Verursacher der Mehrkosten - d.h. dem Bauherrn des Opernturmes - auferlegt ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2014Sie sind hierAA 644Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegSTVV-Anfrage · RÖMER
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 407Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate