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Priorisierung von Großvorhaben im Bereich des ÖPNV

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 392

Betreff: Priorisierung von Großvorhaben im Bereich des ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 43/12 SPD - Alle im Etatantrag aufgeführten Verkehrsinfrastrukturprojekte sind für die Stadt Frankfurt am Main aus Gründen der Stadt- und Verkehrsentwicklung von hoher Bedeutung. Die Stadtbahnerschließung des Europaviertels wird von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und den beteiligten städtischen Ämtern mit höchster Priorität vorangetrieben. Das Projekt wurde unlängst in das GVFG-Förderprogramm 2013 - 2017 des Bundes aufgenommen; nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Bundes und Durchführung weiterer Planungsschritte ist vorgesehen, mit dem Bau im 3. Quartal 2013 zu beginnen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 geplant. Beim regionalen Verkehrsprojekt "Nordmainische S-Bahn" hat nicht die Stadt Frankfurt am Main, sondern die Deutsche Bahn AG, das Heft des Handelns in der Hand. Die Stadt Frankfurt mit ihren Ämtern unterstützt die Realisierung nach Kräften. Eine Verknüpfung der Realisierung der vorgenannten Verkehrsprojekte mit der S-Bahn-Erschließung von Gateway Gardens ist, unter der Maßgabe, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist, nicht zielführend. Auch hierbei handelt es sich um ein Projekt der DB, welches von der Stadt unterstützt wird. Das Vorhaben ist für die verkehrliche Erschließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr von Bedeutung. Mittel aus dem GVFG-Bundes-programm sind beantragt und in den Haushalten des Bundes wie des Landes vorgemerkt. Da das GVFG-Programm im Jahre 2019 ausläuft, könnte eine Verschiebung des Vorhabens auf einen unbestimmten Zeitpunkt das Entfallen dieser Mitfinanzierungsmittel zur Folge haben. Auch eine Verknüpfung mit Fragen zur Erhebung von Stellplatzablösemitteln ist nicht opportun, zumal die Frankfurter Stellplatzeinschränkungssatzung weiterhin gültig ist. Aufgrund der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung der Hessischen Bauordnung ist es der Stadt Frankfurt am Main - wie anderen hessischen Kommunen auch - aber verwehrt, für eingeschränkte Stellplätze eine Stellplatzablöse zu erheben. Ungeachtet der Frage der Legislativbefugnisse des Landesgesetzgebers hat der Magistrat bereits im Zuge der Änderung der Hessischen Bauordnung gefordert, dass das Land auf eine Streichung der Ablöseverpflichtung für von der Herstellungspflicht ausgenommene Bereiche verzichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2012EE 43Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Priorisierung von Großvorhaben im Bereich des ÖPNVEtatantrag · SPD
  2. 31. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 392Priorisierung von Großvorhaben im Bereich des ÖPNV
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 14 · 24.09.2012
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 137
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 15 · 24.09.2012
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FAGFreie Wähler
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FAG und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 15 · 30.10.2012
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 06.11.2012
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

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