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Westhafen: Grundschule, Kindertageseinrichtung und Jugendhaus

Vorlagentyp: B
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Vorlage
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 38

Betreff: Westhafen: Grundschule, Kindertageseinrichtung und Jugendhaus Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.06.2013, § 3161 - E 87/03 und E 1055/03 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 419/13 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.07.2014 Zwischenbericht: Zu

  1. Grundschule Gegenüber dem letzten Zwischenbericht, B 419 vom 23.08.2013, sind keine Änderungen eingetreten. Kindertageseinrichtung Seit dem letzten Zwischenbericht, B 419 vom 23.08.2013 wurde mit der Sanierung der KT Westhafen begonnen. Nach derzeitigem Sachstand und reibungslosem Ablauf der Sanierung kann mit einer voraussichtlichen Fertigstellung im Spätsommer 2014 gerechnet werden. Jugendhaus Im Areal Westhafen, Baufeld 15 plant der Magistrat kein Jugendhaus mehr. Der dort entstehende Bedarf für eine offene Jugendeinrichtung wird mit Hilfe des neuen in der Gutleutstraße 121 geplanten Jugendhauses aufgefangen. Zurzeit bezuschusst der Magistrat den Internationalen Bund für Sozialarbeit für den provisorischen Betrieb des Jugendhauses im Hinterhaus der Liegenschaft Gutleutstraße
  2. Die Planung sieht vor, dass die Einrichtung ins Vorderhaus, den ehemaligen Gemeindesaal der Gutleutgemeinde umzieht. Zu diesem Zweck hat der Magistrat die Liegenschaft vom Evangelischen Regionalverband erworben. Nach Abschluss der notwendigen Grundbucheintragungen wird die Verwertung der Liegenschaft an die KEG - Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) übertragen. Die KEG saniert den Gemeindesaal und vermietet ihn an den Internationalen Bund für Sozialarbeit zum Betreiben des Jugendhauses und der Schülerhilfe. Zu
  3. Kindertageseinrichtung Finanziert wird die Maßnahme auf der Grundlage der Magistratsvorlage M 15 vom 23.01.2009 und des darauffolgenden Beschlusses der Stadtverordneten-versammlung vom 26.03.2009, §
  4. Jugendhaus Die Miet-, Personal- und Betriebskosten für das Jugendhaus sind durch die städtischen Zuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe, Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit, gesichert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 1055 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 15. Dezember 2003. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
KAV
Sitzung 16 · 17.03.2014
TO II, TOP 15
Beraten
Die Vorlage B 38 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 18 · 17.03.2014
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf Piraten
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 29 · 15.05.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 18.09.2014
TO I, TOP 3
Beraten
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in sechs Monaten vorzulegen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Vorlage des Berichtes in drei Monaten)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 25.09.2014
TO II, TOP 49
Beraten
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in sechs Monaten vorzulegen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Vorlage des Berichtes in drei Monaten)

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