Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Integration in Frankfurt voran bringen „10-Punkte-Plan“ der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus?

Vorlagentyp: B
300 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 385

Betreff: Integration in Frankfurt voran bringen "10-Punkte-Plan" der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.03.2017, § 1150 - A 46/16 FRANKFURTER, l. B 37/17 -

  1. Die seit der Veröffentlichung des "10-Punkte-Plans" getroffenen Maßnahmen wurden bereits ausführlich in den Berichten B 694 vom 24.09.2007 und B 43 vom 18.01.2013 sowie zuletzt im B 107 vom 16.03.2015 erläutert. Zwischenzeitlich wurde in den zum 01.05.2017 neu eingeführten Beurteilungsrichtlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Frankfurt am Main das Beurteilungsmerkmal "Interkulturelle Kompetenz/Umgang mit Diversität" aufgenommen. Hinsichtlich der in diesem Bericht aufgezeigten Beschäftigtenzahlen wird erneut darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Aus diesen vorhandenen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals "Migrationshintergrund" lediglich die "Staatsangehörigkeit" sowie ein "Geburtsort im Ausland" vorhanden. Somit ist ein Migrationshintergrund einer/eines Beschäftigten zu bejahen, wenn
    • a)entweder eine andere oder die doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt
    • b)und/oder außerhalb Deutschlands geboren ist. Mit den vorliegenden Daten kann keine auch nur annähernd verlässliche Aussage zu den tatsächlichen Beschäftigenzahlen mit Migrationshintergrund, z. B: gemäß der Definition des Statistischen Bundesamt getroffen werden kann, zumal diese beiden Faktoren in den "nachwachsenden" Generationen immer weniger anzutreffen sind. Der mit diesen Einschränkungen ermittelte Anteil von Personen mit Migrationshintergrund hat sich seit 2012 daher nicht signifikant erhöht. Weiterhin ist aber eine steigende Tendenz erkennbar, was sich mit den (zu Punkt 4 zitierten) freiwilligen und anonymen Umfragen in Ausbildungslehrgängen 2017 belegen lässt.
  2. Bei der Stadtverwaltung erfolgten folgende Einstellungen in den genannten Bereichen:
    • a)Gemeindeverwaltung Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 23 33 56 12,1 % ohne Migrationshintergrund 174 233 407 Beschäftigte gesamt 197 266 463 2013 mit Migrationshintergrund 18 19 37 9,0 % ohne Migrationshintergrund 152 220 372 Beschäftigte gesamt 170 239 409 2014 mit Migrationshintergrund 17 44 61 11,8 % ohne Migrationshintergrund 188 268 456 Beschäftigte gesamt 205 312 517 2015 mit Migrationshintergrund 18 48 66 12,0 % ohne Migrationshintergrund 193 293 486 Beschäftigte gesamt 211 341 552 2016 mit Migrationshintergrund 26 52 78 13,2 % ohne Migrationshintergrund 189 326 515 Beschäftigte gesamt 215 378 593
    • b)Sondervermögen Die Sondervermögen umfassen die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Als Eigenbetriebe sind Kita Frankfurt, Stadtentwässerung Frankfurt, Volkshochschule Frankfurt am Main sowie Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main organisiert. Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 19 135 154 29,6 % ohne Migrationshintergrund 101 265 366 Beschäftigte gesamt 120 400 520 2013 mit Migrationshintergrund 12 124 136 29,9 % ohne Migrationshintergrund 83 236 319 Beschäftigte gesamt 95 360 455 2014 mit Migrationshintergrund 17 141 158 27,5 % ohne Migrationshintergrund 110 306 416 Beschäftigte gesamt 127 447 574 2015 mit Migrationshintergrund 17 148 165 28,4 % ohne Migrationshintergrund 130 286 416 Beschäftigte gesamt 147 434 581 2016 mit Migrationshintergrund 20 110 130 25,1 % ohne Migrationshintergrund 133 255 388 Beschäftigte gesamt 153 365 518
    • c)Städtische Gesellschaften Die städtischen Mehrheitsgesellschaften verfügen über die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Zahlen - differenziert nach Jahren. Hierbei ist aber anzumerken, dass auch diese Zahlen nur eingeschränkt aussagekräftig sind, da nicht bei allen Gesellschaften Statistiken nach den geforderten Kriterien geführt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine nicht durch sachliche Gründe gebotene Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, oder des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität Insofern werden gerade Kriterien des Migrationshintergrundes nicht flächendeckend statistisch erfasst und insbesondere bei Bewerbungen nicht erfragt. Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 55 56 111 15,2 % ohne Migrationshintergrund 270 313 583 Beschäftigte gesamt 353 377 730 2013 mit Migrationshintergrund 72 134 206 23,5 % ohne Migrationshintergrund 281 350 631 Beschäftigte gesamt 385 493 878 2014 mit Migrationshintergrund 88 153 241 28,5 % ohne Migrationshintergrund 243 320 563 Beschäftigte gesamt 355 492 847 2015 mit Migrationshintergrund 124 136 260 30,0 % ohne Migrationshintergrund 294 275 569 Beschäftigte gesamt 447 419 866 2016 mit Migrationshintergrund 60 53 113 21,7 % ohne Migrationshintergrund 222 161 383 Beschäftigte gesamt 302 220 522 3. (siehe Antwort zu 4.) 4.
    • a)Einstellungen von Auszubildenden in der Stadtverwaltung (Gemeindeverwaltung + Sondervermögen) in den Jahren 2012 bis 2016 Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 9 2 11 5,5 % ohne Migrationshintergrund 109 79 188 Nachwuchskräfte gesamt 118 81 199 2013 mit Migrationshintergrund 8 9 17 8,9 % ohne Migrationshintergrund 92 83 175 Nachwuchskräfte gesamt 100 92 192 2014 mit Migrationshintergrund 10 10 20 10,4 % ohne Migrationshintergrund 96 76 172 Nachwuchskräfte gesamt 106 86 192 2015 mit Migrationshintergrund 7 7 14 7,6 % ohne Migrationshintergrund 84 86 170 Nachwuchskräfte gesamt 91 93 184 2016 mit Migrationshintergrund 8 4 12 6,0 % ohne Migrationshintergrund 101 87 188 Nachwuchskräfte gesamt 109 91 200
    • b)Einstellungen von Auszubildenden bei den städtischen Gesellschaften Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 12 5 17 6,5 % ohne Migrationshintergrund 76 169 245 Nachwuchskräfte gesamt 88 173 261 2013 mit Migrationshintergrund 14 13 27 10,2 % ohne Migrationshintergrund 163 74 237 Nachwuchskräfte gesamt 178 77 265 2014 mit Migrationshintergrund 16 18 34 14,3 % ohne Migrationshintergrund 146 57 203 Nachwuchskräfte gesamt 162 76 238 2015 mit Migrationshintergrund 18 12 30 12,2 % ohne Migrationshintergrund 168 49 217 Nachwuchskräfte gesamt 186 61 247 2016 mit Migrationshintergrund 18 13 31 8,7 % ohne Migrationshintergrund 172 65 237 Nachwuchskräfte gesamt 261 94 355 Wie bereits unter Ziffer 1 hingewiesen, wird im Zusammenhang mit den Nachwuchskräften überaus deutlich, dass die Faktoren "Staatsangehörigkeit" und "Geburtsort im Ausland" in den "nachwachsenden" Generationen immer weniger anzutreffen sind und dass der tatsächliche Anteil an Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund wesentlich höher ist. Dies spiegelt auch eine Umfrage in vier Ausbildungslehrgängen des Jahres 2017 wider, die freiwillig und anonym nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort und danach, ob mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren bzw. bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, befragt wurden. Nach dieser Erhebung hatten rund 48 % der Nachwuchskräfte einen Migrationshintergrund.
  3. Der Fragestellung nach dem Anteil von Migranten/-innen bei Bewerbungen muss vorausgeschickt werden, dass die zu einer Aussage darüber notwendigen Daten auf freiwilligen Angaben der Bewerber/-innen beruhen. Da diese Daten weder zum Zeitpunkt der Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses noch zur Unterbreitung eines Einstellungsangebotes maßgeblich sind, unterliegt deren Ermittlung den strengen Regeln des Datenschutzes. Eine verbindliche Erfragung ist rechtlich unzulässig. Somit liegen nicht zu allen Bewerbern/-innen entsprechende Daten vor.
    • a)Anzahl der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz (Gemeindeverwaltung + Sondervermögen) Jahr Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 529 15,3 % ohne bekannten Migrationshintergrund 2.618 Bewerbungen gesamt 3.462 2013 mit Migrationshintergrund 468 16,8 % ohne Migrationshintergrund 2.328 Bewerbungen gesamt 2.792 2014 mit Migrationshintergrund 476 20,7 % ohne Migrationshintergrund 1.822 Bewerbungen gesamt 2.298 2015 mit Migrationshintergrund 628 22,0 % ohne Migrationshintergrund 2.233 Bewerbungen gesamt 2.861 2016 mit Migrationshintergrund 729 26,8 % ohne Migrationshintergrund 1.989 Bewerbungen gesamt 2.718
    • b)Anzahl der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bei städtischen Gesell- schaften Jahr männlich weiblich Gesamtergebnis Anteil mit Migrations-hintergrund 2012 mit Migrationshintergrund 36 51 87 4,0 % ohne Migrationshintergrund 169 355 524 Bewerbungen gesamt 1.164 1.021 2.185 2013 mit Migrationshintergrund 44 52 96 5,3 % ohne Migrationshintergrund 233 423 656 Bewerbungen gesamt 959 867 1.826 2014 mit Migrationshintergrund 27 48 75 3,4 % ohne Migrationshintergrund 102 454 556 Bewerbungen gesamt 1.072 1.117 2.189 2015 mit Migrationshintergrund 15 15 30 1,7 % ohne Migrationshintergrund 146 276 422 Bewerbungen gesamt 1.072 723 1.795 2016 mit Migrationshintergrund 350 319 669 15,3 % ohne Migrationshintergrund 1.977 1.701 3.678 Bewerbungen gesamt 2.336 2.037 4.373* *Die hohe Anzahl der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz im Jahr 2016 ergibt sich aus den hohen Bewerberzahlen bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (rd. 3.000) und bei der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (rd. 900).
  4. Der "10-Punkte-Plan" des Oberbürgermeisters und der Dezernentin für Integration vom 03.07.2013 enthält keine Aussage über das Ziel, die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadt Frankfurt am Main bis 2020 zu verdoppeln. Ein solches Ziel zu verfolgen, ist allein aufgrund der hierzu nicht vorliegenden Datengrundlage nicht möglich. Die unter den beschriebenen Einschränkungen ermittelten Anteile von Personen mit Migrationshintergrund können als Kriterium für eine erfolgreiche Integrationspolitik nicht heraufgezogen werden. Der Magistrat ergreift weiterhin Maßnahmen zur interkulturellen Personalentwicklung und Personalgewinnung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2016AA 46„10-Punkte-Plan“ der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 3. Februar 2017BB 37„10-Punkte-Plan“ der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus?Magistratsbericht
  3. 24. November 2017Sie sind hier
    BB 385Integration in Frankfurt voran bringen „10-Punkte-Plan“ der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus?
    Magistratsbericht
  4. 21. November 2021AA 58Städtische Beschäftigte mit MigrationshintergrundSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
  5. 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 300 WochenBB 103Städtische Beschäftigte mit MigrationshintergrundMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 17 · 29.01.2018
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 43 · 29.01.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 2186,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen