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Städtische Beschäftigte mit Migrationshintergrund

Vorlagentyp: B
223 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Beschäftigung von städtischen Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund und die Herausforderungen bei der Erhebung entsprechender Daten. Es wird vorgeschlagen, die Erfassung der Daten zu verbessern, um ein realistischeres Bild der Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

  1. Wie viele Auszubildende hat die Stadt in den Jahren 2017 bis 2021 eingestellt?

2. Wie hoch ist darunter der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund?

Hinsichtlich der in diesem Bericht aufgezeigten Beschäftigtenzahlen wird erneut darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche "Migrationshintergrund" erfasst wird. Ein familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

Aus diesen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals "Migrationshintergrund" daher lediglich die "Staatsangehörigkeit" sowie ein "Geburtsort im Ausland" vorhanden. Somit ist ein Migrationshintergrund einer/eines Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main zu bejahen, wenn

a) entweder eine andere oder die doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt

b) und/oder außerhalb Deutschlands geboren ist.

Mit diesen Daten kann keine verlässliche Aussage zu den tatsächlichen Beschäftigenzahlen mit Migrationsgeschichte z.B. auf Basis der bei vielen Erhebungen zum Migrationshintergrund zum Tragen kommenden Definition des Statistischen Bundesamtes (DeStatis) erfolgen.

Nach DeStatis hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Erfasst wird somit nicht nur die erste Generation der Migranten:innen, also Personen, die selbst zugewandert sind, sondern auch die zweite Generation der Migranten:innen, selbst bei Einbürgerung. Die Definition vom DeStatis beurteilt die Menschen nicht nur nach den eigenen Migrationshintergründen, sondern auch nach den familiären Hintergründen.

Einstellungen von Auszubildenden in der Stadtverwaltung (Gemeindeverwaltung und Sondervermögen*) in den Jahren 2017 bis 30.11.2021 sowie der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund: * Die Sondervermögen umfassen die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Als Eigenbetriebe sind Kita Frankfurt, Stadtentwässerung Frankfurt, Volkshochschule Frankfurt am Main sowie Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main organisiert.

Bei Betrachtung der Zahlen wird deutlich, dass die Faktoren "Staatsangehörigkeit" und "Geburtsort im Ausland" in den "nachwachsenden" Generationen immer weniger anzutreffen sind und dass der tatsächliche Anteil an Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund mit großer Wahrscheinlichkeit wesentlich höher ist.

Dies spiegelt auch die jährlich durchgeführte Umfrage in den zentral-finanzierten Ausbildungslehrgängen wider. Im Rahmen dieser Umfrage werden die Nachwuchskräfte freiwillig und anonym nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort und danach, ob mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren bzw. bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, gefragt. Nach dieser Erhebung ergeben sich die folgenden Zahlen zum Migrationshintergrund in den zentralen ausgebildeten Berufsbildern: JahrEinstellungen zentral-finanzierte
Ausbildungslehrgängedavon
Personen mit Migrationshintergrundprozentualer Anteil
20171344835,82 %
20181815329,28 %
20191827541,21 %
20201947739,69 %
20211858948,11 %

3. Wie viele Bewerbungen für die Ausbildungsplätze sind eingegangen?

In den Jahren 2017 - 2021 ist die folgende Anzahl an Bewerbungen für zentral und dezentral finanzierte Ausbildungs- und Studienplätze eingegangen: * für 2021 ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine Stichtagsauswertung erfolgt. Daher können die tatsächlichen Zahlen nach Auswertung leicht abweichen.

4. Wie viele Stellen wurden in den letzten vier Jahren bei der Stadt und den städtischen Gesellschaften neu besetzt?

5. Wie viele dieser Stellen wurden an Menschen mit Migrationshintergrund vergeben?

a) Einstellungen in der Stadtverwaltung (Gemeindeverwaltung und Sondervermögen*) in den Jahren 2017 bis 2020 sowie der Anteil mit Migrationshintergrund: * Die Sondervermögen umfassen die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Als Eigenbetriebe sind Kita Frankfurt, Stadtentwässerung Frankfurt, Volkshochschule Frankfurt am Main sowie Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main organisiert.

b) Einstellungen bei den städtischen Mehrheitsgesellschaften

Die städtischen Mehrheitsgesellschaften verfügen über die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Zahlen - differenziert nach Jahren 2017 bis 2020. Hierbei ist aber anzumerken, dass auch diese Zahlen nur eingeschränkt aussagekräftig sind, da nicht bei allen Gesellschaften Statistiken nach den geforderten Kriterien geführt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine nicht durch sachliche Gründe gebotene Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, oder des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität Insofern werden gerade Kriterien des Migrationshintergrundes nicht flächendeckend statistisch erfasst und insbesondere bei Bewerbungen nicht erfragt.

* Beinhaltet eine Person mit "muttersprachlichem Migrationshintergrund". Der Migrationshintergrund ist nicht offensichtlich (z.B. Nationalität Deutsch), aber in den Bewerbungsunterlagen ist eine Fremdsprache als Muttersprache angegeben.

6. Wird der Magistrat das Instrument der anonymen und freiwilligen Befragung ausweiten, um an realistische Daten zu kommen?

Der Magistrat beabsichtigt keine Ausweitung freiwilliger, anonymer Befragungen zur Erhebung des Anteils von Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte.

Im Jahr 2020 wurde intensiv darüber nachgedacht, den Anteil der städtischen Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte anhand einer anonymen Auswertung aller Personalakten zu erfassen. Ziel sollte es sein (wenngleich unter Inkaufnahme einiger Unschärfen), einmalig einen Status Quo der Mitarbeitenden mit tatsächlicher Migrationsgeschichte zu erhalten, welcher der Definition des Statistischen Bundesamts nahekommt, um diesen berichten zu können.

Nach umfassender Beratung und Abstimmung zwischen den Dezernaten III (Personal) und XI (Integration), dem Gesamtpersonalrat, dem Gleichberechtigungsbüro, dem Personal- und Organisationsamt, dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten sowie der Kommunalen Ausländervertretung und dem Datenschutz wurde von einer Erhebung Abstand genommen.

Eine freiwillige und anonyme Befragung aller städtischen Mitarbeitenden wäre aufgrund der dezentralen Strukturen mit großem Aufwand verbunden, da eine solche Befragung stadtweit rein online gestützt nicht umsetzbar ist. Es müssten auch die Mitarbeitenden erreicht werden, die aktuell über keinen Zugang zum städtischen Intranet bzw. zum städtischen E-Mail-Verkehr verfügen. Zudem ist das Ergebnis der Befragung maßgeblich von der Rücklaufquote abhängig, so dass auch eine freiwillige und anonyme Umfrage unter Umständen ins Leere läuft und keine repräsentativen Zahlen zum Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung liefert. Zudem müsste die Befragung regelmäßig stadtweit wiederholt werden, um eine Entwicklung im Zeitlauf abzubilden, da die wesentlichen Daten für den familiären Migrationshintergrund nicht mit der Einstellung von Bediensteten abgefragt werden dürfen. Letztlich stellt sich auch die Frage der Wirkung einer solchen Umfrage bei Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2017BB 385Integration in Frankfurt voran bringen „10-Punkte-Plan“ der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters verwirklichen, wie sieht die Zwischenbilanz aus?Magistratsbericht
  2. 21. November 2021AA 58Städtische Beschäftigte mit MigrationshintergrundSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
  3. 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 223 Wochen
    BB 103Städtische Beschäftigte mit Migrationshintergrund
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 7 · 09.05.2022
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 8 · 02.06.2022
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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