Zukunft der Hortbetreuung
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Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 382
Betreff:
Zukunft der Hortbetreuung
Vorgang:
A 666 SPD
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt seit längerem die Beendigung von Vormittags-Parallelangeboten für Kinder im Grundschulalter, indem die Hortöffnung auf die Zeit nach Unterrichtsende verlagert wird (so genannte "Zwei-Drittel-Horte“ statt Ganztagshorte). Hierdurch sollen u. a. eine Konzentration der Horte auf ihren Kernauftrag, eine Kostensenkung für die Stadt Frankfurt am Main in Bezug auf Horte in städtischer und freier Trägerschaft sowie eine Entlastung der Eltern durch niedrigere Elternentgelte für den Hortbesuch erreicht werden.
Der Magistrat erarbeitet zur Zeit in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und den Grundschulen sowie mit den Trägern von Horten und Schülerläden ein Konzept zur Erprobung der Umstrukturierung auf "Zwei-Drittel-Horte“ in einer Reihe von Schulbezirken, die als verlässlich eingestuft werden. Die Erprobungsphase soll nach heutigem Stand ab 01.02.2006 beginnen. Ein entsprechender Magistratsvortrag ist in Vorbereitung und wird u. a. die betroffenen Schulbezirke, Verantwortlichkeit und Standards der zeitlichen Verlässlichkeit sowie die personalwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen beschreiben und damit auch die in der Anfrage genannten Aspekte umfassen.
Da im Februar noch denkbar war, dass eventuell bereits ab Beginn des kommenden Schuljahres in einer Reihe von Schulbezirken eine Umstellung auf Zwei-Drittel-Horte erfolgen könnte, wurde den städtischen Kitas in diesen Bezirken vorsorglich angekündigt, zunächst keine Ganztags-Hortplätze mehr zu vergeben. Inzwischen ist klargestellt, dass bis auf weiteres Ganztagsverträge abgeschlossen werden können. Sobald das Umstrukturierungskonzept beschlossen ist, werden die Hortverträge in den ausgewählten Schulbezirken zum festgelegten Stichtag (voraussichtlich 01.02.2006) auf Zwei-Drittel umgestellt.
Mit der geplanten Umstrukturierung nimmt die Stadt Frankfurt am Main auch auf eine der Empfehlungen des Schlussberichts des Hessischen Rechnungshofs zur Konsolidierung im Bereich Kindertageseinrichtungen Bezug (91. Vergleichende Prüfung "Konsolidierung der Großstädte“).
Ausgangspunkt der geplanten Umstrukturierung ist die vom Land Hessen gesetzlich geregelte und öffentlich immer wieder bekräftigte sog. Unterrichtsgarantie im Grundschulbereich. In § 17 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes heißt es:
"Die Grundschule soll verlässliche Schulzeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und 2 vier Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern. Die Schule legt die nähere Ausgestaltung des Zeitrahmens in eigener Verantwortung fest.“
Da Umfragen bei Schulen und Horten wie die Erfahrungen der Eltern immer wieder zeigten, dass die "verlässliche Vormittags-Grundschule“ in Frankfurt am Main faktisch nicht eingelöst ist, musste das kommunal finanzierte Hortangebot im Interesse der Eltern und Kinder weiterhin als "Ausfallbürge“ am Vormittag vorgehalten werden.
Eine aktuelle Befragung des Staatlichen Schulamtes im Februar 2005 hat ergeben, dass sich ca. 30 der 75 Frankfurter Grundschulen als verlässlich einstufen (Standards der Verlässlichkeit waren allerdings nicht genauer definiert). Bei den übrigen Grundschulen muss gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass sie nicht verlässlich sind bzw. die Verlässlichkeit nicht ausreichend geklärt ist.
Um die Betreuungssicherheit für Eltern und Kinder zu erhalten, ist eine verbindliche Aufteilung und Abstimmung der Verantwortlichkeit zwischen Schule und Hortbereich erforderlich. Die Grundschulen werden sich verpflichten, die Kontinuität der Betreuung der Schulkinder am Vormittag zu gewährleisten. Auf der Grundlage einer klaren zeitlichen Aufgabenteilung wird eine erweiterte Kooperation in pädagogischer Hinsicht angestrebt.
Die Umstellung auf Zwei-Drittel-Horte soll zunächst erprobt werden beginnend in den Bezirken der als verlässlich eingestuften Grundschulen. Nach Auswertung der Erprobungsphase kann entschieden werden, wie bzw. ab welchem Zeitpunkt die übrigen Grundschulbezirke einbezogen werden sollen.
Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2005, NR 1903 Anregung vom 09.06.2005, OA 2012 Antrag vom 25.05.2005, OF 810/3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2005AA 666Zukunft der HortbetreuungSTVV-Anfrage · SPD
- 17. Mai 2005Sie sind hierBB 382Zukunft der HortbetreuungMagistratsbericht
- 25. Mai 2005OFOF 810/3Hortbetreuung und verlässliche GrundschulbetreuungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2005NRNR 1903Endlich Planungssicherheit für die Eltern von Hortkindern!STVV-Antrag · FAG
- 9. Juni 2005OAOA 2012Hortbetreuung und verlässliche Grundschulbetreuung Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 382Anregung
- 12. Januar 2006Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 97Zukunft der HortbetreuungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE zu 2. CDU, SPD und GRÜNE zu 3. CDU, SPD und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. zu 5. a) NR 1826 Ziffern 1. bis 3.: CDU, SPD, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) b) NR 1826 Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, Die Linke. und E.L. (B 382 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1903 und OA 2012 = Annahme) REP und BFF (B 382 = Kenntnis, NR 1903 = Ablehnung, OA 2012 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 382 = Zurückweisung, NR 1903 und OA 2012 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, Die Linke. und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)