Zukunft der Hortbetreuung
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Anfrage vom 16.02.2005, A 666
Betreff:
Zukunft der Hortbetreuung
In städtischen Horten werden Kinder vom Schuleintritt bis zum zwölften Lebensjahr betreut. Derzeit können Kinder maximal ein Betreuungsangebot von ca. 7.30 Uhr morgens bis spätestens 17 Uhr nachmittags in Anspruch nehmen, was einem Ganztagsplatz entspricht. Am Rosenmontag sind einige Frankfurter Horte angewiesen worden, ab dem Schuljahr 2005/2006 nur noch Zweidrittel- oder Halbtagsverträge für Hortplätze anzubieten. Dies geschieht offenbar in solchen Schulbezirken, in denen ab nächstem Schuljahr von verlässlichen Halbtagsschulen ausgegangen wird. Dies bedeutet eine Veränderung der Betreuungszeit von nur noch 11 Uhr bis 17 Uhr, bzw. ca. 12.30 Uhr bis 17 Uhr.
Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Welche Schulen bzw. Horte sind von dieser Anweisung betroffen?
- Welche Ziele verfolgt der Magistrat mit dieser Maßnahme?
- Was geschieht mit dem betroffenen Personal in dieser Zeit?
- Welchen Stellenwert soll die Hortbetreuung neben der Schule nach Auffassung des Magistrats zukünftig haben?
- Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, um personelle Schwankungen an den betroffenen Schulen auszugleichen und die Betreuung der Kinder sicherzustellen?
Antragstellende Fraktion: SPD Antragsteller/innen: Stadtv. Jürgen Hupe Stadtv. Dr. Rosa Maria Liguori Pace Stadtv. Arnold Weber Stadtv. Sylvia Weber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2005Sie sind hierAA 666Zukunft der HortbetreuungSTVV-Anfrage · SPD
- 17. Mai 2005Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 382Zukunft der HortbetreuungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate