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Zukunft der Hortbetreuung

Vorlagentyp: STMagistrat
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2006, ST 97

Betreff:

Zukunft der Hortbetreuung

Die Fragen des Ortsbeirats 3 beziehen sich auf den Bericht B 382 vom 17.05.2005 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10322). In der Zwischenzeit hat der Magistrat den in diesem Bericht angekündigten Magistrats-Vortrag M 198 vom 16.09.2005 vorgelegt, in dem die Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag in Form einer Pilotphase beschrieben wird.

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vorlage am 15.12.2005 mit einigen kleineren Änderungen und Maßgaben zugestimmt (§ 10455).

In diesem M 198 finden sich umfangreiche Darstellungen zu Rahmenbedingungen, Umfang und Ausgestaltung dieses Projektes.

Generell ist zu den Fragen des Ortsbeirats anzumerken, dass die Schulbezirksgrenzen der Grundschulen nicht mit den politischen Grenzen der Ortsbezirke übereinstimmen.

Zu

  1. Von den 29 Schulen, die an der Pilotphase vom 01.02.2006 bis 31.07.2007 teilnehmen werden und als verlässlich eingestuft sind befinden sich 2 Grundschulen direkt im Nordend (Schwarzburgschule und Merianschule). Ebenfalls Pilotschule ist die Liebfrauenschule, deren Schulbezirk auch Teile des südlichen Nordends (zwischen Hermannstraße, Eiserne Hand und Eschenheimer Anlage) umfasst. Dasselbe gilt für die Engelbert-Humperdinck-Schule, deren Schulbezirk das Gebiet zwischen Eschersheimer Landstraße, Fichardstraße und Oeder Weg mit umfasst. Zu
  2. Das Staatliche Schulamt hat hierzu den betroffenen Schulen zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen. Die teilnehmenden Schulen haben eine Frühbetreuung (offen für alle Schüler der Schule; betrieben entweder durch einen Förderverein, durch einen freien Träger oder durch die städtische Betreuung; für die Eltern entgeltfrei). Der Schulträger (Stadtschulamt) zahlt an die teilnehmenden Schulen (außer: Schulen mit städtischer Betreuung) zusätzlich einen jährlichen Pauschal-Betrag von 6000 € (bzw. 8000 € für vierzügige und größere Schulen) für die Einrichtung eines Unterstützungssystems zur Betreuung bei Unterrichtsausfall. Zu
  3. Der Teilnehmerkreis an der Pilotphase wurde zunächst durch eine Abfrage des Staatlichen Schulamtes bei allen Frankfurter Grundschulen bestimmt, in der die Schulen eine Selbsteinschätzung abgeben konnten, inwieweit sie die Verlässlichkeit garantieren können oder wollen. In einer zweiten Runde wurde in Gesprächen mit den Schulleitungen die in einer Projektgruppe entwickelten Standards zur Verlässlichkeit und zum Unterstützungssystem besprochen. Danach wurde der Teilnehmerkreis (29 Schulen) endgültig festgelegt. Nach Auswertung der Pilotphase wird entschieden, wie bzw. ab welchem Zeitpunkt das bis dahin erprobte und ggf. modifizierte System an den übrigen Grundschulen eingeführt wird, um dann zu einer flächendeckenden Lösung zu kommen. Die Comeniusschule (Schulbezirk reicht teilweise in das nördliche Nordend, bis Friedberger Landstraße und Rothschildallee) und die Holzhausenschule (Schulbezirk liegt in etwa hälftig im Westend und im Nordend) nehmen nicht an der Pilotphase teil. Gleiches gilt für die Heinrich-Seliger-Schule, deren südliche Schulbezirksgrenze die Adickesallee bildet und die Linnéschule, deren Schulbezirk das Gebiet zwischen Höhenstraße, Bergerstraße, Sandweg und Baumweg mit umfasst. Die Holzhausenschule und die Linnéschule bieten aber bereits eine Frühbetreuung an. Zu
  4. Im M 198 werden Verlässlichkeitsstandards aufgeführt. Hier wird die Verantwortung für die jeweilige zeitliche Verlässlichkeit zwischen Frühbetreuung, Schule und Horten näher beschrieben. Die Frühbetreuung steht allen Kindern der Grundschule offen. Sie deckt, je nach Bedarf, einen Zeitraum von 7:00/7:30 Uhr bis 8:00/9:00 Uhr ab. Die Schule garantiert die Verlässlichkeit im Anschluss an die Frühbetreuung (ab 8:00 Uhr bzw. im Anschluss an die Frühbetreuung bis 11:30). Die Horte gewährleisten für die angemeldeten Kinder eine verlässliche Betreuung in den Schulzeiten ab 11:30 Uhr, in den Ferienzeiten (unter Beibehaltung der bisherigen Schließzeiten) weiterhin ganztägig. Eine Vormittagsbetreuung in den Horteinrichtungen wird nur noch in geregelten Ausnahmefällen stattfinden (z.B. Einschulungstag, letzter Schultag, Pädagogischer Tag des Lehrerkollegiums etc.).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2005BB 382Zukunft der HortbetreuungMagistratsbericht
  2. 25. Mai 2005OFOF 810/3Hortbetreuung und verlässliche GrundschulbetreuungOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 9. Juni 2005OAOA 2012Hortbetreuung und verlässliche Grundschulbetreuung Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 382Anregung
  4. 12. Januar 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    STST 97Zukunft der Hortbetreuung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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