Westumgehung Unterliederbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 347
Betreff: Westumgehung Unterliederbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.2007, § 2773 - OA 275/07 OBR 6, OA 479/07 OBR 6, l. B 283/17 - Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung von Selbstverpflichtungen über die Umsetzung der Seveso-lll-Richtlinie am 19. März 2018 durch die Stadt Frankfurt am Main und die Vertreter der drei großen Frankfurter Industrieparks konnten die bisher seitens der Störfallbetreiber bestehenden grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber heranrückenden Schutzobjekten überwunden und ein einvernehmlicher Interessenausgleich erreicht werden. Kern der Vereinbarung ist die Ausweisung einer 500 Meter tiefen Abstandszone, gemessen von der jeweiligen Grenze des Industrieparks. In dieser Abstandszone wird die Stadt Frankfurt am Main zukünftig auf die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren, die die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung eines oder mehrerer Schutzobjekte im Sinne der Seveso-lll-Richtlinie zum Inhalt haben, verzichten. Mit der 500 Meter tiefen Abstandszone werden die Bestimmungen der Seveso-III-Richtlinie insoweit berücksichtigt, als dass außerhalb dieser Zone ernsthafte oder bedrohliche Personenschäden durch die unmittelbaren und direkten Einwirkungen eines größeren Unfallereignisses weitgehend ausgeschlossen werden können. Außerdem kann mit diesem Abstand auch anderen immissionsschutzrechtlichen Belangen (Lärm, Lufthygiene, Gerüche etc.) entsprochen werden. Der Magistrat prüft nun, ob außerhalb der vereinbarten 500 Meter Zone die in der Seveso-lll-Richtlinie genannten Schutzobjekte auch dann entwickelt bzw. realisiert werden können, wenn der angemessene Sicherheitsabstand - der im Norden des Industrieparks Höchst weit über die 500 Meter Zone hinausreicht - unterschritten wird. Wie im Bericht B 283 vom 25.08.2017 dargelegt, erfolgen jetzt nach Abschluss der Vereinbarung die erforderlichen Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regionalverband Frankfurt-RheinMain, um die Chancen für die erforderlichen Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplan auszuloten. Für den ersten Erweiterungsabschnitt der Parkstadt Unterliederbach gibt es bereits städtebauliche Ansätze mit einer Erschließung über das bestehende Straßennetz. Mit einem denkbaren - aber noch grundsätzlich zu prüfenden - zweiten Erweiterungsabschnitt wird auch die Westumfahrung Unterliederbach in ihrer Erschließungs- und Verbindungsfunktion unter den aktuellen Rahmenbedingungen vertieft zu untersuchen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 479 zurück — Anregung, beschlossen am 18. September 2007. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP zu 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)