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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.09.2014, B 345

Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 - NR 326/12 GRÜNE, l. B 404/13 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m2. 2013 wurden folgende Bauanträge für großflächige Einzelhandelsvorhaben eingereicht bzw. genehmigt: B-2012-1039-3, Heinrich-Berbalk-Straße 19, Errichtung einer Tiefgarage mit 124 Stellplätzen, Neubau eines Verbrauchermarktes sowie Wiederaufbau der Fußgängerpassage Konrad-Duden-Weg Verkaufsfläche Einzelhandel: 1735,21 m2 Bauantrag eingereicht am 12.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 26.02.2013 B-2012-1138-4, Eugen-Hartmann-Straße 7, Neubau eines Verbrauchermarktes mit Errichtung von 217 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2773,18 m2 Bauantrag eingereicht am 26.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 20.03.2013 B-2013-309-3, Wächtersbacher Straße 75, Errichtung eines SB-Warenhauses (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) mit 300 oberirdischen Stellplätzen und Verlegung von 209 bestehenden, notwendigen Kfz.-Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.472,50 m2 Bauantrag eingereicht am 20.02.2013; Baugenehmigung erteilt am 08.01.2014 B-2013-546-5, Hainer Weg 56-82, Errichtung eines Wohn- und Geschäftshochhauses mit 206 Wohneinheiten und eines Schank-und Speisebetriebes sowie einer Blockrandbebauung mit zwei großflächigen Einzelhandelsbetrieben, 8 Läden, Fitnessstudio, Schank- und Speisewirtschaft, Parkdeck und Tiefgarage mit 630 Stellplätzen (Henniger Turm) Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.666 m2 Bauantrag eingereicht am 28.03.2013, Baugenehmigung erteilt am 18.12.2013 B-2013-1249-5, Europa-Allee 70-76, Errichtung von 2 Büro- und Geschäftshäusern mit 6 Läden und 1 Schank- und Speisewirtschaft im EG und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 173 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.172,80 m2 Bauantrag eingereicht am 08.07.2013, Baugenehmigung erteilt am 19.12.2013 B-2013-1453-3, Weilbrunnstraße, Neubau eines NETTO-Marktes mit Backshop + Errichtung von 39 PKW-Stellplätzen + Einkaufswagenbox Verkaufsfläche Einzelhandel: 872,26 m2 Bauantrag eingereicht am 13.08.2013, Baugenehmigung erteilt am 04.11.2013 B-2013-1552-5, Leonardo-da-Vinci-Allee o. Nr., Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 147 Wohnungen, 2 Läden und einer Nutzungseinheit mit großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss sowie einer 2-geschossigen Tiefgarage mit 223 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.214 m2 Bauantrag eingereicht am 30.08.2013, Baugenehmigung erteilt am 06.01.2014 B-2013-1891-3, Gundelandstraße o. Nr., Errichten eines Gebäudes mit einem großflächigen Einzelhandel, 8 Läden, 4 Schank- und Speisegaststätten, 133 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 293 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.280 m2 Bauantrag eingereicht am 29.10.2013, noch nicht genehmigt.

Begründung: Der entstehende Verbrauchermarkt in der Heinrich-Berbalk-Straße liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, allerdings wurde hier ein geschlossener Laden durch einen neuen Verbrauchermarkt ersetzt. Zudem ist der Standort besser lokalisiert, als der lange angestrebte Standort zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Eschbach/Bonames, da eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Das Vorhaben in der Eugen-Hartmann-Straße liegt knapp außerhalb der Grenzen des zentralen Versorgungsbereiches Praunheim. Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels dient jedoch der Ergänzung der Nahversorgung, da dieser in der Ortsmitte nicht untergebracht werden kann. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept schließt nicht von vornherein aus, dass Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des Versorgungsbereiches den Versorgungszielen dienen, wenn dies auf andere Weise nicht möglich ist. Das Vorhaben in der Wächtersbacher Straße entspricht grundsätzlich nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt, nach dem großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in den dafür vorgesehenen Zentren angesiedelt werden sollen und nicht an nicht integrierten Standorten, wie dies in der Wächtersbacher Straße der Fall ist. Mit dem Bebauungsplan Nr. 849 wird das Ziel verfolgt, im Bereich Wächtersbacher Straße gewerblich-industrielle Nutzungen zu sichern bzw. anzusiedeln, großflächigen Einzelhandel jedoch auszuschließen. Gleichwohl musste die Bauvoranfrage für diesen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (SB-Warenhaus) während des Bebauungsplanverfahrens 849 auf Grundlage des "alten" Planungsrechts positiv beschieden werden. Dies war durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel veranlasst. Auf dem Henninger Areal im Hainer Weg wurde großflächiger Einzelhandel zur Versorgung des Neubaugebietes und der Schaffung eines neuen Stadtquartierszentrums ermöglicht. Auch in der Europaallee sind zur Versorgung der Wohnbevölkerung im neu entstehenden Stadtviertel Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Ebenso soll unter Berücksichtigung der Wohngebietsentwicklung im Rebstockpark Lebensmitteleinzelhandel zur wohnungsnahen Versorgung am Standort Leonardo-da-Vinci-Allee entstehen. Ferner wird durch das Vorhaben Gundelandstraße nordöstlich des Gravensteiner Platzes im Baugebiet Frankfurter Bogen ein wohnungsnahes Versorgungsangebot im Sinne eines Stadtteilzentrums an zentraler Stelle gesichert. Die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in der Weilbrunnstraße entspricht dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, da dieser innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Preungesheim geplant ist. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2013 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen, gefasst: B898 Berger Straße / Höhenstraße, Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden, andererseits wird auch das Ziel verfolgt, die Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine entsprechende Nutzungszonierung im Bebauungsplan wird Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen und ihre Bedürfnisse erreicht. Den übergeordneten Stadtentwicklungszielen entsprechend ist zentrenrelevanter und großflächiger Einzelhandel im MK-Gebiet erwünscht und Neuansiedlungen werden angestrebt. B851 Ä Gateway Gardens -

  1. Änderung, Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen Festsetzungen zum großflächigen Einzelhandel entsprechend bestehender Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Neu-Isenburg geändert werden. Es ist eine Verringerung der Verkaufsfläche auf rd. 9.600 m2 vorgesehen. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind derzeit 15.000 m2 Geschossfläche, was ca. 11.250 m2 Verkaufsfläche entspricht, zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. September 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 326 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 18. Juni 2012. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 2
Sitzung 37 · 29.09.2014
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 30.09.2014
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Vorlage B 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 06.10.2014
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 37 · 07.10.2014
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 07.10.2014
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 34 · 10.10.2014
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 10.10.2014
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerNPDFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, NPD und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 10.11.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 34 · 11.11.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

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