Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011
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Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 404
Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 - NR 326/12 GRÜNE - zu Ziffer I.1 a) und b) 2012 wurden folgende Bauanträge für großflächige Einzelhandelsvorhaben eingereicht bzw. genehmigt: B- 2011-1232-4, Opernplatz 14, Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses mit 150 Gastzimmern, Ballsaal, Fitnessbereich mit Schwimmbad, Cafe und Restaurant, 2 Läden, 1 großflächiger Einzelhandel, Büros, Tiefgarage und 26 Wohnungen in 2 Baukörpern. Verkaufsfläche Einzelhandel: 1976 m2 Bauantrag eingereicht am 14.07.2011; Baugenehmigung erteilt am 07.05.2012 B-2011-1243-5, Gräfstraße ohne Nr. , Neubau von 7 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 114 Wohnungen, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Erdgeschoss und einer 2-geschossigen Tiefgarage mit 193 erforderlichen und 74 öffentlichen Stellplätzen, Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.305,71 m2 Bauantrag eingereicht am 19.07.2011; Baugenehmigung erteilt am 17.12.2012 B-2012-879-3, Borsigallee 45, Nutzungsänderung von Verkaufsfläche (Elektronikartikel) in Verkaufsfläche (Einrichtungsgegenstände) mit inneren Umbauten und Anbau einer Rampe Verkaufsfläche Einzelhandel: 1401,72 m2 Bauantrag eingereicht am 16.05.2012; Baugenehmigung erteilt am 01.10.2012 B-2012-73-3, Friedberger Landstraße 295., Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit 10 Wohneinheiten, 114 Appartements mit Service Angebot, einer Tiefgarage mit 125 Stellplätzen und 69 Stellplätzen im Außenbereich Verkaufsfläche Einzelhandel: 1215,85 m2 Bauantrag eingereicht am 16.01.2012; Baugenehmigung erteilt am 12.11.2012 B-2012-1039-3, Heinrich-Berbalk-Straße 19, Errichtung einer Tiefgarage mit 124 Stellplätzen, Neubau eines Verbrauchermarktes sowie Wiederaufbau der Fussgängerpassage Konrad-Duden-Weg Verkaufsfläche Einzelhandel: 1735,21 m2 Bauantrag eingereicht am 12.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 26.02.2013 B-2012-1138-4, Heerstraße 136, Neubau eines Verbrauchermarktes mit Errichtung von 217 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2773,18 m2 Bauantrag eingereicht am 26.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 20.03.2013 B-2012-1173-6, Pfälzer Straße ohne Nr., Errichtung eines Wohn- und Geschäftshaus mit 15 WE, einer Kindertagesstätte und Verbrauchermarkt (Haus 1) und eines Wohnhauses mit 10 WE, zwei Einheiten zur freiberuflichen Nutzung gem. § 13 BauNVO (Haus 2) sowie Errichtung von 71 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 800 m2 Bauantrag eingereicht am 06.07.2012; Baugenehmigung erteilt am 06.09.2012 Die Vorhaben Opernplatz und Gräfstraße liegen innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Das Vorhaben in der Borsigallee liegt innerhalb der dezentralen Agglomeration Borsigallee. Dabei erfolgte eine Änderung der Sortimente von zentrenrelevantem in nicht-zentrenrelevantes Sortiment. Folglich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept angewendet und diese großflächigen Einzelhandelsvorhaben entsprechen den Zielen des Einzelhandelskonzeptes. Für das Vorhaben in der Friedberger Landstraße wurde mithilfe einer Verträglichkeitsanalyse ausgeschlossen, dass städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erwarten sind. Der entstehende Verbrauchermarkt in der Heinrich-Berbalk-Straße liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, allerdings wurde hier ein geschlossener Laden durch einen neuen Verbrauchermarkt ersetzt. Die Vorhaben in der Heerstraße und Pfälzer Straße liegen knapp außerhalb der Grenzen der jeweiligen Versorgungsbereiche. Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels dient jedoch der Ergänzung der Nahversorgung, da dieser in der Ortsmitte nicht untergebracht werden kann. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept schließt nicht von vornherein aus, dass Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des Versorgungsbereiches den Versorgungszielen dienen, wenn dies auf andere Weise nicht möglich ist.
c) Im Jahr 2012 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen gefasst: B-Plan Nr. 885, Hahnstraße, Aufstellungsbeschluss: 28.06.2012 Zum großflächigen Einzelhandel macht der Bebauungsplan Nr. 885 folgende Aussagen: Nutzungen im Sinne des § 11 (3) BauNVO sind ausschließlich in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK-2 und MK-3 und nur zur wohnungsnahen Grundversorgung zulässig. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Versorgungsbereichen Melibocusstraße und Bruchfeldstraße/Schwarzwaldstraße. Der vorgesehene großflächige Einzelhandel soll den neu entstehenden Bedarf für eine wohnungsnahe Grundversorgung decken. B-Plan Nr. 890, Westlich Friedberger Warte, Aufstellungsbeschluss: 03.05.2012 Der Bebauungsplan Nr. 890 soll die Entwicklung der Friedberger Landstraße zu einer großzügigen städtischen Straße mit neuen Wohnquartieren und einem Versorgungszentrum im Bereich der Friedberger Warte sichern. Mit der Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frankfurt am Main (Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011, § 1859 vom 28.06.2012) wurde zusätzlich der zentrale Versorgungsbereich Friedberger Warte aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. August 2013 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 326 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 18. Juni 2012. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)