Hygiene in den öffentlichen Toiletten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 344
Betreff: Hygiene in den öffentlichen Toiletten Vorgang: A 500/19 AfD Es gibt keine einheitlichen "Hygienestandards" für öffentliche Sanitäranlagen; dies gilt auch für Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden und in Gemeinschaftseinrichtungen. Sowohl die Reinigungsintensität als auch die Intervalle richten sich ganz maßgeblich nach der speziellen Situation der sanitären
Anlage: Wie häufig wird die Anlage frequentiert? Wie viele Toiletten stehen insgesamt zur Verfügung? Wer benutzt die Anlage hauptsächlich etc.? Wie und wie oft eine Anlage gereinigt wird, sollte in einem sogenannten "Hygieneplan" festgelegt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt:
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von öffentlichen Sanitäranlagen (Toiletten, Schwimmbäder etc.) eingehalten? Siehe Vorbemerkung.
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht nur öffentlichen (publikumsverkehrenden) Amts- und Diensträumen, Schulen, Kitas usw. der Stadt Frankfurt am Main auf die Reinigung von Tür-/Fenstergriffen und deren Umgebung am Türblatt/Fenster (werden dort auch angefasst, um Türen und Fenster zu bewegen) und Rahmen eingehalten? Schulen und Kitas zum Beispiel sind gesetzlich zur Festlegung eines Hygieneplans verpflichtet. In diesem können auch die Reinigungsintervalle festgelegt werden. Das Gesundheitsamt, das für die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas zuständig ist, begeht die Einrichtungen anlassbezogen. Das bedeutet, bei Beanstandungen der Hygiene gehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, um das Vorliegen adäquater Hygienepläne und die Umsetzung zu überprüfen. Für die Reinigung von Tür- und Fenstergriffen, Türblättern, Glas und Rahmen erfolgt die Festlegung individuell für jedes Objekt.
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards, falls nicht in den Reinigungsplänen der Unterhalts- und/oder Grundreinigung enthalten, durch eventuell angesetzte Sonderreinigungsintervalle z. B. im Rahmen einer Sichtreinigung eingehalten? Sonderreinigungsintervalle sind vorgesehen z.B. im Zusammenhang mit Veranstaltungen etc.
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht explizit erwähnten öffentlichen Einrichtungen, z. B. Bürgerhäuser und Veranstaltungsorte, die die Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stellt oder durch Dritte für sie zur Verfügung gestellt werden, eingehalten? Siehe Vorbemerkung.
- Inwieweit sind die Sanitärbereiche der o. g. Räumlichkeiten mit den grundlegenden Voraussetzungen für die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards wie Waschbecken, Seife, Desinfektionsmittel und Handtücher ausgestattet? Die Festlegung, welche Verbrauchsmaterialien in Einrichtungen notwendig und sinnvoll sind, richtet sich nach der Art der Einrichtung.
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung der Verkehrsmittel des ÖPNV's, insbesondere der Türgriffe, Öffnungs- und Signaltasten, Haltegurte und -stangen, Sitze, Fahrscheinautomaten etc. eingehalten und inwieweit kann der Magistrat die Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen eines "Durchgriffsrechts" bezüglich seiner Beteiligung oder vertraglichen Bindung an den beteiligten Verkehrsbetrieben durchsetzen? Der von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) mit der Reinigung der Schienenfahrzeugen beauftragte Reinigungsdienstleister ist mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO9001:2015 zertifiziert. In diesem System werden die "Hygienestandards" festgelegt und regelmäßig auditiert. Abläufe und Art der Unterhaltsreinigung in den Schienenverkehrsmitteln der VGF sind in festgelegten Arbeitsbeschreibungen dem Dienstleister vorgegeben und müssen entsprechend durchgeführt werden. Eine permanente Kontrolle der Reinigungsqualität wird durch Stichproben vom Dienstleister und unabhängig davon von der VGF sichergestellt. Die vom Dienstleister verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind bei der DGHM, Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene e.V. gelistet. Der Hersteller der Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die Fa. Dr. Schnell, München, hat für die Produkte neben der Freigabe durch die Hersteller der Schienenfahrzeuge auch eine Freigabe der Deutschen Bahn (100/551/92140137) in Bezug auf die Qualität und Umweltverträglichkeit der Produkte.
- Inwieweit sind die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung in den bisherigen Reinigungsplänen für die in 1 bis 6 genannten Anfragen enthalten und werden diese auch dementsprechend durchgeführt und kontrolliert? Die Inhalte der Unterhaltsreinigung in den unterschiedlichen Einrichtungen werden im Allgemeinen in einem Leistungsverzeichnis festgehalten und entsprechend durchgeführt. In den meisten Objekten/Einrichtungen erfolgen Kontrollen durch die Reinigungsfirma selbst und durch die Verantwortlichen in der Einrichtung.
- In welchen Zeitabständen werden, wenn nicht regelmäßig, solche hygienisch wertvollen Reinigungsmaßnahmen der Nummern 1 bis 6 durchgeführt? Die Zeitabstände richten sich nach dem jeweiligen Leistungsverzeichnis.
- Inwieweit wird sichergestellt, dass das die Reinigungsleistung erbringende Unternehmen und das vor Ort eingesetzte Personal auch tatsächlich die Qualifikation besitzt, einen systematischen Reinigungsablauf unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel, insbesondere von Sanitärräumen, nach den derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung vornimmt oder vornehmen kann? Die Regelung erfolgt durch die Leistungsbeschreibung, deren Einhaltung der Dienstleister sicherstellen muss.
- Welche Maßnahmen (Flyer, Info-Veranstaltungen etc.) hat der Magistrat in dieser Legislaturperiode seit 2016 bisher unternommen, um die Bürger über die richtigen Hygiene-Maßnahmen zu informieren? Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main beschäftigt sich intensiv damit, Hygienemaßnahmen zu bewerten und über diese zu informieren. Beispielsweise ist das Gesundheitsamt durch die Aktivitäten des "MRE Netzes Rhein-Main" auch in die Beratung über multiresistente Keime eingebunden. Ferner beteiligt sich das Gesundheitsamt an der Arbeitsgruppe "Task Force Schultoiletten". In dieser wird die spezielle Situation in Schultoiletten thematisiert und es werden Lösungsansätze erarbeitet. Im Sommer 2018 erfolgte eine Analyse der aktuellen Situation der Schultoiletten per Fragebogenerhebung. Die Daten wurden entsprechend veröffentlicht (Heudorf et al, Toilettenhygiene in Schulen, GESU 2019).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2019AA 500Hygiene in den öffentlichen ToilettenSTVV-Anfrage · AfD
- 20. September 2019Sie sind hierBB 344Hygiene in den öffentlichen ToilettenMagistratsbericht
- 1. Juli 2020AA 731Corona-Pandemie: Hygiene in öffentlichen EinrichtungenSTVV-Anfrage · AfD
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 103 WochenBB 214Corona-Pandemie: Hygiene in öffentlichen EinrichtungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)