Corona-Pandemie: Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Hygienemaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie. Die bestehenden Hygienepläne werden kontinuierlich angepasst und die Reinigungsintervalle richten sich nach der Nutzerfrequenz. Ziel ist es, Infektionsrisiken zu minimieren und die Hygiene in den Einrichtungen zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Im Rahmen der Corona-Pandemie werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen stadtweit kontinuierlich entsprechend der jeweils aktuellen Lage betrachtet und regelmäßig angepasst. Zudem gilt die im Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 344, in der Vorbemerkung getroffene Aussage des Magistrates "Es gibt keine einheitlichen 'Hygienestandards' für öffentliche Sanitäranlagen; dies gilt auch für Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden und in Gemeinschaftseinrichtungen. Sowohl die Reinigungsintensität als auch die Intervalle richten sich ganz maßgeblich nach der speziellen Situation der sanitären Anlage: Wie häufig wird die Anlage frequentiert? Wie viele Toiletten stehen insgesamt zur Verfügung? Wer benutzt die Anlage hauptsächlich etc.? Wie und wie oft eine Anlage gereinigt wird, sollte in einem sogenannten 'Hygieneplan' festgelegt werden." unverändert. Zur Unterstützung beim Umsetzen der aktuellen Hygienevorgaben in Zeiten von Covid-19 führen Mitarbeiter_innen des Gesundheitsamtes seit Mai 2020 Hygieneberatungen und Begehungen z.B. in den meisten Frankfurter Schulen und vielen Kindertagesstätten durch. Für andere Bereiche besteht die Möglichkeit Hygienekonzepte durch Mitarbeiter_innen des Gesundheitsamtes bewerten zu lassen. Schulen und Kindertagesstätten sind gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit 2001 verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. Die Kindergemeinschaftseinrichtungen werden vom Gesundheitsamt Anlass bezogen aufgesucht (Erstbegehung zur Eröffnung, beschwerdebedingt, Anlassbezogen wie aktuell bei Corona Pandemie). Für andere Bereiche besteht die Möglichkeit Hygienekonzepte durch Mitarbeiter_innen des Gesundheitsamtes bewerten zu lassen. Die Reinigungsintervalle in fest installierten, öffentlichen Toilettenanlagen richten sich nach der Nutzerfrequenz und dem Nutzerverhalten in den Anlagen. In Anlagen mit einer hohen Nutzerfrequenz werden diese durch eine Dauerreinigungskraft gereinigt. In Anlagen mit einem mittleren bis geringen Nutzeraufkommen werden diese zwischen zwei und drei Mal täglich gereinigt oder bei Sonderveranstaltungen wie Markttagen entsprechend erhöht. Diese Vorgehensweise hat sich als effizient sowohl im Hinblick auf die Qualität als auch die Kosten erwiesen. Durch Corona wurde - nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt - keine Änderung in der Quantität als auch Qualität der Reinigungsleistung vorgenommen und es wurden auch keine Anlagen geschlossen. Maßgeblich sollten die Toilettenanlagen dazu dienen, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben diese für Hygienezwecke - also zum Reinigen der Hände - schnell aufsuchen zu können. In der Abteilung 25.S5.26 - Öffentlichen Toiletten ist seit dem 01.11.2019 ein Qualitätsmanager zur Kontrolle der öffentlichen Toilettenanlagen tätig. Dieser überprüft die Anlagen engmaschig vor Ort. Die Kontrollen basieren zum einen auf der Grundlage der mit den Dienstleistern abgeschlossenen Verträge. Diese Verträge geben dezidiert die Art und Weise der zu erbringenden Reinigungsleistung vor. Zum anderen dokumentiert er den Zustand der Toiletten und steht mit den Dienstleistern in engem Kontakt, um ggf. vorliegende Schlechtleistungen umgehend durch diese beheben zu lassen. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass diese Vorgehensweise zu einer besseren Reinigungsqualität geführt hat. Für den ÖPNV in Frankfurt am Main gibt es Hygiene- und Reinigungspläne, die u.a. Bestandteil der Pflichtenhefte für die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen an die Verkehrsunternehmen sind. Die für den ÖPNV in Frankfurt am Main wird die Einhaltung der Vorgaben von traffiQ, der lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main überprüft. Beschwerden und Hinweise von Fahrgästen und Bürgern kommen hier an und werden ausgewertet, sowie die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Verantwortung für die pflichtgemäße Erfüllung der Reinigungspläne tragen die Verkehrsunternehmen und Infrastrukturgesellschaften.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2019BB 344Hygiene in den öffentlichen ToilettenMagistratsbericht
- 1. Juli 2020AA 731Corona-Pandemie: Hygiene in öffentlichen EinrichtungenSTVV-Anfrage · AfD
- 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 88 WochenBB 214Corona-Pandemie: Hygiene in öffentlichen EinrichtungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)