Hygiene in den öffentlichen Toiletten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 06.06.2019, A 500
Betreff: Hygiene in den öffentlichen Toiletten In den Medien wird immer wieder über die Verbreitung von Keimen (Bakterien, Pilze, Viren) und den daraus resultierenden Folgen für die Gesundheit des Menschen und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Übertragungsrisikos, z. B. durch gründliches Händewaschen, berichtet. Es soll auch Menschen geben, die sich beim Anfassen von Dingen im öffentlichen Raum nicht wohl fühlen oder gar ekeln. Im menschlichen Körper und auf seiner Haut leben Unmengen von Keimen. Sie stärken das Immunsystem, verhindern Krankheiten und sind somit wichtig für den Menschen. Gleichzeitig können Keime zu Krankheitserregern werden, wenn sie zur Unzeit etwa in eine Wunde oder die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund oder über Nahrungsmittel (z. B. Salmonellen) in den Körper gelangen. Und - wenn sie multiresistent sind, sodass nahezu keine Antibiotika mehr wirken, können sie für chronisch Kranke, Immunschwache oder frisch Operierte zur tödlichen Gefahr werden. Rund 80 % der Erreger nimmt unser Körper durch Berührungen von Dingen, wie Türklinken, Telefone, Einkaufswagen, Geld, Toilettendeckel, Tieren oder Personen meist durch die Hände auf. Die bekanntesten dürften derzeit die MRSA, umgangssprachlich Krankenhauskeime genannt, sein, die ca. 30 % der Bevölkerung in der Nase und auf der Haut tragen. Hierzu siehe auch: http://www.keine-keime.de/keime-gesundheit.html oder https://www.planet-wissen.de/keime-126.html. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandar ds bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von öffentlichen Sanitäranlagen (Toiletten, Schwimmbäder etc.) eingehalten?
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht nur öffentlichen (publikumsverkehrenden) Amts- und Diensträumen, Schulen, Kitas usw. der Stadt Frankfurt am Main auf die Reinigung von Tür-/Fenstergriffen und deren Umgebung am Türblatt/Fenster (werden dort auch angefasst, um Türen und Fenster zu bewegen) und Rahmen eingehalten?
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards, falls nicht in den Reinigungsplänen der Unterhalts- und/oder Grundreinigung enthalten, durch eventuell angesetzte Sonderreinigungsintervalle z. B. im Rahmen einer Sichtreinigung eingehalten?
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung von nicht explizit erwähnten öffentlichen Einrichtungen, z. B. Bürgerhäuser und Veranstaltungsorte, die die Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stellt oder durch Dritte für sie zur Verfügung gestellt werden, eingehalten?
- Inwieweit sind die Sanitärbereiche der o. g. Räumlichkeiten mit den grundlegenden Voraussetzungen für die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards wie Waschbecken, Seife, Desinfektionsmittel und Handtücher ausgestattet?
- Inwieweit werden die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung der Verkehrsmittel des ÖPNV's, insbesondere der Türgriffe, Öffnungs- und Signaltasten, Haltegurte und -stangen, Sitze, Fahrscheinautomaten etc. eingehalten und inwieweit kann der Magistrat die Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen eines "Durchgriffsrechts" bezüglich seiner Beteiligung oder vertraglichen Bindung an den beteiligten Verkehrsbetrieben durchsetzen?
- Inwieweit sind die Anforderungen der derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung in den bisherigen Reinigungsplänen für die in 1 bis 6 genannten Anfragen enthalten und werden diese auch dementsprechend durchgeführt und kontrolliert?
- In welchen Zeitabständen werden, wenn nicht regelmäßig, solche hygienisch wertvollen Reinigungsmaßnahmen der Nummern 1 bis 6 durchgeführt?
- Inwieweit wird sichergestellt, dass das die Reinigungsleistung erbringende Unternehmen und das vor Ort eingesetzte Personal auch tatsächlich die Qualifikation besitzt, einen systematischen Reinigungsablauf unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel, insbesondere von Sanitärräumen, nach den derzeit geltenden oder zu erwartenden Hygienestandards bei der Unterhalts- und/oder Grundreinigung vornimmt oder vornehmen kann?
- Welche Maßnahmen (Flyer, Info-Veranstaltungen etc.) hat der Magistrat in dieser Legislaturperiode seit 2016 bisher unternommen, um die Bürger über die richtigen Hygiene-Maßnahmen zu informieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2019Sie sind hierAA 500Hygiene in den öffentlichen ToilettenSTVV-Anfrage · AfD
- 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 344Hygiene in den öffentlichen ToilettenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate