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Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.10.2017, B 340

Betreff: Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum Mit Beschluss des Magistrates vom 21.04.2017 wurde das Dezernat IV - Planen und Wohnen beauftragt, die Ausschreibung der Rechte zur Werbung im öffentlichen Raum durch eine europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Bieterverfahrens durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Konzeptes wurden die Werberechte in vier Losen europaweit ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung waren ausschließlich Werbeträger, die sich auf städtischen Flächen befinden und für kommerzielle Werbung ge-nutzt werden. Nicht kommerzielle Werbung wie beispielsweise Parteienwerbung oder Wer-bung von Schulen sind nicht berührt. Nach Ablauf der Bieterfrist lagen dem Hochbauamt als Submissionsstelle insgesamt 10 An-gebote vor. Die zulässigen Angebote wurden sowohl wirtschaftlich als auch fachlich bewertet. In Umsetzung des Beschlusses der Magistratsvergabekommission vom 18.08.2017 erfolgte der Zuschlag für alle vier Lose an die Fa. DSM Deutsche Städte Medien GmbH am 04.09.2017. Mit dem vorgenannten Zuschlag wurden die Werberechte hinsichtlich der Lose 1 bis 4 auf die Dauer von acht Jahren vergeben. Die Vertragslaufzeit wurde gewählt, um eine Harmonisierung mit dem bestehenden Werbevertrag der VGF, der ebenfalls in acht Jahren endet, zu ermöglichen. Die Neuvergabe zum 01.01.2018 knüpft nahtlos an die auslaufenden Altverträge der Stadt zu den Werberechten im öffentlichen Raum an, so dass ein reibungsloser Übergang ohne wirtschaftliche Verluste sichergestellt wird. Die Ergebnisse der Ausschreibung stellen sich wie folgt dar: Los 1

  • Mega-Light-Anlagen
  • City-Light- und Argon-Säulen
  • City-Light-Poster-Vitrinen Garantiepacht: 2.450.000 Euro

    Los 2

  • Großflächen
  • Plakatsäulen Garantiepacht: 2.250.000 Euro Los 3
  • Gewerbehinweisanlagen
  • Uhrensäulen Festpacht: 90.000 Euro Los 4
  • Wechselrahmen A1 (Moskitorahmen) für Plakatwerbung an Schaltschränken (bis zu 2.500) Festpacht: 78.000 Euro Insgesamt belaufen sich die Einnahmen aus den Werberechten der vier Lose auf jährlich mindestens 4.868.000 Euro. Darüber hinaus wurden auch Umsatzbeteiligungen bei Mehr-einnahmen festgeschrieben. Damit wurden die Einnahmen im Vergleich zu den bisherigen Erlösen nahezu verdoppelt bei gleichzeitiger Limitierung der Werbeträger-Mengen. Die Verträge enthalten zudem Regelungen, nach denen die Stadt sowie gemeinnützige Frankfurter Vereine Preisnachlässe bis zu 50 Prozent erhalten. Darüber hinaus wird diesen Vereinen erstmals an 10 Prozent der Flächen an Litfaßsäulen und Schaltschränken ein 100-prozentiger Preisnachlass ermöglicht. Die Kündigung der Altverträge sowie die Neuvergabe und die Zuschlagserteilung wurden damit in der Zuständigkeit des Dezernates Planen und Woh nen erfolgreich abgeschlossen. Über die künftige Zuständigkeit der Abwicklung und Betreuung der neuen Werbeverträge wird der Magistrat zeitnah entscheiden. Anlage _Werbekonzept (ca. 242 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.12.2017, OF 369/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2017Sie sind hier
    BB 340Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum
    Magistratsbericht
  2. 7. Dezember 2017OFOF 369/3Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Dezember 2017OFOF 118/14Veranstaltungsplakatierung von Harheimer Vereinen durch DSMOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 15. März 2018VV 792Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen RaumAnfrage
  5. 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1204Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen RaumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 3
Sitzung 16 · 02.11.2017
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage B 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 16 · 02.11.2017
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 16 · 03.11.2017
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 16 · 03.11.2017
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 16 · 06.11.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 16 · 09.11.2017
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 13
Sitzung 17 · 21.11.2017
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 17 · 27.11.2017
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 16 · 28.11.2017
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkedFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO I, TOP 13
Beraten
1. a) Die Vorlage B 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 369/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 18 · 25.01.2018
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 369/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

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