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Veranstaltungsplakatierung von Harheimer Vereinen durch DSM

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Harheimer Vereinen durch DSM Vorgang: B 340/17 In der B340 ist festgelegt, dass gemeinnützigen Frankfurter Vereinen an 10% der Flächen an Litfaßsäulen und Schaltschränken ein 100-prozentiger Preisnachlass eingeräumt wird. Die "Stabsstelle Werberechte" hat ihrerseits zusätzliche Bedingungen angegeben, wonach für jede Vereinsveranstaltung die kostenlose Werbefläche mit einer Verwaltungsgebühr von € 3,60 pro Plakat für einen Zeitraum von 11 Tagen belegt wird und außerdem eine Mindestmenge von 300 Plakaten angesetzt wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Auskunft:

  1. Ob die Geldforderung "Kosten", "Maut" oder "Verwaltungsgebühren" heißt, ist für die Vereine unerheblich. Es bleibt der Fakt, dass den gemeinnützigen Vereinen für Veranstaltungsplakatierung entgegen erster Darstellungen des Magistrats erhebliche Kosten entstehen. Der Magistrat möge bitte erklären, inwieweit diese als "gratis" teuer angediente Leistung eine würdige Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements darstellt.
  2. Kann der Magistrat erkennen, dass die Mindestmenge von 300 Plakaten zum Stückpreis von € 3,60, die damit die Kosten für eine lokal begrenzte Werbeaktion auf mindestens € 1000,00 hochtreiben, die kleineren Vereine in den kleineren Stadtteilen wie etwa Harheim erheblich benachteiligen und zum Teil aufgrund der Verwaltungsgebühren unmöglich machen?
  3. Der Stadtteil Harheim verfügt vermutlich nicht über ausreichend Litfaßsäulenkapazität, um 300 Veranstaltungsplakate eines Vereins anbringen zu können. Bedeutet dies, dass die Veranstaltungsplakate der örtlichen Vereine grundsätzlich Frankfurtweit plakatiert werden?

Inhalt

Antrag vom 16.12.2017, OF 118/14

Betreff: Veranstaltungsplakatierung von Harheimer Vereinen durch DSM Vorgang: B 340/17 In der B340 ist festgelegt, dass gemeinnützigen Frankfurter Vereinen an 10% der Flächen an Litfaßsäulen und Schaltschränken ein 100-prozentiger Preisnachlass eingeräumt wird. Die "Stabsstelle Werberechte" hat ihrerseits zusätzliche Bedingungen angegeben, wonach für jede Vereinsveranstaltung die kostenlose Werbefläche mit einer Verwaltungsgebühr von € 3,60 pro Plakat für einen Zeitraum von 11 Tagen belegt wird und außerdem eine Mindestmenge von 300 Plakaten angesetzt wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Auskunft:

  1. Ob die Geldforderung "Kosten", "Maut" oder "Verwaltungsgebühren" heißt, ist für die Vereine unerheblich. Es bleibt der Fakt, dass den gemeinnützigen Vereinen für Veranstaltungsplakatierung entgegen erster Darstellungen des Magistrats erhebliche Kosten entstehen. Der Magistrat möge bitte erklären, inwieweit diese als "gratis" teuer angediente Leistung eine würdige Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements darstellt.
  2. Kann der Magistrat erkennen, dass die Mindestmenge von 300 Plakaten zum Stückpreis von € 3,60, die damit die Kosten für eine lokal begrenzte Werbeaktion auf mindestens € 1000,00 hochtreiben, die kleineren Vereine in den kleineren Stadtteilen wie etwa Harheim erheblich benachteiligen und zum Teil aufgrund der Verwaltungsgebühren unmöglich machen?
  3. Der Stadtteil Harheim verfügt vermutlich nicht über ausreichend Litfaßsäulenkapazität, um 300 Veranstaltungsplakate eines Vereins anbringen zu können. Bedeutet dies, dass die Veranstaltungsplakate der örtlichen Vereine grundsätzlich Frankfurtweit plakatiert werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2017BB 340Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen RaumMagistratsbericht
  2. 16. Dezember 2017Sie sind hier
    OFOF 118/14Veranstaltungsplakatierung von Harheimer Vereinen durch DSM
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 18 · 15.01.2018
TO I, TOP 17
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 118/14 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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