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Westumgehung Unterliederbach

Vorlagentyp: B
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 340

Betreff: Westumgehung Unterliederbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.2007, § 2773 - OA 275/07 und OA 479/07 OBR 6, l. B 333/14 - Wie im letzten Bericht des Magistrats vom 25.08.2014, B 333, angekündigt, lässt der Magistrat zurzeit angemessene Abstände im Sinne des Artikels 12 der Seveso-II-Richtlinie unter Einbeziehung aller störfallrelevanten Betriebsbereiche im Industriepark Höchst ermitteln. Dazu wurde zusammen mit dem für die Überwachung der Störfallbetriebe zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt ein Prüfrahmen erstellt. Dieser Prüfrahmen erfasst alle im Industriepark Höchst ansässigen Betriebsbereiche, deren Achtungsabstände nach jetzigem Kenntnisstand im Westen und Nordwesten über das Gelände des Industrieparks hinausreichen. Der Untersuchungsauftrag umfasst außerdem auch die Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Achtungsabständen. Der Magistrat wird die Ergebnisse zu gegebener Zeit mitteilen. Sofern die Ergebnisse aus der Seveso-II-Betrachtung nicht bereits früher signifikante Änderungen des Sachverhalts zur Westumgehung Unterliederbach erkennen lassen, wird der Magistrat zu diesem Vorgang weiter im Jahresturnus berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 479 zurück — Anregung, beschlossen am 18. September 2007. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 44 · 06.10.2015
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 10.11.2015
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFRömer
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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