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Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine

Vorlagentyp: B
65 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren20 Sitzungen
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 339

Betreff: Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4241 Ziff. I - NR 878/19 FDP - Die Stadt Frankfurt am Main verwaltet auf rund 60 ungedeckten Sportanlagen 42 Kunstrasengroßspielfelder und 39 Klein- und Minispielfelder. Vier der Kunstrasengroßspielfelder sind mit einem für Hockey geeigneten Belag ausgestattet, der ohne Sand- und/oder Gummigranulat Füllung auskommt. Alle anderen Spielfelder sind mit einer Sand- und Gummigranulatfüllung versehen. 2019 werden sechs weitere Kunstrasengroßspielfelder und 11 Klein- und Minispielfelder errichtet. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Aus der besseren Nutzbarkeit resultiert ein geringerer Flächenverbrauch für Sportflächen in der begrenzten und stark wachsenden Stadt Frankfurt am Main, sodass nach Modernisierungen von Sportanlagen im Ostpark, in Höchst oder aktuell auf der Sportanlage Riederwaldwiese bisherige Flächen der Sportanlage (Neben- und Sportflächen) an die Natur zurückgegeben werden konnten. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen. Aufgrund dieser Vorteile hat die Stadt Frankfurt am Main vor 3 Jahren ein Sonderbauprogramm Kunstrasen aufgelegt, das allen Fußballvereinen die Nutzung eines Kunstrasenplatzes auf ihrer Heimspielstätte ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1.) bis 4.) wie folgt beantwortet:

Zu 1.): Wie bereits eingangs erwähnt, stehen 42 Kunstrasengroßspielfelder und 39 Klein- und Minispielfelder in der Verwaltung des Fachamtes. Vier der Kunstrasengroßspielfelder sind mit einem für Hockey geeigneten Belag ausgestattet, der ohne Sand- und/oder Gummigranulat Füllung auskommt. Alle anderen Spielfelder sind mit einer Sand- und Gummigranulatfüllung versehen. 2019 werden sechs weitere Kunstrasengroßspielfelder und 11 Klein- und Minispielfelder errichtet.

Zu 2.): Im Sommer 2018 hat das Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheit und Energietechnik (Fraunhofer UMSICHT) eine Konsortialstudie veröffentlicht, die Kunstrasenplätze als mögliche große Quelle für Mikroplastik benennt. Dabei geht die Studie von einer Bauweise aus, die nicht der DIN EN 15330-1 für Sportanlagen im Außenbereich und nicht der DIN 18035-7 für Sportplätze - Kunststoffrasenflächen entspricht. Eine genauere Datenabfrage zu Kunstrasenplätzen vom Fraunhofer UMSICHT wurde erst im April 2019 vorgenommen. Gemäß der genannten DIN werden die Kunstrasenplätze in Frankfurt am Main mit 20-22 kg/m2 Sand und 4 kg/m2 Kunstrasengranulat verfüllt, während das Fraunhofer Institut in der Studie von 15-20 kg/m2 Kunstrasengranulat ausgeht. In Frankfurt am Main werden nachweislich im Rahmen der Gewährleistungspflege (Zeitdauer 5 Jahre nach Fertigstellung der Sportfläche) keine oder nur äußerst geringe Granulatmengen nachgelegt, z.B. am 11m-Punkt oder im Torraum. Darüber hinaus können Wind und Regen nahezu keinen Austrag von Granulat bewirken, da das Granulat von der Kunstrasenfaser festgehalten wird. Zudem hat das Fachamt seit einigen Jahren professionelle Pflegemaschinen, die eine fachgerechte Pflege der Anlagen über die gesamte Lebensdauer der Fläche gewährleisten. In Frankfurt am Main kommt zudem ein baulicher Standard zur Ausführung, der den Austrag von Granulat in tangierende Vegetationsflächen verhindert. Diese sind u.a. ausreichend breite umlaufende befestigte Wege mit entsprechenden Einfassungen. Des Weiteren verhindern entwässerungstechnische Maßnahmen (in Form von Absetzschächten) den Eintrag von Granulat ins das Abwassersystem. Nach Berechnungen der Fachämter werden jährlich durchschnittlich ca. 27kg Gummigranulat pro Großspielfeld (ca. 7.500 m2) nachgelegt, ein deutlich geringerer Wert, als von der Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT - die selbst darauf verweist, dass Feststellungen und Empfehlungen auf Schätzungen beruhen und sich das Ausmaß der Wirkungen von Kunststoffemissionen auf den Menschen und Ökosystemen bisher nicht abschätzen lässt sowie das neue Bewertungsansätze benötigt werden - angenommen.

Zu 3.): Bei allen 2019 durchgeführten Modernisierungen auf städtischen Sportanlagen auf den Sportanlagen - Bockenheim - Berkersheimer Weg - Goldstein - Nieder-Eschbach - Riederwaldwiese - Rödelheim werden die Kunstrasenspielfelder ausschließlich mit Quarzsandfüllung gebaut.

Zu 4.): Die Studie des Fraunhofer Institutes UMSICHT zu Mikroplastik führte dazu, dass die EU der European Chemical Agency (ECHA) einen Prüfauftrag erteilte. Dieser mündete in einem Vorschlag zur Beschränkung und zum Verbot von "bewusst zugesetztem" Mikroplastik, zu dem das derzeit verwendete Kunstrasengranulat gehört. Aktuell befindet sich das Verfahren in einer Anhörungsphase, in dessen Rahmen die zuständigen Bundes- und Landesministerien, die kommunalen Spitzenverbände und die Sportverbände Stellungnahmen einbringen bzw. bereits eingebracht haben. Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichen Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang führt die ECHA derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Granulat als Kunstrasenfüllung Mikroplastik hätte. Ergebnisse des derzeit laufenden Verfahrens wird die ECHA im Frühjahr 2020 vorlegen, daher kann noch keine Aussage zur rechtlichen Ausgestaltung oder zu Übergangsfristen getätigt werden. Eine Zeitplanung zu ggf. erforderlichen baulichen Veränderungen kann ebenso noch nicht erstellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2019NRNR 878Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineSTVV-Antrag · FDP
  2. 16. September 2019Sie sind hier
    BB 339Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine
    Magistratsbericht
  3. 28. Februar 2020OFOF 1050/2Kunstrasenplätze ohne GummigranulatOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 27. Mai 2020OMOM 6068Kunstrasenplätze ohne GummigranulatDirektanregung
  5. 28. August 2020Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1486Kunstrasenplätze ohne GummigranulatStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 8
Sitzung 35 · 17.10.2019
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 33 · 29.10.2019
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage B 339 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage B 339 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 57
Beraten
a) Die Vorlage B 339 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD1 LinkeFDP
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)

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