Kunstrasenplätze ohne Gummigranulat
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umstellung bestehender Kunstrasenplätze auf Quarzsand zu prüfen. Dies geschieht im Hinblick auf die unklaren Auswirkungen von Gummigranulat auf Mensch und Umwelt. Eine positive Prüfung soll zeitnah umgesetzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche bestehenden Kunstrasenplätze, die derzeit noch (teilweise) mit Gummigranulat nachgefüllt werden, auf eine Nachfüllung ausschließlich mit Quarzsand umgestellt werden können. Bei einem positiven Prüfergebnis wird um baldige Umsetzung der Maßnahme gebeten.
Begründung
Die Thematik ist im letzten Jahr ausführlich in Anträgen, Anfragen, Stellungsnahmen und Berichten diskutiert worden. Das Ausmaß der Wirkungen von Kunststoffemissionen auf Menschen und Ökosystem sind derzeit nicht belastbar abzuschätzen. Hierbei gilt jedoch das Vorsorgeprinzip, das bei unklarer Sachlage eine potenzielle Gefährdung zu vermeiden ist. Es dient zur Kenntnis, dass bei allen 2019 durchgeführten Modernisierungen Kunstrasenplätze nur noch ausschließlich mit Quarzsand verbaut wurden (siehe B 339). Fraglich ist jedoch, ob auch bestehende Plätze entsprechend umgerüstet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019BB 339Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineMagistratsbericht
- 28. Februar 2020OFOF 1050/2Kunstrasenplätze ohne GummigranulatOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6068Kunstrasenplätze ohne GummigranulatDirektanregung
- 28. August 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1486Kunstrasenplätze ohne GummigranulatStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats