Kunstrasenplätze ohne Gummigranulat
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, Kunstrasenplätze ohne Gummigranulat zu errichten, um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Nutzungseffizienz zu erhöhen. Dies soll durch den Umbau bestehender Plätze und den Bau neuer Plätze mit Sandverfüllung erreicht werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main verwaltet auf rund 60 ungedeckten Sportanlagen 48 Kunstrasengroßspielfelder und 50 Klein- und Minispielfelder. Vier der Kunstrasengroßspielfelder sind mit einem für Hockey geeigneten Belag ausgestattet, der ohne Sand- und/oder Gummigranulat Füllung auskommt. 42 Spielfelder sind mit einer Sand- und Gummigranulatfüllung versehen. Seit 2019 werden ausschließlich Kunstrasenspielfelder mit einer Sandfüllung gebaut. Im Jahr 2020 werden 4 Kunstrasengroßspielfelder und 10 Kunstrasenkleinspielfelder auf den Sportanlagen Ackermannwiese, Gerbermühle, Niedwiesenstraße und Rebstock errichtet. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Aus der besseren Nutzbarkeit resultiert ein geringerer Flächenverbrauch für Sportflächen in der begrenzten und stark wachsenden Stadt Frankfurt am Main, so das nach Modernisierungen von Sportanlagen im Ostpark, in Höchst oder auf der Sportanlage Riederwaldwiese bisherige Flächen der Sportanlagen (Neben- und Sportflächen) an die Natur zurückgegeben werden konnten. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen. Aufgrund dieser Vorteile hat die Stadt Frankfurt am Main vor 4 Jahren das "Sonderbauprogramm Kunstrasen" aufgelegt, das allen Fußballvereinen die Nutzung eines Kunstrasenplatzes auf ihrer Heimspielstätte ermöglichen soll. Im Laufe der Jahre 2018 und 2019 entstand eine Diskussion über das Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen. Ausschlaggebend war eine Studie des Fraunhofer-Instituts, in der von einem jährlichen Austrag in Deutschland von ca. 11 000 Tonnen Gummigranulat aus Kunststoffrasenplätzen in die Umwelt ausgegangen worden ist. Aus Sicht nahezu aller Fachleute müssen die Zahlen jedoch deutlich nach unten korrigiert werden, weil die Studie unter anderem nicht die in Deutschland geltende Baunorm berücksichtigt hat. Die Zahlenwerte, die der Studie zugrunde liegen, gehen von einer 4-fachen Aufbringmenge von Gummigranulat aus und gehen auch entsprechend stark erhöhten Nachfüllmengen aus. Das Fraunhofer-Institut arbeitet inzwischen an einer Aktualisierung der Studie. Obwohl die genannten Gummigranulatmengen in Frankfurt am Main nie verbaut wurden, hat der Magistrat 2019 entscheiden, nachhaltigere Kunstrasenplätze mit Sandverfüllung zu bauen. Alle bestehenden Kunstrasenspielfelder mit Granulatverfüllung werden nach und nach auf eine Sandverfüllung umgerüstet. Dies geschieht im Regelfall im Rahmen eines Belagswechsels am Ende des Lebenszyklus des Belages. Zur Bewertung der Notwendigkeit eines Belagswechsels werden alle älteren Kunstrasenplätze regelmäßig begutachtet und sobald erforderlich ein neuer Belag für eine Sandverfüllung ausgeschrieben und beschafft. Darüber hinaus werden Versuche unternommen, ob die bestehenden Plätze vorzeitig - also ohne Wechsel des Belages - auf eine Sandverfüllung umgerüstet werden können. Die Beurteilung dieser Testflächen ist noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019BB 339Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineMagistratsbericht
- 28. Februar 2020OFOF 1050/2Kunstrasenplätze ohne GummigranulatOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2020OMOM 6068Kunstrasenplätze ohne GummigranulatDirektanregung
- 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1486Kunstrasenplätze ohne GummigranulatStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab