Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Frankfurter Vereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den Stadtverordneten eine Bilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, wie viele Kunstrasenplätze in Frankfurt mit Gummigranulaten welcher Qualität belegt sind.
- Der Magistrat wird aufgefordert, eine Schätzung abzugeben, wie hoch die Mengenbelastung der Umwelt durch Austrag von den Kunstrasenplätzen in Frankfurt überhaupt ist.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, für alle mit Gummigranulat belegten Kunstrasenplätze einen Zeitplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob und bis wann die Stadt Frankfurt die mit Granulat belegten Kunstrasenplätze sanieren muss. Hierzu soll auch eine erste Schätzung vorgelegt werden, was die Entfernung von möglicherweise problematischen Gummigranulaten kosten wird. Begründung: Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben bereits vor längerer Zeit eine Studie vorgelegt, aus der hervorgehe, dass Kunstrasenplätze in Deutschland für jährlich bis zu 10.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich seien. Kunstrasenplätze sind in einer wachsenden Großstadt wie Frankfurt unverzichtbar, wenn auf kleinem Raum möglichst viele und umfassend nutzbare Sportmöglichkeiten angeboten werden sollen. Aus diesem Grund strebt die Stadt Frankfurt auch das mittelfristige Ziel an, auf allen 55 Frankfurter Sportanlagen einen Kunstrasenplatz anbieten zu können. An dieser Stelle ist jedoch der Magistrat dazu angehalten, darauf zu achten, dass bei solchen Investitionen moderne Materialien, die hohen Standards an Umwelt- und Gesundheitsschutz entsprechen, genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Gummigranulat tatsächlich auf den bisher sanierten Plätzen verwendet wurde bzw. bei den geplanten Maßnahmen verwendet werden soll. Das Ergebnis dieser Prüfung soll den Stadtverordneten vorgelegt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2019, NR 878
Betreff: Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den Stadtverordneten eine Bilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, wie viele Kunstrasenplätze in Frankfurt mit Gummigranulaten welcher Qualität belegt sind.
- Der Magistrat wird aufgefordert, eine Schätzung abzugeben, wie hoch die Mengenbelastung der Umwelt durch Austrag von den Kunstrasenplätzen in Frankfurt überhaupt ist.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, für alle mit Gummigranulat belegten Kunstrasenplätze einen Zeitplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob und bis wann die Stadt Frankfurt die mit Granulat belegten Kunstrasenplätze sanieren muss. Hierzu soll auch eine erste Schätzung vorgelegt werden, was die Entfernung von möglicherweise problematischen Gummigranulaten kosten wird. Begründung: Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben bereits vor längerer Zeit eine Studie vorgelegt, aus der hervorgehe, dass Kunstrasenplätze in Deutschland für jährlich bis zu 10.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich seien. Kunstrasenplätze sind in einer wachsenden Großstadt wie Frankfurt unverzichtbar, wenn auf kleinem Raum möglichst viele und umfassend nutzbare Sportmöglichkeiten angeboten werden sollen. Aus diesem Grund strebt die Stadt Frankfurt auch das mittelfristige Ziel an, auf allen 55 Frankfurter Sportanlagen einen Kunstrasenplatz anbieten zu können. An dieser Stelle ist jedoch der Magistrat dazu angehalten, darauf zu achten, dass bei solchen Investitionen moderne Materialien, die hohen Standards an Umwelt- und Gesundheitsschutz entsprechen, genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Gummigranulat tatsächlich auf den bisher sanierten Plätzen verwendet wurde bzw. bei den geplanten Maßnahmen verwendet werden soll. Das Ergebnis dieser Prüfung soll den Stadtverordneten vorgelegt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden. Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2019Sie sind hierNRNR 878Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineSTVV-Antrag · FDP
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 339Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Erster Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Nebensatz ersatzlos gestrichen wird) Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878)