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Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine

Vorlagentyp: NRFDP
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Frankfurter Vereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den Stadtverordneten eine Bilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, wie viele Kunstrasenplätze in Frankfurt mit Gummigranulaten welcher Qualität belegt sind.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Schätzung abzugeben, wie hoch die Mengenbelastung der Umwelt durch Austrag von den Kunstrasenplätzen in Frankfurt überhaupt ist.
  3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.
  4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, für alle mit Gummigranulat belegten Kunstrasenplätze einen Zeitplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob und bis wann die Stadt Frankfurt die mit Granulat belegten Kunstrasenplätze sanieren muss. Hierzu soll auch eine erste Schätzung vorgelegt werden, was die Entfernung von möglicherweise problematischen Gummigranulaten kosten wird. Begründung: Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben bereits vor längerer Zeit eine Studie vorgelegt, aus der hervorgehe, dass Kunstrasenplätze in Deutschland für jährlich bis zu 10.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich seien. Kunstrasenplätze sind in einer wachsenden Großstadt wie Frankfurt unverzichtbar, wenn auf kleinem Raum möglichst viele und umfassend nutzbare Sportmöglichkeiten angeboten werden sollen. Aus diesem Grund strebt die Stadt Frankfurt auch das mittelfristige Ziel an, auf allen 55 Frankfurter Sportanlagen einen Kunstrasenplatz anbieten zu können. An dieser Stelle ist jedoch der Magistrat dazu angehalten, darauf zu achten, dass bei solchen Investitionen moderne Materialien, die hohen Standards an Umwelt- und Gesundheitsschutz entsprechen, genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Gummigranulat tatsächlich auf den bisher sanierten Plätzen verwendet wurde bzw. bei den geplanten Maßnahmen verwendet werden soll. Das Ergebnis dieser Prüfung soll den Stadtverordneten vorgelegt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.

Inhalt

Antrag vom 28.05.2019, NR 878

Betreff: Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den Stadtverordneten eine Bilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, wie viele Kunstrasenplätze in Frankfurt mit Gummigranulaten welcher Qualität belegt sind.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Schätzung abzugeben, wie hoch die Mengenbelastung der Umwelt durch Austrag von den Kunstrasenplätzen in Frankfurt überhaupt ist.
  3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden.
  4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, für alle mit Gummigranulat belegten Kunstrasenplätze einen Zeitplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob und bis wann die Stadt Frankfurt die mit Granulat belegten Kunstrasenplätze sanieren muss. Hierzu soll auch eine erste Schätzung vorgelegt werden, was die Entfernung von möglicherweise problematischen Gummigranulaten kosten wird. Begründung: Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben bereits vor längerer Zeit eine Studie vorgelegt, aus der hervorgehe, dass Kunstrasenplätze in Deutschland für jährlich bis zu 10.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich seien. Kunstrasenplätze sind in einer wachsenden Großstadt wie Frankfurt unverzichtbar, wenn auf kleinem Raum möglichst viele und umfassend nutzbare Sportmöglichkeiten angeboten werden sollen. Aus diesem Grund strebt die Stadt Frankfurt auch das mittelfristige Ziel an, auf allen 55 Frankfurter Sportanlagen einen Kunstrasenplatz anbieten zu können. An dieser Stelle ist jedoch der Magistrat dazu angehalten, darauf zu achten, dass bei solchen Investitionen moderne Materialien, die hohen Standards an Umwelt- und Gesundheitsschutz entsprechen, genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Magistrat dazu aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Gummigranulat tatsächlich auf den bisher sanierten Plätzen verwendet wurde bzw. bei den geplanten Maßnahmen verwendet werden soll. Das Ergebnis dieser Prüfung soll den Stadtverordneten vorgelegt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Ausschreibungen für Kunstrasenplätze verstärkt darauf zu achten, dass ausschließlich umweltfreundliche Füllmaterialien verwendet werden. Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.05.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2019Sie sind hier
    NRNR 878Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter Vereine
    STVV-Antrag · FDP
  2. 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 339Nachhaltige Kunstrasenplätze für Frankfurter VereineMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 31 · 13.06.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 878 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2019
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage NR 878 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinke
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO II, TOP 23
Beraten
1. Die Vorlage NR 878 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 879 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTION
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurterBFFÖkoLinX-ARLSPDGrüneAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Erster Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Nebensatz ersatzlos gestrichen wird) Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 878)

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