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Rundfunkbeitrag

Vorlagentyp: B
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 339

Betreff: Rundfunkbeitrag Vorgang: A 337/13 RÖMER Zu Frage 1.) und 2.): Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gezahlten Rundfunkgebühren 2012 sowie die prognostizierten Rundfunkbeiträge 2013 für Unternehmen mit städtischer Beteiligung von mehr als 50 %: Gesellschaft (städt. Beteiligung mehr als 50 %) Rundfunkgebühren 2012 in € Rundfunkbeiträge 2013 in € (Prognose) Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH 1.786,80 2.876,16 ABG Frankfurt Holding 8.149,47 18.284,52 AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH Fehlanzeige* Fehlanzeige* BäderBetriebe Frankfurt GmbH 6.742,48 2.588,88 BKRZ mbH Fehlanzeige* Fehlanzeige* BKRZ mbH & Co KG Fehlanzeige* Fehlanzeige* Dom Römer GmbH 69,12 215,64 FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und Konzern 29.608,66 47.589,12 HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung 1.407,60 1.725,60 Klinikum Frankfurt Höchst GmbH 5.400,00 9.560,00 Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH 215,76 71,88 Mainova AG 7.551,60 20.784,84 Messe Frankfurt GmbH und Konzern 8.728,94 13.517,88 Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main mbH 839,46 647,28 Museumsbausteine GmbH Fehlanzeige* Fehlanzeige* Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH 647,28 503,40 Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH 354,00 215,76 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH 7.204,08 10.715,76 Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und Konzern 2.271,47 1.150,64 Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main 431,52 575,28 traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 768,72 1.150,68 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 6.200,00 15.460,00 Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH 719,04 863,04 Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH Fehlanzeige* Fehlanzeige* Summe: 89.096,00 148.496,36 * Die AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH, die BKRZ GmbH, die Museumsbausteine GmbH und die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH haben weder in 2012 noch in 2013 Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträge entrichtet. Hinsichtlich der BKRZ GmbH & Co KG werden die Rundfunkbeiträge pauschal über die Branddirektion entrichtet. Zu Frage 3.): Mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ab 01.01.2013 wird die Rund-funkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Die städtischen Kinderzentren waren vor 2013 per Bescheid von der Entrichtung einer Rundfunkgebühr befreit. Diese Befreiungsmöglichkeit ist im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht mehr vorgesehen. Vielmehr sieht der Gesetzgeber für gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nunmehr einen in der Höhe gedeckelten Beitrag pro Betriebsstätte von maximal monatlich 17,98 € vor (bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt ein Drittel des Beitrages an - monatlich 5,99 €). Hierdurch ergeben sich für alle städtischen Kinderzentren sowie die Zentrale des Eigenbetriebes zusammen jährliche Rundfunkbeiträge und somit finanzielle Mehrbelastungen in Höhe von rund 27.000 €. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hält die Einführung des Rundfunkbeitrages in dieser Form nicht für gerechtfertigt, da die Angebote der Rundfunkanstalten vorrangig zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags und als Informationsquelle in Katastrophenfällen genutzt werden. Zu Frage 4.) und 6.): Die neuen Beitragsregelungen, insbesondere auch die Sonderregelungen für Einrichtungen des Gemeinwohls (Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Alteneinrichtungen, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz) betreffen nicht nur den Eigenbetrieb Kita Frankfurt, sondern eine Vielzahl städtischer Ämter und Betriebe. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine einheitliche und zentrale Vorgehensweise. Der Magistrat sieht die Interessen der Stadt Frankfurt in der Frage des "neuen Rundfunkbeitrages" durch die kommunalen Spitzenverbände, die sich mit dem Thema intensiv beschäftigen, ausreichend vertreten und gewahrt. Hierbei wird auch auf den Bericht des Magistrats B 207 vom 03.05.2013 an die Stadtverordnetenversammlung verwiesen. Zu Frage 5.): Die finanziellen Mehraufwendungen für den neuen Rundfunkbeitrag werden im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kita Frankfurt erwirtschaftet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2013AA 337RundfunkbeitragSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 28. Juni 2013Sie sind hier
    BB 339Rundfunkbeitrag
    Magistratsbericht
  3. 12. August 2013AA 406RundfunkbeitragSTVV-Anfrage · RÖMER
  4. 1. November 2013Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 514RundfunkbeitragMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 10.09.2013
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Römer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Zurückweisung)

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