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Rundfunkbeitrag

Vorlagentyp: ARÖMER
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 12.08.2013, A 406

Betreff: Rundfunkbeitrag Mit dem Bericht B 339 vom 28.06.2013 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 337 vom 09.04.2013. Gegenstand der Anfrage war der Rundfunkbeitrag von Unternehmen mit städtischer Beteiligung, bei dem aufgrund der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Neuregelung eine Steigerung von mehr als 50 % eingetreten ist. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die genannten Unternehmen bislang Rundfunkgebühren in Höhe von ca. € 89.000,00 entrichtet haben, ab dem 01.01.2013 Rundfunkbeiträge in Höhe von ca. € 148.500,00 entrichten. Dies entspricht tatsächlich einer Steigerung von etwa 67 %. Wie der Auflistung im Bericht zu entnehmen ist, sind - mit wenigen Ausnahmen - sämtliche aufgeführten Betriebe von einer erheblichen Steigerung der Beiträge bzw. Gebühren betroffen. Diese Steigerung findet sich auch flächendeckend in Behörden und anderen kommerziellen Betrieben. Die Angabe der Rundfunkanstalten, die Umstellung von Gebühren auf Beiträge diene nur der Vereinfachung und führe nur in Einzelfällen zu Steigerungen, ist damit offensichtlich unzutreffend. Eine Zunahme der Zahlungen findet sich insbesondere in solchen Betrieben und Institutionen, bei denen bislang - aus verschiedenen Gründen - eine erhebliche Reduzierung oder Befreiung erfolgte. Dies betrifft im kommunalen Bereich u.a. Kitas und ähnliche Einrichtungen, die bislang von der Rundfunkgebühr befreit waren und deren Befreiung nach der Neuregelung nicht mehr erfolgt. Alleine für die Stadt Frankfurt entstehen dadurch Mehrbelastungen in Höhe von rund 27.000 €. Unklar ist dabei, wie diese Mehrbelastungen finanziert werden. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die finanziellen Mehraufwendungen für den neuen Rundfunkbeitrag "im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kita Frankfurt erwirtschaftet" werden. Obwohl der Magistrat diese Mehrbelastung nach seinen Ausführungen für nicht gerechtfertigt hält, beabsichtigt er nicht, dagegen vorzugehen, sondern sieht seine Interessen durch die kommunalen Spitzenverbände, die sich mit dem Thema intensiv beschäftigen, ausreichend vertreten und gewahrt Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen verzichtet der Magistrat auf eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag, obwohl er diesen - im Hinblick auf die erheblichen Kostensteigerungen - für nicht gerechtfertigt hält und der aus verschiedenen Gründen ganz offensichtlich verfassungswidrig ist ?
  2. Wie gehen die kommunalen Spitzenverbände konkret gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor und welche Ergebnisse erwartet der Magistrat hieraus ?
  3. Wie beabsichtigt der Magistrat, die Mehrbelastung von € 27.000 p.a. im Bereich der Kitas konkret zu finanzieren, d.h. ist eine Finanzierung über höhere Zuschüsse oder durch Erhöhung der Kita-Gebühren geplant ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2013BB 339RundfunkbeitragMagistratsbericht
  2. 12. August 2013Sie sind hier
    AA 406Rundfunkbeitrag
    STVV-Anfrage · RÖMER
  3. 1. November 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 514RundfunkbeitragMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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