Rundfunkbeitrag
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Anfrage vom 09.04.2013, A 337
Betreff: Rundfunkbeitrag Der Magistrat beantwortete in der 18. Fragestunde die Frage Nr. 813 nach der von der Stadt ab 01.01.2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrag dahingehend, dass die Stadt bislang ca. 119.000 € an Rundfunkgebühren verausgabt habe und eine vorläufige Berechnung des Kassen- und Steueramtes ergeben habe, dass für das Jahr 2013 für alle Ämter und Betriebe (ohne städtische Beteiligungen) insgesamt rd. 149.000 € an Rundfunkbeiträgen zu entrichten sind. Dies entspräche einer Steigerung gegenüber 2012 um rd. 30.000 € bzw. 25 %. Bei der Bewertung der Zahlen sei u.a. zu beachten, dass alleine der Eigenbetrieb Kita Frankfurt für 2013 mit rd. 27.000 € Rundfunkbeitrag veranschlagt wurde, während der Betrieb bislang von der Rundfunkgebühr befreit war. Weiterhin führte der Magistrat aus, dass die zukünftigen Beitragszahlungen der Stadt Frankfurt unter dem Zahlungsvorbehalt einer möglichen späteren Beitragsanpassung stünden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie hoch waren die Rundfunkgebühren für die Unternehmen mit städtischer Beteiligung von mehr als 50 % im Jahr 2012?
- Wie hoch sind die neuen Rundfunkbeiträge für die unter 1. aufgeführten Unternehmen seit dem 01.01.2013?
- Hält es der Magistrat für gerechtfertigt, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt für 2013 mit rd. 27.000 € Rundfunkbeitrag veranschlagt wurde, während der Betrieb bislang von der Rundfunkgebühr vollständig befreit war?
- Falls 3. unzutreffend: welche Maßnahmen (z.B. Klage) gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um diesen Beitrag für den Betrieb Kita zu reduzieren bzw. eine vollständige Befreiung zu erwirken?
- Falls der Rundfunkbeitrag für den Betrieb Kita nicht reduziert werden kann bzw. falls der Magistrat hierzu keine Aktivitäten entwickelt: wer soll für diesen Beitrag aufkommen (städtischer Haushalt, Erhöhung der Kita-Gebühren)?
- Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um insgesamt eine "spätere Beitragsanpassung" herbeizuführen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2013Sie sind hierAA 337RundfunkbeitragSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 339RundfunkbeitragMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate