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Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzlagen

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.10.2017, B 335

Betreff: Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1447 - NR 320/17 CDU, SPD und GRÜNE - Zu den Fragen 1., 2. und 4.: Welche Wertpapiere und Fonds hat die Stadt Frankfurt aktuell (auch mittelbar) gezeichnet? Welche Veränderungen haben sich 2016 im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben? In welche Wertpapiere und Fonds werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert? Hierzu wird auf den Jahresabschluss für das Jahr 2016, Ziffer 4.6.4. "Anlagenportfolio zur Finanzierung von Personalrückstellungen und im Bereich der unselbständigen Stiftungen", Seite 161 f., verwiesen. Aus dieser Darstellung gehen sowohl die Anlageklassen, in die in der Vergangenheit investiert wurde, als auch die Veränderungen im Laufe des Jahres 2016 hervor. Wie den Aufstellungen zu entnehmen ist, bestehen für die Rückstellung Neuverbeamtung und die Versorgungsrücklage keine Geldanlagen in Aktien oder in Investmentfonds (Ausnahme: unselbständige Stiftungen, vgl. hierzu Beantwortung von Frage 5). Sämtliche Neuanlagen in 2016 erfolgten in Form von Termin- oder Festgeldern sowie in Schuldscheindarlehen. Gemäß Ziffer 3.1 der in 2015 beschlossenen Anlagerichtlinien besitzt die Sicherheit der Geldanlagen oberste Priorität. Bei der Ausschreibung von Geldanlagen werden auch explizit Angebote von Banken abgefragt, die insbesondere auf nachhaltige, ökologische und/oder ethische Geldanlagen fokussiert sind. Zu Frage 3: Wie wurden die am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Anlagerichtlinien durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sinngemäß angewendet? Die Gesellschaften wurden, unter Anhang der Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main, am 21.10.2015 durch das Dezernat II - Stadtkämmerei/Beteiligungsmanagement - informiert, dass auf Grundlage der HGO, GemHVO, GemKVO sowie den Richtlinien des Landes Hessen zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten vom 18.02.2009 bei kommunalen Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit sowie angemessenen Ertrag zu achten ist. Außerdem wurden sie aufgefordert, die städtischen Anlagerichtlinien und die Grundätze und Richtlinien des Landes Hessen einzuhalten und sinngemäß anzuwenden. Für die vorliegende Berichterstattung wurden alle Mehrheitsgesellschaften und Eigenbetriebe angeschrieben und abgefragt, ob die Anlagerichtlinien sinngemäß angewendet werden, mit folgenden Erkenntnissen: - ABG Konzern: Der gesamte ABG Konzern* tätigt nur Tagesgeldanlagen im kurzfristigen Bereich (Anlagezeitraum bis max. 12 Monate). Die Gelder werden in der Regel bei der Stadt Frankfurt oder bei Gesellschaften innerhalb des Konzerns Stadt angelegt. Geldanlagen bei Banken werden zur Zeit nicht getätigt. *Frankfurter Aufbau AG, Hellerhof GmbH, MIBAU GmbH, Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH, Saalbau Betriebsgesellschaft mbH, Wohnheim GmbH - BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz - und Rettungsdienstzentrum - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH: Zur Sicherstellung der Liquidität nehmen die BKRZ-Gesellschaften zum einen am stadtinternen Cash-Pooling teil und verfügen darüber hinaus über verschiedene Kontokorrentkonten sowie ein zweckgebundenes Geldmarktkonto (Mietkautionskonto) ausschließlich bei deutschen Kreditinstituten. Über darüber hinausgehende Finanzinstrumente verfügen die Gesellschaften nicht. Vor diesem Hintergrund orientieren sich die beiden BKRZ-Gesellschaften an den vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport verfügten Anlagegrundsätzen. Auch die geltenden Grundsätze und Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main werden sinnentsprechend angewandt. - FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH: Die erwähnten Anlagerichtlinien wurden in der FES-Gruppe vollständig eingehalten. Liquiditätsüberschüsse sind aufgrund der in jüngerer Vergangenheit getätigten Investitionen und Sanierungsmaßnahmen und Vollausschüttung der Jahresergebnisse der FES und RMB nur von kurzfristiger Art. Daher sind Geldanlagen bis 2016 max. in Form von Termingeldern mit Einlagensicherung getätigt worden. - Messe Frankfurt GmbH: In den Anlagerichtlinien gibt es keinen Abschnitt, der die Nachhaltigkeits-Frage von Anlagen beschreibt. - Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH: Die bestehende Treasury-Richtlinie zur Liquiditätssteuerung des gesamten SWFH Konzerns* setzt in Sachen Geldanlage engere Grenzen als die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Somit kommen diese zur Anwendung. Das Thema langfristige Kapitalanlage spielt grundsätzlich auf Ebene der SWFH keine Rolle. *Mainova AG, Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Bäder Betriebe Frankfurt GmbH, AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH Folgende Mehrheitsgesellschaften und Eigenbetriebe halten keine oder keine der von dem Regelinhalt der Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main berührten Finanzanlagen und wenden folglich - mangels Notwendigkeit - die Anlagerichtlinien bisher auch nicht an: - Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH - AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH - BäderBetriebe Frankfurt GmbH - Dom Römer GmbH - Frankfurt Ticket RheinMain GmbH - Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH - Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung - In-der-City-Bus GmbH - KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH - Kita Frankfurt - Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH - Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH - Main Mobil Frankfurt GmbH - Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH - Rebstock Projektgesellschaft mbH - RMB Rhein-Main Biokompost GmbH - Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main - traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH - SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH - Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH - Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH - Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH - Volkshochschule Frankfurt am Main - Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH Zu Frage 5: In welche Wertpapiere und Fonds haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert? Die oben genannte Aufstellung aus dem Jahresabschluss 2016 weist für das Vermögen der unselbständigen Stiftungen neben Kapitalmarktpapieren an den Bund, Festgeldern und Namensschuldverschreibungen/Schuldscheindarlehen auch einen geringen Anteil (rd. 1,5%) an Aktien und Investmentanteilen (mehrheitlich (Publikums-) Rentenfonds) auf. Hierbei handelt es sich in der Regel um Bestände, die seinerzeit mit dem jeweiligen Stiftungsvermögen eingebracht wurden. Für diese Bestände wird in Ziffer 3.5 der Anlagerichtlinien festgelegt, dass sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten Interesse wahrend zu behandeln sind. Ein Neuerwerb von Aktien ist nicht zulässig. Der für 2016 ausgewiesene Zugang in Höhe von 44 T€ resultiert aus der Zuschreibung eines Aktienwertes. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch den Wegfall der freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken sowie dem Außer-Kraft-Treten des Landeserlasses vom 18.02.2009 zu kommunalen Anlagegeschäften mittelfristig eine Überarbeitung der Anlagerichtlinien erforderlich wird, die zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. März 2017NRNR 320Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische FinanzanlagenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 6. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    BB 335Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Kenntnis)

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