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Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzanlagen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
28 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

ethische Finanzanlagen Die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2015 neu gefasst und Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. So wurde bezüglich der Nachhaltigkeit u.a. folgendes festgelegt: "Die Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei an der Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards. Bei Produkten mit Investitionen in die Energieerzeugung werden ausschließlich jene neu abgeschlossen, die erneuerbaren Charakter besitzen." Da sich die Festlegungen nur auf neue Anlagen beziehen ist es wünschenswert zu erfahren, inwieweit noch Anlagen bestehen, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen und ob entsprechend politischer Handlungsbedarf bezüglich eines Divestments besteht. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, inwiefern die neuen Anlagerichtlinien bislang von den Eigen- und Mehrheitsgesellschaften umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Welche Wertpapiere und Fonds hat die Stadt Frankfurt aktuell (auch mittelbar) gezeichnet?
  2. Welche Veränderungen haben sich 2016 im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben?
  3. Wie w urden die am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Anlagerichtlinien durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sinngemäß angewendet?
  4. In welche Wertpapiere und Fonds werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert?
  5. In welche Wertpapiere und Fonds haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?

Inhalt

Antrag vom 26.03.2017, NR 320

Betreff: Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzanlagen Die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2015 neu gefasst und Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. So wurde bezüglich der Nachhaltigkeit u.a. folgendes festgelegt: "Die Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei an der Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards. Bei Produkten mit Investitionen in die Energieerzeugung werden ausschließlich jene neu abgeschlossen, die erneuerbaren Charakter besitzen." Da sich die Festlegungen nur auf neue Anlagen beziehen ist es wünschenswert zu erfahren, inwieweit noch Anlagen bestehen, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen und ob entsprechend politischer Handlungsbedarf bezüglich eines Divestments besteht. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, inwiefern die neuen Anlagerichtlinien bislang von den Eigen- und Mehrheitsgesellschaften umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Welche Wertpapiere und Fonds hat die Stadt Frankfurt aktuell (auch mittelbar) gezeichnet?
  2. Welche Veränderungen haben sich 2016 im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben?
  3. Wie w urden die am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Anlagerichtlinien durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sinngemäß angewendet?
  4. In welche Wertpapiere und Fonds werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert?
  5. In welche Wertpapiere und Fonds haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. März 2017Sie sind hier
    NRNR 320Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzanlagen
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 335Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische FinanzlagenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 320 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 320 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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