Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzanlagen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
ethische Finanzanlagen Die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2015 neu gefasst und Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. So wurde bezüglich der Nachhaltigkeit u.a. folgendes festgelegt: "Die Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei an der Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards. Bei Produkten mit Investitionen in die Energieerzeugung werden ausschließlich jene neu abgeschlossen, die erneuerbaren Charakter besitzen." Da sich die Festlegungen nur auf neue Anlagen beziehen ist es wünschenswert zu erfahren, inwieweit noch Anlagen bestehen, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen und ob entsprechend politischer Handlungsbedarf bezüglich eines Divestments besteht. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, inwiefern die neuen Anlagerichtlinien bislang von den Eigen- und Mehrheitsgesellschaften umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- Welche Wertpapiere und Fonds hat die Stadt Frankfurt aktuell (auch mittelbar) gezeichnet?
- Welche Veränderungen haben sich 2016 im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben?
- Wie w urden die am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Anlagerichtlinien durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sinngemäß angewendet?
- In welche Wertpapiere und Fonds werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert?
- In welche Wertpapiere und Fonds haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?
Inhalt
Antrag vom 26.03.2017, NR 320
Betreff: Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische Finanzanlagen Die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2015 neu gefasst und Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. So wurde bezüglich der Nachhaltigkeit u.a. folgendes festgelegt: "Die Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei an der Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards. Bei Produkten mit Investitionen in die Energieerzeugung werden ausschließlich jene neu abgeschlossen, die erneuerbaren Charakter besitzen." Da sich die Festlegungen nur auf neue Anlagen beziehen ist es wünschenswert zu erfahren, inwieweit noch Anlagen bestehen, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen und ob entsprechend politischer Handlungsbedarf bezüglich eines Divestments besteht. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, inwiefern die neuen Anlagerichtlinien bislang von den Eigen- und Mehrheitsgesellschaften umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- Welche Wertpapiere und Fonds hat die Stadt Frankfurt aktuell (auch mittelbar) gezeichnet?
- Welche Veränderungen haben sich 2016 im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben?
- Wie w urden die am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen neuen Anlagerichtlinien durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sinngemäß angewendet?
- In welche Wertpapiere und Fonds werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert?
- In welche Wertpapiere und Fonds haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2017Sie sind hierNRNR 320Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische FinanzanlagenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 335Für ökologisch nachhaltige, soziale und ethische FinanzlagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)