Aushändigung von Organspendeausweisen
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Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 334
Betreff: Aushändigung von Organspendeausweisen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3761 - NR 746/19 FRAKTION - In den Bürgerämtern werden Dienstleistungen erbracht, die im direkten Publikumskontakt ebenso fachkompetent wie zügig erledigt werden können. Rund 28 verschiedene Dienstleistungen und in Summe 644.000 Einzeldienstleistungen pro Jahr werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frankfurter Bürgerämtern erbracht. Frankfurt am Main wächst kontinuierlich und die Aufgaben sind in den letzten Jahren nicht nur zahlreicher, sondern auch komplexer geworden. So sind Anmeldungen und Ummeldungen bereits heute mit einigen Arbeitsschritten verbunden, die über den reinen Meldevorgang hinausgehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind bspw. über Auskunfts- und Übermittlungssperren zu informieren, Bestätigungen der Wohnungsgeber zu überprüfen und Ausweisdokumente und Zulassungsbescheinigungen zu ändern. Erfahrungsgemäß lassen sich die Bürgerinnen und Bürger beraten, welche Verpflichtungen der Anmeldung folgen. Die Aushändigung von Organspendeausweisen und dazugehörigem Informationsmaterial wäre in den Bürgerämtern eine zusätzliche Aufgabe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitlich länger bindet. Unter Berücksichtigung der nunmehr schon komplexen zeitintensiven Aufgaben, sind sämtliche Zusatzaufgaben, die nicht im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Bürgerämtern stehen, grundsätzlich zu vermeiden. Gleichwohl ist auch dem Magistrat bekannt, dass zwischen der hohen grundsätzlichen Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zu einer Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod und der Anzahl derjenigen, die bislang einen Organspendeausweis ausgefüllt haben, eine große Lücke klafft. Deshalb sieht sich der Magistrat durchaus auch in der Verpflichtung, dazu beizutragen, eine informierte Entscheidung der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organspende zu unterstützen. Daher wird der Magistrat die Aushändigung von Organspendeausweisen und Informationsmaterial in den Bürgerämtern zunächst für den Zeitraum eines Jahres erproben und der Stadtverordnetenversammlung im Anschluss berichten. Der Magistrat weist jedoch vorsorglich darauf hin, dass eine solche Aushändigung von Organspende Ausweisen nicht mit irgendeiner Form der fachlichen oder ethischen Beratung verbunden sein wird, da dies die Möglichkeiten der Bürgerämter übersteigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2018BB 414Organspenden ohne GrenzenMagistratsbericht
- 24. Januar 2019NRNR 746Aushändigung von OrganspendeausweisenSTVV-Antrag · FRAKTION
- 16. September 2019Sie sind hierBB 334Aushändigung von OrganspendeausweisenMagistratsbericht
- 25. September 2020AA 769Aushändigung von OrganspendeausweisenSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 150 WochenBB 387Aushändigung von OrganspendeausweisenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)