AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiter
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Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Vergabe der Trägerschaft der Kita Laurentiusstraße an die AWO und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte. Es wird erläutert, dass die AWO trotz der Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Jahr 2014 die Trägerschaft erhalten hat und die Gemeinnützigkeit Anfang 2023 wieder zuerkannt wurde. Ziel ist es, die Transparenz und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kita-Vergabe zu klären.
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Laurentiusstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz06.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Laurentiusstraße per E-MailBericht
Bei der Vergabe der Trägerschaft des Krippenneubaus Laurentiusstraße in Bergen Enkheim im Jahre 2010 lag die Gemeinnützigkeit vor. Auf der Grundlage des Beschlusses des Fachausschusses Kinderbetreuung vom 15.11.2010 und dessen Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss am 29.11.2010 wurde im Rahmen einer gesammelten Vergabe von 27 Standorten an die Trägersbereiche, die Trägerschaft der Krippe 3, Bergen Enkheim an die AWO vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Maßnahme mit "Krippe 3, Bergen Enkheim" bezeichnet; später "Krippe Florianweg" und zuletzt "Kita Laurentiusstraße". Die bauliche Übergabe des Kita Neubaus in der Laurentiusstraße wurde an den Träger AWO durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) am 07.12.2021 durchgeführt. Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Bauprozess bei dem eine Trägereinbindung der AWO in die Prozesse und Entwicklungen der baulichen Realisierung des Neubaus und der dazugehörigen Außenanlagen durch das Stadtschulamt und dem Amt für Bau und Immobilien stattfand. Die örtliche Prüfung zur Betriebserlaubnis nach § 45 SGBVIII fand am 20.01.2022 durch das Stadtschulamt statt; die Betriebsaufnahme erfolgte am 01.03.2022. Die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit - ab 2014 durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - war dem Magistrat im Juli 2021 bekannt. Von diesem Zeitpunkt an erfolgten alle Bescheide an die AWO unter dem Vorbehalt der Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit. Die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit stand damals bereits in Aussicht, weil die AWO die personelle Erneuerung der Führung und eine Neuausrichtung eingeleitet hat und ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Anfang 2023 hat das Finanzamt dann dem Kreisverband der AWO die Gemeinnützigkeit rückwirkend seit 2020 wieder zuerkannt. Nach § 74 Abs.1 SGB VIII sollen freie Träger für die Betätigung auf dem Gebiet der Jugendhilfe gefördert werden, dadurch wird die Nachrangigkeit gegenüber dem öffentlichen Jugendhilfeträger begründet. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe unterliegt den Anforderungen des § 75 SGB VIII. Die Arbeiterwohlfahrt ist lt. Absatz 3 dieser Rechtsvorschrift als einer der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände bereits gesetzlich anerkannt und unterliegt daher nicht einem gesonderten regionalen oder kommunalen Anerkennungsverfahren. Aufgrund des Magistratsbeschlusses MB 517 vom 23.04.1999 werden den freien Trägern die von der Stadt gebauten Kita-Liegenschaften mietfrei als sog. Betriebsträgerschaften überlassen. Dies betrifft auch die genannte Kita. Die AWO erhält Platzkostenpauschalen für den lfd. Betrieb, Vorlaufkosten für zu Betriebsbeginn besonderen Mittelbedarfe und einen Investitionszuschuss für investive Ausstattungsgegenstände. Die genannten Förderungen erfolgten entsprechend der städtischen Regelungen und für alle Träger gleich. Ja, dies ist zutreffend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2023AA 215AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiterSTVV-Anfrage · CDU
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 332AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG