Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiter

Vorlagentyp: ACDU
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit der Übergabe der Kita Laurentiusstraße an die AWO und der damit verbundenen Gemeinnützigkeit. Es wird untersucht, ob die AWO zu einem Zeitpunkt als Träger eingesetzt wurde, als ihr die Gemeinnützigkeit fehlte, und welche finanziellen Förderungen sie erhält.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Laurentiusstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Laurentiusstraße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

2021 war dem Kreisverband Frankfurt der Arbeiterwohlfahrt (AWO) aufgrund des Finanzgebarens die Gemeinnützigkeit rückwirkend für die Jahre ab 2014 aberkannt worden. Ende Februar 2023 konnte verschiedenen Presseberichten entnommen werden (beispielsweise der FAZ vom 22.02.2023), dass die AWO ihre Gemeinnützigkeit zurückerlangt hat. 2009 hatte sich die AWO um die Trägerschaft für die Kita Laurentiusstraße in Bergen Enkheim beworben und bekam den Zuschlag. Wie einem Presseartikel der Frankfurter Rundschau vom 27.03.2023 zu entnehmen ist, wurde die Kita Laurentiusstraße in Bergen Enkheim Ende 2021 an die AWO übergeben. Für den Anspruch auf städtische Fördermittel ist die Gemeinnützigkeit jedoch zwingend vorgeschrieben. Mangels Gemeinnützigkeit hätte die Kita zu diesem Zeitpunkt also nicht an die AWO übergeben werden dürfen. Die zuständige Dezernentin Weber entgegnete hierauf, sie habe die Hoffnung gehabt, dass die AWO die Gemeinnützigkeit zurückerlange (FR vom 27.03.2023).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Trifft es zu, dass die von der Stadt errichtete Kita Laurentiusstraße in Bergen-Enkheim zu einem Zeitpunkt an die AWO als Träger übergeben wurde, als der AWO die Gemeinnützigkeit und damit die Trägervoraussetzung für Kitas in Frankfurt fehlte?
  2. Wann war die Übergabe genau?
  3. War dem Magistrat die fehlende Gemeinnützigkeit der AWO zu diesem Zeitpunkt bekannt?
  4. Ist die Gemeinnützigkeit von Trägern von Kitas und Krippen in Frankfurt eine bindende Voraussetzung für städtische Förderungen oder nicht?
  5. Trifft es zu, dass die Stadt der AWO die Kita Laurentiusstraße mietfrei überlassen hat?
  6. Welche finanzielle Förderung genau erhält die AWO für den Betrieb dieser Kita über das mietfreie Gebäude hinaus?
  7. Ist diese Förderung mit der städtischen Förderung der Kitas anderer Träger in Frankfurt identisch?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2023Sie sind hier
    AA 215AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiter
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 332AWO-Skandal geht bei der Kita-Vergabe weiterMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 215 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage A 215 geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 26.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 332) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40-4

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen