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Beruf und Pflege vereinbaren

Vorlagentyp: B
182 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Möglichkeit zur Schaffung eines betrieblichen Betreuungsangebots für pflegebedürftige Angehörige städtischer Mitarbeitender geprüft. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegesektor sowie der unklaren Entwicklungen kann ein solches Angebot derzeit nicht realisiert werden. Die Stadt setzt jedoch auf Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort zur Unterstützung der Mitarbeitenden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

In dem Bericht des Magistrats B 240 vom 08.07.2019 wurden die unter 1. und 2. benannten Serviceangebote hinsichtlich ihres Realisierungsumfanges ausführlich beschrieben. Die Möglichkeiten der unter 3. benannten Schaffung eines betrieblichen Betreuungsangebots für pflegebedürftige Angehörige von Mitarbeiter:innen in Zusammenhang mit einem in Frankfurt ansässigen Träger der Alten- und Behindertenpflege wurden in der Folge geprüft. Dazu wird berichtet: Zur Erörterung von Möglichkeiten der Schaffung eines betrieblichen Betreuungsangebotes für pflegebedürftige Angehörige städtischer Mitarbeitender wurde Kontakt mit einem in Frankfurt am Main ansässigen Träger der Alten- und Behindertenpflege aufgenommen. Es erfolgte ein Austausch zum Thema "Pflege" in Frankfurt am Main sowie zu Strukturen, Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungen im Pflegesektor. Ausgehend von Bedarfslagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden die Möglichkeiten betrachtet und reflektiert. Dabei ist festzustellen, dass gut die Hälfte der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main nicht im Stadtgebiet wohnt. Zudem leben Familien und Generationen heute mehr denn je im Wandel. Eltern und ihre erwachsenen Kinder leben zumeist nicht im selben Haushalt, oftmals auch nicht im selben Ort oder Bundesland. Aufgrund der räumlichen Mobilität im Lebensverlauf hat die Wohnentfernung zwischen den Generationen zugenommen. Der Trend setzt sich fort. Gleichzeitig hegen Pflegebedürftige das Bedürfnis bis ins hohe Alter in ihrem bekannten Umfeld zu verbleiben. Die persönlichen Hilfs- und Pflegeangebote sind darauf abzustellen. Der Pflegebedarf für pflegebedürftige Angehörige in der Alten- und Behindertenpflege ist vielschichtig und verändert sich mit der Zeit je nach Situation sehr individuell. Unter Berücksichtigung der differenzierten Erkenntnisse aus diesem Austausch insgesamt hält der Magistrat die Realisierung eines solchen Angebotes nicht für zielführend. Zudem war und ist aufgrund der erheblichen Herausforderungen und Aus- und Nachwirkungen der "Corona-Pandemie" im Gesundheits- und sowie Pflegesektor und der damit perspektivisch verbundenen unklaren Entwicklungen der Tagespflegeeinrichtungen festzustellen, dass eine verlässliche Kooperation absehbar nicht zu erreichen ist. Die Schaffung eines betrieblichen Betreuungsangebotes für pflegebedürftige Angehörige städtischer Mitarbeitender - zur Erreichung der damit verbundenen Zielsetzung einer stabilen Entlastung der pflegenden Angehörigen - kann derzeit unter den gegebenen Umständen nicht realisiert werden. Gleichwohl setzt sich die Stadt Frankfurt am Main in erheblichem Umfang für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und unterstützt ihre Mitarbeitenden z. B. durch vielfältige Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort (mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit nach der Dienstvereinbarung Nr. 235). Ein praktikabler Beitrag, um pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern und je nach Erfordernis mit Flexibilität auf die familiäre Situation reagieren zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2019NRNR 766Bohrungen für Bodenproben und Sickertest im InnovationsviertelSTVV-Antrag
  2. 7. Juni 2019STST 1129Bohrung für Bodenproben und Sickertest im InnovationsviertelStellungnahme
  3. 8. Juli 2019BB 240Beruf und Pflege vereinbarenMagistratsbericht
  4. 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 182 Wochen
    BB 316Beruf und Pflege vereinbaren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 316 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 10 · 19.09.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 316 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

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